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Geschrieben von cube am 03.02.2020, 10:35 Uhr

Antwort Fr. Bader zu Oma nimmt Baby zum Spaziergang mit während Mama duscht

Ja, sehe ich auch so. Für eine strafbare Handlung fehlt eine die kriminelle Absicht wie eben das Kind dauerhaft oder in erpresserischer Absicht zu entziehen. Ebenso das Betreten der Wohnung - ab dem Moment, wo Oma den Schlüssel schon mal benutzen durfte ... uns selbst wenn nicht: sie ist die Oma, hat einen Schlüssel und muss nur sagen "ich wollte nur kurz einen Zettel hinlegen, dass ich da war".

Ich fand die Aussagen wie "Straftat begangen", "anzeigen" etc auch übertreiben.

Gebe aber zu: Frau Baders Einlass, sie hätte sich damals eher gefreut, wenn ihre SM die Kinder mal abgeholt hätte finde ich der Situation nicht ganz angemessen. Zwischen einem verabredetem / angebotenem Abholen und einem "ich nehms mal mit und leg nen Zettel hin" ist für mich dann doch ein Unterschied, den ich ziemlich übel nehmen würde.

 
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