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Geschrieben von charty am 25.12.2019, 14:40 Uhr

Anlaufstellen für volljährige Schüler

Ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen. Es geht nicht um mich oder meine Tochter, sondern um eine sehr enge Freundin meiner Tochter (ich nenne sie mal A.) und meine Tochter hat mich gebeten, hier bei Euch mal anzufragen, was Ihr raten würdet.

A ist mittlerweile 18 Jahre, hat in der 10. Klasse von der Realschule auf das Gymnasium meiner Tochter gewechselt und macht mit meiner Tochter 2021 Abitur. A hat eine ältere Schwester, die bereits in einer anderen Stadt in Deutschland studiert (Auszug vor ca. 3 Jahre) und das schwarze Schaf der Familie ist. Ansonsten hat A noch 3 jüngere Brüder und noch 1 jüngere Schwester.
Seit etwa 3 Jahren ist für A ihr Zuhause die Hölle aufgrund der Mutter, die sie für alles und jedes verantwortlich macht; ihr Vater ist so gut wie nicht mehr zuhause, da er das Verhalten seiner Frau nicht mehr erträgt. Die jüngeren Geschwister machen was sie wollen und die Mutter greift nicht ein. So zumindest die Schilderungen.
Bei alle dem frage ich mich immer noch, welche Rolle der Vater hier spielt, aber A sagt, er ist so gut wie nicht mehr daheim und Ansprechpartner für die Kinder war er noch nie.

Nun ist es wohl am 23.12. komplett eskaliert und A wollte nur noch von zuhause raus. Einen Teil des Streitgespräches mit der Mutter hat A aufgenommen (ich habe es nicht gehört, aber meine Tochter hat es übermittelt bekommen), das wohl mehr als unterhalb der Gürtellinie war. Ihr Freund, der hier im grenznahen Ausland studiert (wenn auch mit 1 Stunde Fahrzeit), hat sie umgehend abgeholt und A hat nun Weihnachten mit seiner Familie verbracht. A lebt wohl schon seit ca. 1 Jahr bei ihm am Wochenende und er finanziert auch die Wochenenden.

Fakt ist, dass A nicht mehr nach Hause zurück möchte. Ihr Freund wohnt zu weit weg für ein tägliches Pendeln und zudem wäre das auch aufgrund von behördlichen Gegebenheiten nicht ganz einfach.
Ich persönlich habe jetzt die sofortige Kontaktaufnahme zum Jugendamt empfohlen. Hier sagt A, dass sie dem nicht wirklich vertraut, da sie dies bereits vor 2 Jahren schon einmal gemacht hat und ihr dann ein netter Herr gesagt hat, dass sie ja bald volljährig wird und ihr Schulabschluss zum Greifen nahe ist. Das war noch vor dem Wechsel aufs Gymnasium. Jetzt ist sie zwar volljährig, aber hat noch fast 2 Jahre bis zum Schulabschluss.

Welche Möglichkeiten der Beratung hat jetzt A? Ferienende ist am 06.01. und bis dahin hätte A gerne eine Lösung. Ca. 3 Wochen könnte sie bei einer Freundin unter kommen. Wir hätten interimsweise auch die Möglichkeit sie aufzunehmen, aber es ist keine Dauerlösung und ehrlich gesagt, möchte ich mich in diese Geschichte auch nicht komplett einbeziehen lassen.

Die Eltern sind ja eigentlich unterhaltspflichtig, aber A traut ihrer Mutter hier nicht mehr über den Weg, da diese von dem Haushaltsgeld (kommt vom Vater) auch die Studienfahrt hätte zahlen sollen und die restliche Rate des Führerscheins. Wohin die Gelder gegangen sind weiß kein Mensch, aber sie sind nicht beim Empfänger angekommen. Somit hat zumindest die Führerscheinrate ihr Freund übernommen und A selbst nimmt jetzt bzgl. der Studienfahrt Kontakt zum Förderverein der Schule auf.

Habt Ihr hier eine Idee, wohin A sich wenden könnte neben dem Jugendamt?

Vielen Dank Euch und noch schöne restliche friedliche Feiertage.

Charty

 
11 Antworten:

Re: Anlaufstellen für volljährige Schüler

Antwort von germanit1 am 25.12.2019, 16:23 Uhr

Caritas vielleicht? Vertrauenslehrer an der Schule? Schulpsychologe (falls es den gibt)?

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Re: Anlaufstellen für volljährige Schüler

Antwort von Irish83 am 25.12.2019, 16:27 Uhr

Ü 18 kann sie auch ins Frauenhaus, falls sie einen Platz bekommt. Ansonsten beraten hier Diakonie/Caritas und können weitere Anlaufstellen vermitteln.
Je nachdem kann auch der schulsozialarbeiter helfen bzw weitervermitteln. Wichtig wäre neben dem Termin beim Jugendamt eine Anlaufstelle, die gut vernetzt ist.
Eventuell gibt es bei euch in der Stadt/Gemeinde einen jugendreferenten? Die sind auch meist gut vernetzt.

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn du deine Region nennen magst, für unser einzugsgebiet könnte ich dir eine komplette Liste von Ansprechpartnern übermitteln, so bleibt es etwas “unkonkret“

LG irish

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Re: Unterhalt ab 18

Antwort von Garnele08 am 25.12.2019, 16:56 Uhr

ab 18 bekommt sie von beiden Elternteilen Unterhalt

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Re: Anlaufstellen für volljährige Schüler

Antwort von alicebrown am 25.12.2019, 16:58 Uhr

Grundsätzlich ist das Jugendamt da schon Ansprechpartner, es gibt nämlich etwas, dass sich Hilfe für junge Volljährige nennt, die geht bis zum 21. Lebensjahr. Das „vergessen“ die Jugendämter gerne, besonders, wenn die Jugendlichen sich noch nicht in einer Hilfe befinden.
Ansonsten wäre vielleicht auch Schüler-Bafög in Kombi mit Kosten der Unterkunft übers Jobcenter möglich, wenn sie selbstständig ausziehen kann/möchte, je nach finanzieller Situation der Eltern. Da müsste sie aber auch nachweisen, dass es für sie nicht mehr zumutbar wäre, weiter zu Hause zu wohnen.
Grundsätzlich ist es ziemlich daneben, dass sie vor zwei Jahren auch schon vom Jugendamt abgewiesen wurde. Denn eigentlich sind die verpflichtet, die Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn sie darum bittet. Aber die sind häufig so unterbesetzt und unterfinanziert, dass leider manchmal notwendige Hilfen nicht gewährt werden.

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Re: Anlaufstellen für volljährige Schüler

Antwort von Mutti69 am 25.12.2019, 16:59 Uhr

Ich würde sie ermutigen nochmal beim JA vorstellig zu werden. Die sind für sie zuständig und wenn sie sich nicht abwimmeln lässt, wird man ihr sicher auch helfen.

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Re: Anlaufstellen für volljährige Schüler

Antwort von dhana am 25.12.2019, 17:05 Uhr

Hallo,

mir würde als erste Anlaufstelle auch mal eine Telefonseelsorge oder so einfallen. Die haben ganz viele Adressen und Kontakte auch parat und genau in solchen Fällen schnell und unbürokratisch Erste Hilfe anzubieten.

Gruß Dhana

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Re: Anlaufstellen für volljährige Schüler

Antwort von charty am 25.12.2019, 17:19 Uhr

Liebe Irish,

ich schicke Dir eine PN, da ich den genauen Wohnort von A hier nicht im Netz bekanntgeben möchte bzw. meiner Tochter versprochen habe, dass es so anonym wie möglich bleibt.

Danke.

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Herzlichen Dank schon mal

Antwort von charty am 25.12.2019, 17:31 Uhr

Für Eure Rückmeldungen.
Eure Tipps sind an A weitergeleitet worden.

Wir wissen zudem nur, dass der Vater bei der Kirche arbeitet, aber nicht wo. Hoffen wir mal, nicht unbedingt bei der Caritas. Wisst Ihr, ob auch Pro Familia hier richtig wäre?

Vg Charty

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Re: Herzlichen Dank schon mal

Antwort von dhana am 25.12.2019, 19:10 Uhr

Hi,

Pro Familia nicht unbedingt - die sind eher im Bereich Schwangerschaft/Sexualität unterwegs - wenn es also nicht um eine Missbrauchsproblematik geht sind die nicht unbedingt die richtigen Ansprechpartner. Ist ein Verein, der sich im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung gegründet hatte, weil dort die Kirche eher weniger aktiv ist.

Die Caritas sind sozusagen der katholische Anbieter, Diakonie wäre das gleiche in evangelisch, ist auch ein bischern abhängig wo man wohnt - ob der Bereich eher überwiegend katholisch oder evangelisch ist.
Aber wenn der Vater nicht direkt im Bereich Familienberatung tätig ist, hätte ich keine Bedenken mich an die Caritas zu wenden - auch dort gibt es Schweigepflicht - und sie sind ihren "Schützlingen" verpflichtet und nicht irgendwelchen Mitarbeiter, die vielleicht den gleichen Arbeitgeber haben.

Gruß Dhana

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§42 SGB VIII

Antwort von katsix2903 am 25.12.2019, 20:47 Uhr

Und jugendberatungsstelle. Jenachdem wo du wohnst könnte ich dir Ansprechpartner nennen

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Re: §41 SGB VIII

Antwort von katsix2903 am 25.12.2019, 20:47 Uhr

Natürlich

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