von tina0589 am 07.12.2017, 18:05 Uhr |
Arbeiten während der Elternzeit
Hallo ihr Lieben,
sagt mal, wie regelt man das, wenn man während der Elternzeit doch wieder arbeiten gehen möchte? Also generell habe ich eine Teilzeitstelle mit 27h pro Woche. Da mein Mann voraussichtlich (wenn er nicht doch noch auf die schnelle eine Stelle bekommt) am Ende des Monats leider arbeitslos ist, Habe ich überlegt schon zeitiger wieder in meinen Job zurückzukehren für vielleicht 15 h pro Woche. Kläre ich das nur mit meinem AG oder muss ich beim Jugendamt auch nachfragen? Geht das überhaupt so einfach, wie ich mir das vorstelle?
Danke schonmal für eure Hinweise
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Kater Keks am 07.12.2017, 18:11 Uhr
Ich habe während der Elternzeit 25 Stunden die Woche gearbeitet. Das ging problemlos.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von VerenaSch am 07.12.2017, 18:25 Uhr
Wann ist denn dein Kind geboren? Bekommst du noch Elterngeld oder Elterngeld Plus?
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von tina0589 am 07.12.2017, 18:38 Uhr
Meine Maus ist im März geboren und ich bekomme Elterngeld. Würde ab Mitte März 2018 auch wieder normal arbeiten gehen. Würde halt nur unter den o.g. Umständen zeitiger gehen wollen
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von VerenaSch am 07.12.2017, 18:54 Uhr
Wenn du Elterngeld beziehst, musst du das melden und es wird dir anteilig gekürzt. Vielleicht kannst du unter den Umständen der Arbeitslosigkeit noch Elterngeld zu Elterngeld Plus ändern. Da kenne ich mich aber nicht mit aus.
https://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Danyshope am 07.12.2017, 19:00 Uhr
Grundsätzlich darfst du innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. ABER!!! wenn du noch EG oder EG Plus bekommst, dann muss du das Einkommen der EG- Kasse melden. Dann wird das entsprechend beim EG mehr, und bei EG Plus weniger gekürzt. Bekommst du weder EG noch EG Plus, dann ist die Höhe des Verdienstes egal - nur mehr wie 30 Std dürfen es nicht werden.
Zum JA musst du nicht. ABER !!!, Dein Mann wird sicherlich ALG1 bekommen, oder? Falls ja, dann kann die Kinderbetreuung evtl ein Problem werden. Weil, ALG1 bekommt er nur wenn er eben dem Arbeitsmarkt auch voll zur Verfügung steht. Das heißt, er darf nicht verhindert sein weil er zB euer Kind betreuen musst weil du arbeiten bist. Da könnte es also Probleme geben.
Mein Rat wäre eher, schaut ob ihr Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld bekommt, Dein Mann schaut ob er schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz bekommt und ihr kümmert euch schnellstens um einen Betreuungsplatz. Zumal wenn du nur ein Jahr EZ gemeldet hast. Die meisten KiGa´s, Krippen, KiTa´s und TaMu nehmen nämlich nur zu August oder September neue Kinder an - trotz rechtlichen Anspruches auf einen Betreuungsplatz. Nicht das du auch noch kündigen musst weil ihr nichts bekommt - denn verlängern kannst du nicht so einfach. Da du weniger wie 2 Jahre EZ scheinbar gemeldet hast, darf der AG nämlich ablehnen. Zudem kann er dich ab dem ersten Arbeitstag kündigen - was er nicht dürfte wenn du TZ innerhalb der EZ machst. Wäre sinnvoll gewesen mindestens 2 Jahre EZ zu melden - trotz TZ-Jobs, mit der Option nach einem Jahr eben in TZ wieder neu einzusteigen. Aber egal, bleibt zu hoffen das es nicht so blöde kommt....
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Nenilein am 07.12.2017, 19:01 Uhr
Da musst du bei deiner zuständigen Elterngeldstelle anrufen und nachfragen.
Im Normalfall kann man von Elterngeld auf Elterngeld Plus umstellen.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Danyshope am 07.12.2017, 19:05 Uhr
Ach ja, sollte wider Erwartung Dein Verdienst weit besser sein wie das was dein Mann als ALG1 bekommen würde, könntest du auch wegen der Arbeitslosigkeit deine EZ vorzeitig beenden - besondere Härtefall-Regelung. Dein Mann könnte dann die restlichen EG-Monate in Anspruch nehmen und du gehst eben wie vor Geburt wieder voll arbeiten. Oder du gehst, da ja eh keine 30 Std, innerhalb der EZ wieder gewohnt arbeiten, beziehst aber kein EG sondern dein Mann. Wäre evtl eine Option falls bei euch die Arbeitsplatzlage sehr schlecht ist. Sollte dein Mann dann nach dem EG immer noch nichts haben, ihr habt aber einen Betreuungsplatz, kann er dann mit ALG1 weitermachen.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von tina0589 am 07.12.2017, 19:11 Uhr
Ach Mist.
Schade, ich dachte das sei unkomplizierter. Na dann werden wir wohl einfach schnell weitersuchen
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Philo am 07.12.2017, 20:29 Uhr
Hallo,
ich hab während der Elternzeit gearbeitet.
Melden muss man das lediglich dem Arbeitgeber, der MUSS vor Arbeitsbeginn zustimmen.
Arbeiten kann man bei seinem oder einem fremden Arbeitgeber. Das Jugendamt habe ich nicht informiert - wüsste auch nicht, warum.
LG, Philo
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von tina0589 am 07.12.2017, 21:12 Uhr
Na wegen dem Elterngeld?!
Aber die Sache hat sich ja eh schon im Hinblick auf das Arbeitslosengeld meines Mannes erübrigt. Macht ja auch Sinn. Wenn er unsere Tochter betreut, kann er ja auch nicht arbeiten gehen.
Also bitte Daumen drücken, dass er schnell wieder was findet.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Lotusblume84 am 07.12.2017, 22:17 Uhr
Mach auf jeden Fall Elterngeld plus! Sonst wird dir zu viel Elterngeld gekürzt.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Silene am 08.12.2017, 9:01 Uhr
Es gäbe auch noch die Möglichkeit, dass dein Mann deine noch nicht ausgezahlten Elterngeldmonate übernimmt und du arbeiten gehst (falls das finanziell reicht, ihr hättet dann sein Elterngeld und dein Gehalt). Man kann den Elterngeldantrag im Nachhinein entsprechend ändern.
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