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Geschrieben von Aprilscherz2000 am 07.02.2014, 17:49 Uhr

Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

worden ist?

Weiß jemand wie das hier in NRW geregelt ist.ich dachte vorher muß ein "blauer" Brief kommen?

LG Chrissie

 
20 Antworten:

Re: Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

Antwort von Tan74 am 07.02.2014, 18:01 Uhr

Huhu

Auch aus NRW... Blauer Brief ist doch nur wenn zum Versetzungszeugnis zwei Fächer auf 5 stehen, oder ist das heute anders?

Zum Halbjahr passiert ja nix . Je nach Jahrgang sowieso nichts wegen dem "komm mit" wo man nicht sitzen bleiben kann.

Trotzdem schade wenn man das vorher nicht weiß und es überraschend ist. Wenn es nicht mit den schriftlichen Leistungen überein stimmt würde ich mal nach fragen ob es ein Versehen war?!

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ja, weil...

Antwort von Jule9B am 07.02.2014, 18:04 Uhr

Das ist doch kein Versetzungszeugnis jetzt. Ein blauer Brief warnt doch vor der Gefährdung der Versetzung, das ist also nur vor den Schuljahresendzeugnissen, nicht bei den Halbjahreszeugnissen der Fall. ich meine sogar, wenn es jetzt mangelhaft ist, muss man vor dem Endzeugnis nichtmal mehr extra warnen, aber da bin ich mir gerade nicht ganz sicher.

Jule

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Re: ja, weil...

Antwort von KKM am 07.02.2014, 19:50 Uhr

So wie Jule es sagt, kenne ich es auch aus NRW...

Die 5 auf dem Halbjahr warnt ja bereits an, ein blauer Brief ist nicht mehr erforderlich.
Auf dem Versetzungszeugnis muss eine 5 vorgewarnt werden, entweder durch die Halbjahres -5 oder einen blauen Brief

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Re: Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

Antwort von Häckse am 07.02.2014, 20:56 Uhr

Ich kenne es auch so: eine Warnung muss immer dann erfolgen, wenn in einem Fach die Gefahr besteht, dass das Klassenziel nicht erreicht wird. Die Warnung soll dabei so rechtzeitig erfolgen, dass noch die Möglichkeit besteht, auf eine 4 zu kommen in allen Fächern.

Wenn keine Warnung erfolgt ist, kann trotzdem eine 5 gegeben werden. Diese ist dann aber nicht versetzungsrelevant.

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die "5“ auf dem Halbjahreszeugnis

Antwort von Julie am 07.02.2014, 21:37 Uhr

Ist bereits die Warnung.
Folgt dann eine 5 auf dem Versetzungszeugnis, ohne dass vorher ein blauer Brief kommt, ist die 5 trotzdem versetzungswirksam.
Zumindest hier in NRW.

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Re: Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

Antwort von Patti1977 am 07.02.2014, 21:54 Uhr

Keine Ahnung aber man hat doch eine etwaige Übersicht über die Noten, es dürfte nicht überraschen.

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Elternsprechtag?

Antwort von Hewi am 07.02.2014, 22:13 Uhr

bei uns in nds gibt es an allen Schulen 2 x im Jahr Elternsprechtage, wenn man da zumindest die Leher der Hauptfächer aufsucht, sollte es keine zu großen überraschungen bei den Zeugnissen geben. Gibt es sowas bei euch nicht?
Gruß Heike

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Re: Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

Antwort von anico am 08.02.2014, 6:50 Uhr

In Bayern müssen 5er und 6er bei Schulaufgaben und Exen (=KLN) von den Eltern unterschrieben werden, so sollte es auch nicht zu unliebsamen Überraschungen kommen.

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Re: Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

Antwort von linghoppe am 08.02.2014, 8:07 Uhr

bei uns müssen wir Eltern jede Klassenarbeit unterschreiben , dann wissen wir früh genug wo es hackt, und können früh genug Handeln.

Wenn ein Kind die Klassenarbeit nicht vorzeigt weil angeblich vergessen
verloren etc,, bekommen die Eltern einen Breif nach Hause..
so wurde es uns am Elternabend gesagt..
Ling

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Überraschung?

Antwort von Alexa1978 am 08.02.2014, 8:48 Uhr

Nunja. Im Mai 2013 stand mein Sohn noch auf einer guten 3 in Richtung 2 und im Juli stand auf dem Zeugnis eine 4. Schriftliche Mitarbeiten danach waren alle auf 3 und eine auf 3-.

ICH war überrascht, trotz Kontakt mit der Schule ...

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Re: Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

Antwort von Jule9B am 08.02.2014, 11:09 Uhr

So ist es bei uns auch: Jede Arbeit muss zuhause von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Ich hatte jetzt auch einen Fall, da sah es am Elternsprechtag noch okay aus, aber der Termin lag nunmal so, dass bis dahin erst eine von drei Arbeiten geschrieben worden war, danach kamen noch zwei, die dann die Note noch nachhaltig nach unten gezogen haben ....

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Re: Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

Antwort von dhana am 08.02.2014, 11:11 Uhr

Hallo,

ist leider auch nicht überall in Bayern so.. hier werden Exen gar nicht mehr mit nach Hause gegeben.

Dafür dürfen sich die Kinder aber von den Lehrern Notenübersichten geben lassen, da werden sowohl Mündliche als auch Schriftliche Noten aufgeführt.
Beim Sprechtag bekommt man eine Gesamtübersicht aller Noten vom Klassenlehrer.
Normal wird man also nicht überrascht von den Noten.

Brief nach Hause gibt es nur wenn die Versetzung gefährdet ist - ein einzelner 5er gefährdet noch nicht, aber wenn noch 4 wacklige 4er dabei sind schon - da kommt der Brief aber nicht vor dem Zwischenzeugniss, sondern irgendwann im Mai oder Juni.

Gruß dhana

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Re: Darf ne 5 auf dem Zeugniss gegeben werden, wenn vorher nicht gewarnt

Antwort von Lucky_ am 08.02.2014, 11:16 Uhr

Wir hatten es jetzt auch...
Sie hat eine 4 in Deutsch und war ja bis zum Elternsprechtag zwischen 2/3 (Arbeiten hatte sie bis dahin eine 4 und eine 2 geschrieben) und die dritte Arbeit war auch (leider) eine 4. Naja. Sie ist ja seit Januar in der Schülerhilfe und hoffen, dass sich diese Note nicht wiederholt, aber wenn nicht, man kann nicht überall spitzenmäßig sein..
(denn dafür hat Madame die anderen Noten super) ...

LG

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Re: Da würde ich dann aber mal nachfragen,

Antwort von Franke am 08.02.2014, 13:56 Uhr

was in der Zwischenzeit passiert ist.

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Überraschung war es nicht

Antwort von Aprilscherz2000 am 08.02.2014, 15:21 Uhr

da er 2x5 und eine 4 gechrieben hat.Mich wundert halt nur das kein Brief ankam.Die Arbeiten müssen eigentlich alle unterschrieben werden, aber ich muß zugeben das ich es diesmal kaum gemacht habe - einfach weil ich auch mal sehen wollte wie unterschiedlich die Lehrer es handhaben.Normal sind die Lehrer am Eltersprechtag total überfüllt.Eigentlich sprechen die Lehrer die Schüler an, die schlecht stehen.Aber das ist auch nicht passiert.
Ich wundere mich halt ein wenig über diesen Lehrer.Ich kenn es von den Anderen halt anders.Und normal werde ich halt rechtzeitig drauf hingewiesen bzw.angeschrieben.

LG Chrissie

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@Aprilscherz2000

Antwort von Dreikindmama am 08.02.2014, 17:30 Uhr

Zum Thema Klassenarbeiten nicht unterschreiben, obwohl es der Lehrer verlangt, wäre dein Kind bei uns an der Schule bei deiner Vorgehensweise verloren notentechnisch. Bei uns müssen die Klassenarbeiten unterschrieben werden und der Lehrer setzt eine Frist für die Rückgabe der unterschriebenen Klassenarbeit. Gibt der Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die Arbeit nicht ab, bekommt er nochmals eine Nachfrist von 2 Tagen. Sollte die Arbeit bis zur Nachfrist nicht abgegeben sein, bekommt er auf die Klassenarbeit eine Note Abzug, sprich da wird aus einer 2 ganz schnell eine 3 usw. Diese Vorgehensweise hat dazu geführt, dass nun, bis auf ein paar wenige notorische Schlamper, alle die Arbeiten pünktlich abgeben.

Gruß

Sylvia

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Dreikindmama

Antwort von glückskinder am 08.02.2014, 20:19 Uhr

Wie rechtfertigen die Lehrer diese Maßnahme? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

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Re: Überraschung war es nicht

Antwort von Patti1977 am 09.02.2014, 6:56 Uhr

Dein Versuch es nicht sehen zu wollen, funktioniert nicht. Gleich sehen, helfen und nicht Infopflicht auf Lehrer abschieben. Der hat informiert mit den Noten auf den Arbeiten, die du nicht sehen wolltest.

Bei uns werden klassenarbeiten nicht mitgegeben sondern nur ins Hausaufgabenheft eingetragen, dreimal keine Unterschrift darunter: 6. Hmmmm mit deiner Methode hätte mein Kind verloren.

Individuell abklären, Gespräch suchen ausserhalb der Lehrertage.

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@Franke

Antwort von Alexa1978 am 09.02.2014, 8:49 Uhr

... fehlende Hausaufgaben und mündliche Mitarbeit.

Dinge eben, die man zu Hause nicht immer erfährt, obwohl es an unserer Schule eine Vereinbarung gibt, dass nach 3 nicht gemachten Hausaufgaben die Eltern schriftlich verständigt werden und eine Unterschrift verlangt wird.

Gab`s aber nicht und für die mündliche Mitarbeit gab`s keine Noten nur "Plus", "Minus" und "Welle" (= befriedigend bis ausreichend) und da hat sich mein Sohn einfach verschätzt - er war ja selbst mehr als überrascht.

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Re: Überraschung war es nicht

Antwort von Jule9B am 09.02.2014, 16:52 Uhr

Das sehe ich leider auch so: Die Klassenarbeiten stellen aj eine Abfrage des Leistungsstandes dar und die Note drunter signalisiert ja bereits, dass hier etwas noch nicht verstanden wurde! Wenn das sogar mehrfach vorkam, kann man doch nicht sagen ich woltle mal schauen, wie der Lehrer damit umgeht. Denn es sit im Endeffekt ja nciht das Problem des Lehrers, sonder das deines Kindes, also eures...

Wenn ich als Lehrerin auch noch jedem hinterhertelefonieren würde, der meint die Klassenarbeiten nicht zu unterschrieben, kann ich eine Sekretärin dafür einstellen ...

Du hast ja jetzt gesehen, wie der Lehrer damit umgeht: So wie es jeder gemacht hätte, nämlich die Note aufs Zeugnis geben, die eben angemessen und fair war.

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