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Unterhaltstitel, braucht man ihn zwingend?

Thema: Unterhaltstitel, braucht man ihn zwingend?

Hallo alle zusammen, ich muss mal etwas ausholen :-) Mein Lebensgefährte hat eine Tochter, mit einer anderen Frau, beide sind sich über den monatlichen Unterhalt einig und es gab deswegen noch nie Streitigkeiten!... Ich habe jetzt mit ihm eine eigene Tochter, und ich muss jetzt bis mein Elterngeld durch ist, per Amt für Grundsicherung überbrücken. So wir haben jetzt das Problem das die ALG zwei stelle den Unterhaltstitel oder etwas vom Notar haben will, wo drin steht das er monatlich Summe Xy überweist. Obwohl ich denen die kompletten Nachweise der letzten 3 Jahre eingereicht habe. ( Quittungen bzw Kontoauszüge) So nun die Frage " Braucht man einen Unterhaltstitel, wenn beide Seiten sich über den Unterhalt einig sind ? " Hab dazu nichts sinnvolles im Internet gefunden... Ich bedanke mich MfG Alex

von Alexander1 am 02.04.2017, 17:57


Antwort auf Beitrag von Alexander1

"Brauchen" nicht normalerweise... Er kann das ja schriftlich mit der Ex festhalten, ggf. zurückdatiert. Der Titel ermöglicht nur einen schnelleren Zugriff auf den Unterhalt ohne umständliche Fristsetzungen, Klagen etc. Der Unterhaltsanspruch per se besteht auch ohne Titel, das sollte einem SB in einer Behörde aber klar sein. Soviel juristisches Grundverständnis habe ja sogar ich. Gruß D

von desireekk am 04.04.2017, 04:46