Hallo alle zusammen, ich muss mal etwas ausholen :-) Mein Lebensgefährte hat eine Tochter, mit einer anderen Frau, beide sind sich über den monatlichen Unterhalt einig und es gab deswegen noch nie Streitigkeiten!... Ich habe jetzt mit ihm eine eigene Tochter, und ich muss jetzt bis mein Elterngeld durch ist, per Amt für Grundsicherung überbrücken. So wir haben jetzt das Problem das die ALG zwei stelle den Unterhaltstitel oder etwas vom Notar haben will, wo drin steht das er monatlich Summe Xy überweist. Obwohl ich denen die kompletten Nachweise der letzten 3 Jahre eingereicht habe. ( Quittungen bzw Kontoauszüge) So nun die Frage " Braucht man einen Unterhaltstitel, wenn beide Seiten sich über den Unterhalt einig sind ? " Hab dazu nichts sinnvolles im Internet gefunden... Ich bedanke mich MfG Alex
von Alexander1 am 02.04.2017, 17:57