Geschrieben von Danyshope am 07.12.2017, 19:05 Uhr |
Arbeiten während der Elternzeit
Ach ja, sollte wider Erwartung Dein Verdienst weit besser sein wie das was dein Mann als ALG1 bekommen würde, könntest du auch wegen der Arbeitslosigkeit deine EZ vorzeitig beenden - besondere Härtefall-Regelung. Dein Mann könnte dann die restlichen EG-Monate in Anspruch nehmen und du gehst eben wie vor Geburt wieder voll arbeiten. Oder du gehst, da ja eh keine 30 Std, innerhalb der EZ wieder gewohnt arbeiten, beziehst aber kein EG sondern dein Mann. Wäre evtl eine Option falls bei euch die Arbeitsplatzlage sehr schlecht ist. Sollte dein Mann dann nach dem EG immer noch nichts haben, ihr habt aber einen Betreuungsplatz, kann er dann mit ALG1 weitermachen.
- Arbeiten während der Elternzeit - tina0589 07.12.17, 18:05
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - Kater Keks 07.12.17, 18:11
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - VerenaSch 07.12.17, 18:25
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - tina0589 07.12.17, 18:38
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - VerenaSch 07.12.17, 18:54
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - tina0589 07.12.17, 18:38
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - Danyshope 07.12.17, 19:00
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - Danyshope 07.12.17, 19:05
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - Nenilein 07.12.17, 19:01
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - tina0589 07.12.17, 19:11
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - Philo 07.12.17, 20:29
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - tina0589 07.12.17, 21:12
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - Lotusblume84 07.12.17, 22:17
- Re: Arbeiten während der Elternzeit - Silene 08.12.17, 9:01
Katerchen, da ich dich gerade sehe...
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