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Geschrieben von Danyshope am 07.12.2017, 19:00 Uhr

Arbeiten während der Elternzeit

Grundsätzlich darfst du innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. ABER!!! wenn du noch EG oder EG Plus bekommst, dann muss du das Einkommen der EG- Kasse melden. Dann wird das entsprechend beim EG mehr, und bei EG Plus weniger gekürzt. Bekommst du weder EG noch EG Plus, dann ist die Höhe des Verdienstes egal - nur mehr wie 30 Std dürfen es nicht werden.

Zum JA musst du nicht. ABER !!!, Dein Mann wird sicherlich ALG1 bekommen, oder? Falls ja, dann kann die Kinderbetreuung evtl ein Problem werden. Weil, ALG1 bekommt er nur wenn er eben dem Arbeitsmarkt auch voll zur Verfügung steht. Das heißt, er darf nicht verhindert sein weil er zB euer Kind betreuen musst weil du arbeiten bist. Da könnte es also Probleme geben.

Mein Rat wäre eher, schaut ob ihr Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld bekommt, Dein Mann schaut ob er schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz bekommt und ihr kümmert euch schnellstens um einen Betreuungsplatz. Zumal wenn du nur ein Jahr EZ gemeldet hast. Die meisten KiGa´s, Krippen, KiTa´s und TaMu nehmen nämlich nur zu August oder September neue Kinder an - trotz rechtlichen Anspruches auf einen Betreuungsplatz. Nicht das du auch noch kündigen musst weil ihr nichts bekommt - denn verlängern kannst du nicht so einfach. Da du weniger wie 2 Jahre EZ scheinbar gemeldet hast, darf der AG nämlich ablehnen. Zudem kann er dich ab dem ersten Arbeitstag kündigen - was er nicht dürfte wenn du TZ innerhalb der EZ machst. Wäre sinnvoll gewesen mindestens 2 Jahre EZ zu melden - trotz TZ-Jobs, mit der Option nach einem Jahr eben in TZ wieder neu einzusteigen. Aber egal, bleibt zu hoffen das es nicht so blöde kommt....

 
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