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Geschrieben von lotte03 am 08.06.2016, 16:18 Uhr

Zweitwohnsitzsteuer/ Erst- und Zweitwohnsitz bei Studium

Hallo, welcher euer schon Studierenden und am Studienort untergebrachter Ü18 Studnetenkinder muss an seinem Studienort Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?
Hat das Kind sich am Studienort mit Haupt- oder Zweitwohnsitz gemeldet? Wo liegen da evtl. Vorteile?

 
10 Antworten:

Re: Zweitwohnsitzsteuer/ Erst- und Zweitwohnsitz bei Studium

Antwort von lejaki am 09.06.2016, 20:37 Uhr

Als ich damals mit 19 ausgezogen bin 180km entfernt von meinem Heimatort zwecks Studium habe ich mich am Studienort mit Hauptwohnsitz angemeldet. Somit bestand das Problem nicht.
Das wäre doch die einfachste Lösung, abmelden und dort neu anmelden.
Wozu Zweitwohnsitz, wenn man eh ausgezogen ist?

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Re: Zweitwohnsitzsteuer/ Erst- und Zweitwohnsitz bei Studium

Antwort von Hariott87 am 10.06.2016, 0:31 Uhr

Bin vor gut 10 Jahren ausgezogen und hatte während des Studiums in der Stadt in der ich studiert habe, meinen Zweitwohnsitz angemeldet. Mit gültiger Studentenbescheinung war man damals (!) von der Steuer befreit.
Am besten mal bei der jeweiligen Stadt erkundigen (online findet man da bestimmt auch was).

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@lejaki...weil:

Antwort von lotte03 am 10.06.2016, 11:39 Uhr

das Kind weiterhin hier viel Zeit verbringen wird, zB. mit Sport usw. und es daher unnötig ist, viel Geld und Zeit in Ummelden und Umschreiben vvon Perso, Führer usw... zu investieren.

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hängt doch an den Meldegesetzen

Antwort von Ellert am 11.06.2016, 12:06 Uhr

Vor 30 Jahren damals musste ich zum Studium den Erstwohnsitz in Mannheim anmelden
obwohl ich in Freiburg ne eigene Wohnung noch hatte
da ich den überwiegenden Teil meiner Zeit am Ort der FH verbracht habe

Ich würde ggf in so einem Fall in dem ich keine eigene Wohnung daheim hätte mich nur am Studienort anmelden wenn da dauerhaft verbleibend
wenn es Zweitwohnungssteuer da gäbe.Zu meiner Zeit gabs sowas nicht

dagmar

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Re: @lejaki...weil:

Antwort von lejaki am 11.06.2016, 13:15 Uhr

Na, ob es günstiger ist statt dessen eine Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen bezweifle ich.

Davon mal abgesehen muß man sich nur ummelden und die Adresse im Perso ändern lassen, so viel Zeit und Aufwand und Geld ist das nicht.

Vielleicht sind Studenten davon ja befreit, keine Ahnung, das kommt sicher auch noch auf das Bundesland an.

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Re: Zweitwohnsitzsteuer/ Erst- und Zweitwohnsitz bei Studium

Antwort von dhana am 12.06.2016, 13:30 Uhr

Hallo,

mein Sohn studiert zwar nicht, sondern besucht eine schulische Berufsausbildung und wohnt dort in einem Studentenwohnheim.

Aber wir haben ihn gar nicht umgemeldet - auch keinen 2. Wohnsitz.

War zwar jetzt mit dem Führerschein etwas umständlich - weil er den in einem anderen Bundesland macht - aber mit Bescheinigung der Schule, das er dort von Montag bis Freitag zur Schule geht war auch das kein Problem.

Meldebestätigung oder Ummelden wollte nie jemand haben. Er wohnt ja weiterhin zuhause und ist auch über hier zu erreichen - auch wenn er unter der Woche nicht hier ist.

Gruß Dhana

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Re: Zweitwohnsitzsteuer/ Erst- und Zweitwohnsitz bei Studium

Antwort von Mehtab am 14.06.2016, 10:59 Uhr

Hallo lotte,

erkundige dich einmal bei der Stadt, wo der Zweitwohnsitz angemeldet werden soll. In München muss man erst ab einem bestimmten Einkommen Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Normalerweise haben Studenten nicht so viel Einkommen.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Zweitwohnsitzsteuer/ Erst- und Zweitwohnsitz bei Studium

Antwort von lilly munster am 18.06.2016, 10:53 Uhr

Ist bei uns auch gerade aktuell.

Sohn studiert in einer ca. 60km entfernten Stadt, hat dort, weil er Hauptmieter der WG wurde seinen 1. Wohnsitz angemeldet. Er kommt aber meistens am Wochenende nach Hause, ist auch in den Semesterferien meistens hier.

Von der Stadt mit 2. Wohnsitz kann man sich von der Zweitwohnsteuer - zumindest hier - befreien lassen mit einem Antrag mit dem Nachweis, dass noch Kindergeld ausgezahlt wird. Ich hoffe, das klappt dann auch so. Noch hab ich keine weitere Benachrichtigung erhalten - sind nur Infos von unserer Stadt.

Vielleicht hilft dir diese Info etwas weiter.

VG, Lilly

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Danke, guter Tip, werde einfach bei der Stadt anrufen!

Antwort von lotte03 am 18.06.2016, 18:55 Uhr

ot

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Re: Zweitwohnsitzsteuer/ Erst- und Zweitwohnsitz bei Studium

Antwort von knuffelbär am 30.06.2016, 20:08 Uhr

Habe mich zwar nur vertan und bin im falschen Forum gelandet aber als Student hatte ich das bis vor etwa sechs Jahren. Ich musste zu Hause einen Wohnsitz behalten, während des Studiums, das hatte komplizierte Gründe ist rein rechtlich aber meist nicht nötig. Vorteile einen Wohnsitz bei dem Eltern zu haben sehe ich nicht zwingend, mein Mann hatte es nicht und es gab keine Nachteile, Kindergeld und so gab es trotzdem für seine Eltern, da sie ihn ja nachweislich unterstützten.

Ich hatte dann wegen der Steuer den Studienort als ersten und mein Elternhaus als zweiten Wohnsitz. Wie gesagt, wenn keine besonderen Gründe vorliegen kann man sich komplett am Studienort melden, das ist zumindest die eleganteste Lösung und hat nur in Ausnahmefällen Nachteile.

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