Über 18 ...

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Geschrieben von Trini am 12.09.2016, 13:57 Uhr

Wahnsinn

http://www.gmx.net/magazine/geld-karriere/hartz-iv-einkommen-angehoerigen-richten-31869388

Man hat also rechtlich GAR KEINE Möglichkeit, arbeitsscheue Jungerwachsene vor die Tür zu setzen.
Unglaublich!

Trini

 
21 Antworten:

Re: Wahnsinn

Antwort von DK-Ursel am 12.09.2016, 16:25 Uhr

Hej Trini!

Das lese ich aber durchaus anders:

"Die Verfassungsrichter überprüften auch diese Regelung. Sie halten es für plausibel, dass Mütter oder Väter ihren arbeitslosen Kindern auch nach der Volljährigkeit nichts in Rechnung stellen und die meisten Kosten im Haushalt übernehmen. Verweigern Eltern ihren Kindern die Unterstützung, müsse es aber ohne Nachteile bei den Hartz-IV-Leistungen möglich sein, von zu Hause auszuziehen."

Der letzte Satz macht´s doch möglich!
Klar unterstützt man sein Kidn auf der Suche der richtigen Zukunft - und manchmal mag es sogar schwer sein, einen Job zu finden, aber wer sich bei mir dauerhaft auf die faule legen wollte, müßte ausziehen.
Während der Suche nachd emrichtigen Studium oder der richtigen Ausbildung kann man ja durchaus einen Job annehmen, udn sei es nur Zeitungsaustragen - da kann man doch als Eltern ggf. auch die "unterstützenden Maßnahmen" zurückschrauben.

In DK ist jeder Erwachsene (und das gilt ab 18) für seinen eigenen Unterhalt zuständig.
Für junge Menschen gibt es zur Not Hilfsprogramme - es ist ja auch dem Staat mehr als recht, wenn die jungen Menschen eine Ausbildung machen, die sie dann auch weiter verfolgen.
Die Solidargemeinschaft ersetzt die Familie --- und kann das manchmal eben bessder als diese, weil die Emotionen ausgeklammert sind.

Manchmal erscheint einem das (gerade auch aus Dtld. aus) günstiger, manchmal ist es eben auch nachteiliger - je nach Standpunkt.

Gruß Ursel, DK

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Re: Wahnsinn

Antwort von dhana am 12.09.2016, 18:37 Uhr

Hallo,

aber die Regelung, das alle die in einer Wohngemeinschaft zusammen wohnen zusammengerechnet werden beim Harz IV ist doch nicht neu und finde ich im Prinzip auch richtig.

Wenn da Kinder U18 wohnen ist das auch so, auch wenn die Mutter z.B. wiederverheiratet ist und vom Vater keinen Unterhalt für die Kinder bekommt - gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr, da muss der ja eigentlich nicht zum Unterhalt verpflichtete Ehemann der Mutter ran.

Dies gilt ja nur, solange die Kinder mit im Haushalt wohnen.... rausschmeissen kann man sie also durchaus.

Gruß Dhana

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Re: Wahnsinn

Antwort von Trini am 14.09.2016, 16:04 Uhr

Eben nicht, wie ich die Quelle verstanden habe, will man frühes Ausziehen verhindern, indem man halt bis 25 auf die Eltern zurückgreift.
Am schlimmsten fand ich allerdings die Höhe der Rente des Vaters in der Quelle, die schon Urlaub Minderung führt.

Trini

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Re: Wahnsinn

Antwort von DK-Ursel am 14.09.2016, 18:59 Uhr

Hej Trini!
ja sicher, wollen kann man viel - aber ob´s dann auch klappt?
ich lese es nicht so, daß das Kind nicht bis 25 ausziehen darf...

Gruß Ursel, DK

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Natürlich darf Kind ausziehen

Antwort von Trini am 14.09.2016, 19:55 Uhr

Dann zahlen die Eltern auch noch die Wohnung, nicht nur den Lebensunterhalt.


Trini

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Re: Natürlich darf Kind ausziehen

Antwort von DK-Ursel am 14.09.2016, 21:59 Uhr

Trini - Duschreibst es doch selber:
Natürlich düprfen die Kinder ausziehen.
Und das immer.
Sind die Eltern in der Lage, zahlen sie - so ist das wohl dt. Recht.

Sind die Eltern nicht in der Lage, und auch hier kommt Deni Text, bzw. der von Dir zitierte Text, muß es anders geregelt werden, jedenfalls nicht so, daß´den Hartz-IV-Eltern Nachteile entstehen.

"Verweigern Eltern ihren Kindern die Unterstützung, müsse es aber ohne Nachteile bei den Hartz-IV-Leistungen möglich sein, von zu Hause auszuziehen."

Gruß Ursel, DK

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Re: Wahnsinn

Antwort von Ellert am 15.09.2016, 6:57 Uhr

huhu

also in unserem Bekanntenkreis gewesen
Kind unter 25 wurde arbeitslos und musste daheim wieder einziehen
da er amtsseitig keine Unterstützung für den Anteil Wohnen bekommen hat.
Da im Haus der Eltern Platz war musste er wieder einziehen bzw sie hätten nicht zahlen müssen fürs aushäusige Wohnen

Ist ja auch richtig so
es kann ja nicht sein dass Elterns ich dummbuckeln weil Kinder meinen ausziehen zu müssen ohne was dafür zu tun

dagmar

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Re: Wahnsinn

Antwort von DK-Ursel am 15.09.2016, 13:26 Uhr

Hej!

Das widerspricht ja auch nicht dem ,was Trini gepostet hat als gesetzl. Grundlage.
Die Frage ist eben, wielange man das Kind als "Kind" betrachtet.
Hier in DK ist man ab 18 volljährig - wie in Dtld. ja auch.
Und das heißt dann mit allem Drum und Dran incl. einer gesetzlichen NICHT-Verantwortung der Eltern.
D.H. "Kind" bekommt zwar Unterstützung, aber die ist natürlich an Auflagen gebunden (die en Amt evtl. auch leichter durchsetzt als Eltern?).
Arbeitslos in DK ist genauso wenig lustig wie in Dtld., jedoch jedermann eigenes Problem, wenn man über 18 ist.
(Was Eltern privat an Unterstützung geben, bleibt ihnen natürlich auch hier unbenommen.)

Gruß Ursel, DK

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Mal interessehalber

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.09.2016, 13:53 Uhr

Die meisten sind mit 18 ja noch nicht in der Lage, sich (komplett) alleine zu finanzieren, weil sie sich noch in irgendeiner Form der Ausbildung befinden. Wer zahlt das denn in DK?

Die "Philosophie" der finanziellen Verantwortung für Ü18-Kinder in Deutschland ist ja die:
Eltern sind so lange für ein Kind verantwortlich, bis es sich um sich selber kümmern kann. Alle - der Staat genauso wie die Eltern und die Kinder - haben ein Interesse daran, daß das Kind zu diesem Zweck eine fundierte Ausbildung macht. Deswegen sind Eltern bis zum Abschluß der ersten Ausbildung für das Kind finanziell verantwortlich.

Das halte ich auch für durchaus durchdacht und sinnvoll, denn die Alternative wäre ja, daß ALLE Personen Ü18, die sich in (erster) Ausbildung befinden, vom Staat unterstützt werden müßten - auch die, deren Eltern stinkreich sind.

Oder - Alternative 2 - es gibt gar keine staatliche Unterstützung während der Ausbildung, was bedeuten würde, daß die Kinder "armer" Eltern kein Abitur machen und nicht studieren können.

So sind eben in erster Linie die Eltern für die Erstausbildung des Kindes verantwortlich und der Staat springt nur ein, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind. Leistungsunwilligkeit (bei gleichzeitiger Leistungsfähigkeit) ist explizit KEIN Grund für staatliche Unterstützung, denn dann wären ja alle leistungswilligen Eltern angeschmiert.

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Re: Mal interessehalber

Antwort von DK-Ursel am 15.09.2016, 14:19 Uhr

Hej!

Hier geht der Staat erstmal davon aus, daß Eltern und Kinder ein gutes Verhäöltnis zueinander haben und nicht mit 18 die Jugendlichen fluchtartig von zuhause ausziehen.
Wie überhaupt Behörden und Gesetzgeber hier erst mal VER- stat mißtraut.

Also bleiben natürlich die meisten Kinder in der Ausbildung zuhause wohnen und bekommen ihr normales Bafög für Zuhausewohnende und werden ja auch von ihren Eltern unterstützt, undsei es nur mit Kost und Logis sowie Wäsche etc.
.Kindergeld fällt ab 18 weg.
Aber viele jugendliche - auch unter 18 - sind bereits mit einem Job finanziell ausgerüstet.. natürlich nicht tragend für´s Alleineleben, aber als "Ersatz" oder Supplement fürs Taschengeld
Wer schon in der Schulzeit von zuhause auszieht, bekommt unter bestimmten Bedingungen BaföG für Außer-Elternhauswohnende.

Hierzulande gehen meines Wissens mehr Jugendliche aufs Gymnaisum als in Dtld., also kann die Armut nicht so einen großen Schuldanteil daran tragen, daß es nixcht so ist.
Das soziale Gefälle ist sowieso nicht so drastisch wie in Dtld.

Wer dann die Schulbildung fertig hat - das kann ja auch nach der 9. Kl. Folkeskole bereits sein, macht eine Ausbildung - wohnt aber vermutlich, da in der 8. Kl. noch nicht vollj. zuhause. Bei der Ausbildung gibt es Gehalt.
Wer unter 18 weder eine Ausbildung macht noch zur Schule geht, hat anscheinend ein Problem und braucht Hilfe, vor allem, wenn die Eltern dieses Nichtstun nicht unterstützen, aber auch nicht beheben wollen/können.
Dafür gibt es hier wie in Dtld. die entsprechenden Stellen:
Jugendamt, Arbeitsamt, Krankenhaus, Psychiatrie - was nun gerade relevant ist.

Gesorgt ist also durchaus für alle - oder?
Das,was anders ist, ist nicht immer automatisch gleich weniger gut.

Gruß Ursel, DK

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Re: Mal interessehalber

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.09.2016, 14:44 Uhr

Nun ja, ich gehe mal davon aus, daß das in weit über 95% der Fälle hier in Deutschland auch klappt. Kein Kind zieht ohne Not aus, keines verklagt die Eltern mal eben spaßeshalber auf Unterhalt, und wenn es sich zeitlich irgendwie machen läßt, verdienen die meisten auch ihr Taschengeld dazu.

Spannend wird es ja erst, wenn es eben mal NICHT harmonisch zugeht. DAS sind die Fälle, die dann vor Gericht verhandelt werden, und für die es dann ein Urteil (wie oben) gibt. Standard ist sowas auch in Deutschland nicht.

Insofern bleibt die Frage: Wie ist es denn in DK, wenn die Harmonie mal NICHT klappt? Und bekommen tatsächlich auch die Kinder Bafög, deren Eltern Millionen auf dem Konto haben?

Nebenbei auch ein Problem: Wenn die Eltern selber auf staatliche Hilfe - sprich, Hartz4 oder Wohngeld - angewiesen sind, tun sie sich schwer, dem Kind Kost und/oder Logis zu geben. Dann ist zu klären, ob weiterhin die Eltern - stellvertretend für das Kind - Anspruch auf staatliche Hilfen haben, oder ob das Kind einen elternunabhängigen Anspruch hat. Auch das landet gerne mal vor Gericht, bis die entsprechenden Regelungen so "sortiert" sind, daß alle Sonderfälle abgedeckt sind und keiner durch's Raster fällt. Aber dann findet das Gerichtsverfahren eher zwischen Staat und Kind statt und nicht zwischen Eltern und Kind.

Ach, und dann ist es auch noch eine Steuersache: Wenn die Eltern dem Kind Unterhalt gewähren - in welcher Form auch immer, auch ein Zimmer und ein gefüllter Kühlschrank gehören dazu - dann stehen den Eltern selbstverständlich auch die entsprechenden Steuerfreibeträge (oder das Kindergeld, das ja nur ein pauschalierter Kinderfreibetrag ist) zu. Alleine deswegen ist eine verbindliche Regelung notwendig. Selbstverständlich steht es jeder Familie frei, das im Binnenverhältnis anders zu regeln - und, wie gesagt, die allermeisten Familien kriegen das ja auch hin. Aber an den Stellen, wo auch ein Außenverhältnis betroffen ist - Bafög, Wohngeld, Hartz4, ALG1, Steuern - muß es verbindliche Regeln dafür geben, wem was wann zusteht.

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Re: Mal interessehalber

Antwort von DK-Ursel am 15.09.2016, 15:03 Uhr

Hej nochmal, aber schnell, ich muß los.

In der Regel sind die Eltern für ihre Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr verantwortlich, also auch für deren Unterhalt.
Wenn das nicht möglich ist, greift der Staat wohl ein - es gibt ja durchaus Hilfen, Sozialhilfe, Wohnegld etc. Das richtet sich nach der Anzahl derer, die davon leben müssen. Über 18J. ohne Schule/Ausbioldung gehören dazu eben nicht dazu, die bekommen ihren Satz und müssen dann ggf. davon an die Eltern abgeben.
D.h.:
Die eltern können ihren Kindern Kost und logi und mehr geben,abersie bekommen nichtihre Sizialhilfe danach,d aß sie es tun, wei ldas Kind ja selber auch etwas für seinen Unterhalt bekommt (mit dem es ggf. zu dem der Eltern beitragen müßte, wenn die ihm das alles gewähren. Tut Kind das nicht, kommt es zum Streit - davon hast Du ja auch geschrieben...)
Dann muß oder will der junge Erwachsene ausziehen und mit seiner Unterstützung + Auflagen selber klarkommen.

Übrigens MUSS man aber natürlich nicht im Strerit ausziehen.
Daß man 18 ist, kann durchausgenügen.

Steuerlich profitiert man hier allerdings nicht von Kindern, das Steuersystem ist gerade darum so einfach, weil es nicht zig Ausnahmen gibt.
Kindergeld gibt es bis 18.

Und wie ich schrieb:
Ziehen Kinder während der Schulzeit/Ausbildung aus und kommen finanziell nicht alleine klar, gibt es bei Schule sowas wie höheres Bafög und bei Ausbildung ja eh das Gehalt.
Große Sprünge macht damit keiner.
Ich weiß jetzt nicht, ob man Millionärs dazu zwingen kann, ihre im Streit geflücheteten Kinder auch nach dem 18. Lebensjahrzu unterstützen - in diesen Kreisen verkehrei ch zus elten , und ich kan ndas jetzt auch gerade nicht nachschlagen.
Aber das ist ja auch nicht unbedingt das Hauptproblem.

Wie gesagt:
Hier ist man ab 18 für sich verantwortlich - zieht man aus, gibt´s Bafög oder Ausbildungsgehalt oder Sozialhilfe, und alles sind keine Reichtümer.

Ich muß los - Gruß Ursel, DK

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Re: Mal interessehalber

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.09.2016, 15:40 Uhr

Zitat:
"Ich weiß jetzt nicht, ob man Millionärs dazu zwingen kann, ihre im Streit geflücheteten Kinder auch nach dem 18. Lebensjahrzu unterstützen - in diesen Kreisen verkehrei ch zus elten , und ich kan ndas jetzt auch gerade nicht nachschlagen.
Aber das ist ja auch nicht unbedingt das Hauptproblem."

Doch, genau darauf läuft das "Hauptproblem" im Grunde hinaus.

Oder, anders gesagt: Es läuft darauf hinaus, wie hoch das Einkommen der Eltern sein muß, damit die Kinder sich nicht an den Staat sondern an die Eltern wenden müssen, wenn sie ihre Ausbildung nicht komplett selber finanzieren können (oder wollen).

Jugendliche Ü18 in DK sind scheinbar eben NICHT für sich selber verantwortlich, wenn sie sich in Ausbildung befinden - da springt der Staat ein. Ja, okay, Du betonst immer wieder, daß damit keine großen Sprünge möglich sind - die sind hier in Deutschland mit Bafög auch nicht drin. Aber es läuft eben darauf hinaus, daß auch bei der dänischen "Otto Normalfamilie" die Eltern aus der Verantwortung sind, weil der Staat diese übernimmt. Kann man so machen, läuft aber dann doch auf die o.g. Fragestellung hinaus: Wo ist die Grenze? Oder gibt es gar keine Grenze und auch der Millionärssohn bekommt Bafög?

Was das Steuersystem angeht:
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, das das Existenzminimum eines jeden nicht besteuert werden darf. Das finde ich zunächst mal durchaus schlau, des es wäre ja Unfug, wenn der Staat einem Menschen, der gerade soviel verdient, daß er sein Existenzminimum decken kann, dieses Einkommen zuerst über die Steuern reduziert, um es dann über Sozialhilfe wieder aufzustocken. Deswegen MUSS bei jedem Einkommen selbstverständlich berücksichtigt werden, wie viele Personen davon leben müssen. Wenn Eltern also verpflichtet sind, ihrem Kind ein Bett und einen gefüllten Kühlschrank zur Verfügung zu stellen, dann bleibt dem Staat nichts anderes übrig, als dieses steuerlich zu berücksichtigen. Da ist es auch völlig egal, ob das Kind U18 oder Ü18 ist - solange Eltern finanziell in der Pflicht sind, ist das Kind steuerlich relevant.

Wie man das dann steuerlich ausarbeitet, darüber kann man sicher diskutieren. Aber die Idee, die dahinter steht - vor der Verantwortung für und durch den Staat steht die Verantwortung jedes Einzelnen für sich und seine Familie - ist meines Erachtens völlig richtig.

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Re: Wahnsinn

Antwort von dhana am 15.09.2016, 18:28 Uhr

Hallo,

das ganze treibt noch ganz andrer Stilblüten.

Ich hab mit 22 Jahren eine 2. Ausbildung gemacht - da war ich schon verheiratet und habe mit meinem Ehemann ganz wo anders gewohnt.
Fürs Schülerbafög wurde aber das Gehalt von meinem Ehemann und von meinen Eltern angerechnet! Fürs Bafög sind auch dann noch die Eltern zuständig.. sogar dann wenn man schon einige Jahre weg ist von zuhause. Laut Bafög (Amt) hätte ich den Unterhalt von meinen Eltern einklagen sollen/müssen - obwohl es die 2. Ausbildung war und ich verheiratet war.

Gruß Dhana

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Re: Mal interessehalber

Antwort von DK-Ursel am 16.09.2016, 11:20 Uhr

Hej nochmal!

Ich beantworte mal, so gut ich das kann, also bitte ohne rechtsgültige Gewähr:

In DK bekommen auch Millionärs Kinder Kindergeld und sowas wie BaFöG, wenn die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Und das sind sdie nicht mehr, wenn das Kind über 18 iszt.
(Dann allerdings fällt auch für jeden das Kindergeld weg.)


Wenn ich schreibe, ab 18 ist in DK jeder für sich selbst verantwortlich, beziehe ich das natürlich auf die (anders geregelte) Pflicht der Eltern in Dtld.
Darüber reden wir doch!
Daß sogar jeder Erwachsene egal welchen Alters verschuldet oder unverschudlet sowohl in Dk als auch in Dtld. in die Notlage kommen kann, Unterstützung vom Staat zu brauchen (und nach Deiner Definition dann nicht für sich selbst verantwortlich ist, sondern ebend er Staat), wissen wir doch --- aber bei über 18J. zieht eben niemand mehr die Eltern heran - umgekehrt eben auch nicht die Kinder für die Eltern.
Soztialstaat heißt hier eben, daß dann diese Sozialgemeinschaft einspringt und nicht mehr die Kernfamilie.

Verantwortlich sind in meiner Welt diese über18J. eben doch für sich selbst --- der Staat gibt ihnen .-w ie in Dtld. die Eltern - zwar Geld zum leben, stellt auch Bedingungen dazu, aber sind selbst dafür verantwortlich, wie sie die Bedingungen erfüllen, wie sie leben, was sie aus sich machen etc.
Die Verantwortung für das eigene Leben wird einem in DK schon recht früh überlassen (m.E. manchmal sogar zu früh); die finanzielle Verantwortung und Haftbarkeit der Eltern gegenüber ihren Kindern (und umgekehrt) erlischt, wen ndie Kinder vollj. sind.

Ich vermute mal, daß die Millionärsgleichstellung AUCH darauf beruht, daß man eben keine Sonderrechte einräumt, auch keine Sonderpflichten, und daß Millionärs natürlich mit hohen Steuern zum Allgemeinwohl beitragen, mehr als diejenigen, die im unteren Einkommensbereich rumkrebsen.
Millionärs sind insofern nicht das Hauptproblem, als es ja nun mal nicht sooo furchtbar viele davon gibt.
Aber auch gutverdienende Eltern müssen ihren Kindern keinen Unterhalt oder sonstwas zahlen, wenn diese 18 sind.

Ich denke, damit habe ich Deine Punkte abgedeckt,.

Gruß Ursel, DK

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Re: Wahnsinn

Antwort von DK-Ursel am 16.09.2016, 11:23 Uhr

Hej Dhana!

Ganz genau, sowas betrachte ich auch als völlig unsinnig.
Natürlich wird auch in DK das Gehalt / Einkommen des Partners miteinbezogen und evtl. bei einer Unterstützung auch geschaut, ob Kinder versorgt werden müssen (wobei man dann sicher auch schaut, inwieweit die 2. Ausbildung nötig ist... etc.), aber die Eltern sind eben ,wie ich STT erklärte, ab dem 18. Lebensjahr der Kinder raus aus dem Spiel.
Und das ist einfach und schlicht so - so daß man eben nicht, wie Deine Eltern, plötzlich mmit neuen Forderungen der Kinder rechnen könnte, müßte, soltle...wie auch immer.
das ist ja ein Damoklesschwert ohnegleichen!

Gruß Ursel, DK

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Nachtrag

Antwort von DK-Ursel am 16.09.2016, 11:56 Uhr

Ich gehe und denke noch ein bißchen darüber nach :

Zueinem Zeitpunkt,wo die eltern nicht mehr bestimmendürfen, wie das Kind sich ausbildet, was es macht, wo es wohnt etc., schenit es mir logisch,daß sie auch nicht mehr zur Kasse gebeten werden für diese Eigenentscheidungen des Kindes.

Und wenn Du nun argumentierst,d aß an dieseStelle der Staat tritt:
Ja, natürlich - aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Du bekommst Ausbildungsunterstützung,wenn du eine Ausbildung machst - sonst nicht.
Du bekommst Sozialhilfe, wenn du gleichzeitig auf dem Arbeitsmarkt verfügbar (also arbeitssuchend/-los gemeldet ) bist und dan nbist du irgendwann auch gezwungen, etwas zu machen -der Staat schickt dich dann in eine ASrbeit, in eine Ausbildung, auf einen Aktivierungskursus oder was nun dran ist.
usw.
D.h. in gewisser Form ist das eine Art Unterstützung = Gehalt durch die Gemeinschaft, weil diese letztendlich dafür auch etwas von dir erwartet.

UND:#
Da hier die sozialen Leistungen über die Steuer finanziert werden, trägt jeder dazu bei, nicht nur, weil auch das kleinste Gehalt (auch bei Schülerjobs) bereits versteuert wird und es nur wenige Freiräume gibt, sondern auch, weil die Mehrwertsteuer auf alles 25% ist. --- d.h. jeder, der hier einkauft, trägt bereits zur Sicherung der Staatsausgaben bei .

Gruß Ursel, DK

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Re: Nachtrag

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.09.2016, 12:14 Uhr

Aber die gleichen Voraussetzungen gelten hier eben für die Eltern. Wenn mein Kind auf dem Sofa sitzt und fernsieht, darf ich ihm die Unterstützung verweigern. Die Eltern sind nur verantwortlich, solange das Kind eine Ausbildung macht.

Der Unterschied ist also gar nicht so groß. In DK tritt halt der Staat dem Kind in den Poppes, in D müssen das die Eltern selber tun. Ich vermute aber, daß das in 99% der Fälle auf das gleiche rausläuft, denn auch die dänischen Eltern werden sich schwer tun, dem Kind das Essen zu verweigern, wenn es auf dem Sofa herumsitzt und daher keine staatliche Unterstützung erhält - und umgekehrt erhält das Kind in D ja staatliche Unterstützung, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind (und dann auch Tritte in den Poppes vom Staat - Bafög oder ALG gibt es hier auch nur unter engen Voraussetzungen).

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Re: Nachtrag

Antwort von DK-Ursel am 16.09.2016, 12:36 Uhr

Hej nochmal!

Ich sehe schon einen entscheidenden Unterschied.
Man will hierzulande wohl nicht, daß die Kinder und Eltern sich wegen der finanziellen gegenseitigen Verpflichtungen "nicht mehr mögen" .

Und so muß man zwar sein Kind bis zum 18. Lebensjahr so gut man kann unterstützen, aber danach nicht mehr.
Was eben in Dtld. anders ist - und darüber reden wir doch.
Denn Trinis Ausgangspunkt war ja, daß man - so ihre Auffassung - die kinder nicht mal mehr rauswerfen dürfe - was ich auch aufgrund ihres zitierten Textes anders sehe.
Ein Kind unter 18, das die Eltern zu nichts bewegen können, gehört dann wohl in irgendeine professionelle Hilfe - Arzt Psychologe, Jugendamt, was auch immer.
Schrieb ich schon.
Ein Kind über 18, das nichts machen will, ist außerhalb jeglicher Reichweite der Eltern - will / braucht es Geld, muß es arbeiten oder einen Antrag stellen, der begründet sein muß.
Und:
Auch unter 18 können hier die kinder ausziehen, ohne mit den Eltern zerstritten zu sein, und bekommen dann entsprechend höhere Unterstützung,allerdings hängt das dann natürlich auch vonSchulweg u.a. ab - auch das Einkommender Eltern, die ja danna uch noch unterhaltspflichtig sind, kann dann noch einberechnet werden.
.
Die dänische "Philosophie" steht eben doch anders alös die deutsche da - Dus chriebst:
"Die "Philosophie" der finanziellen Verantwortung für Ü18-Kinder in Deutschland ist ja die:
Eltern sind so lange für ein Kind verantwortlich, bis es sich um sich selber kümmern kann. Alle - der Staat genauso wie die Eltern und die Kinder - haben ein Interesse daran, daß das Kind zu diesem Zweck eine fundierte Ausbildung macht. Deswegen sind Eltern bis zum Abschluß der ersten Ausbildung für das Kind finanziell verantwortlich."

Hier ist es egal, ob sich die kinder mit 18 kümmern können, rein rechtlich bist Du als Eltern nicht mehr zuständig.
Daß praktisch in den meisten Familiendie Kinder zumindest bis Studienantritt (wo sie ja meistens wegziehen müssen) oder einer Ausbildungsbeendigung noch zuhause wohnen und unterstützt werden, ist dan nfreiwillig.

Daß ein ambitiöses Kind eine 2. Ausbildung auf Kosten der Eltern beginnt, ist also hier unmöglich - es sei denn, die Eltern haben´s und finanzieren´s gern --- freiwillig.

"Das halte ich auch für durchaus durchdacht und sinnvoll, denn die Alternative wäre ja, daß ALLE Personen Ü18, die sich in (erster) Ausbildung befinden, vom Staat unterstützt werden müßten - auch die, deren Eltern stinkreich sind."

So ist es hier.

Und darauf ging Denie frage ja auch hinaus, zumal dies Zitate aus Deinem ersten Frageposting sind.

Gruß Ursel, DK

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Re: Nachtrag

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.09.2016, 13:33 Uhr

Ursel, den Konflikt gäbe es doch genauso auch in DK.

Der Ärger beginnt vor allem dann, wenn das Kind NICHT auszieht - und den habt Ihr doch genauso in DK. Oder fällt es dänischen Eltern leichter, das arbeitsscheue Kind vom Sofa auf die Straße zu befördern? Das wage ich dann doch zu bezweifeln. Was passiert denn in DK, wenn ein Kind nicht mehr zur Schule geht, zu Hause herumhängt und auch keine Anstalten macht, Bafög oder ALG zu beantragen, damit der Staat keine Forderungen stellt? Das wäre in D der Konfliktfall - und ich bin mir sicher, das wäre er in DK auch.

Wenn Eltern und Kinder sich zerstreiten, dann sind auch in D die Finanzen nicht der wirkliche Grund. Daran macht es sich vielleicht fest, aber die Ursache liegt IMMER woanders.

Plus: Solange man "etwas tut", kann man diese Auseinandersetzung mit den Eltern auch delegieren.

Zum Beispiel hat KindGroß jetzt Bafög beantragt, der KV weigert sich aber, die dafür nötige Einkommensauskunft zu erteilen. Erstens ist die fehlende Auskunftsbereitschaft nur ein Symptom der generellen Neigung des Vaters, sich aus der Verantwortung für seine Kinder zu stehlen, die Ursache für den Konflikt liegt also ganz woanders. Und zweitens wird das Bafög-Amt sich darum kümmern, daß der KV seinen Pflichten nachkommt, das muß das Kind nicht selber tun.

Und auch hier können Kinder - U18 und Ü18 - ausziehen, ohne mit den Eltern zerstritten zu sein. KindGroß (Ü18) zieht jetzt aus, um in einer anderen Stadt zu studieren. Es gab auch mal die Überlegung, daß KindKlein (U18) in einer anderen Stadt eine Schule mit besucht und dort in einer Art "betreuten WG" wohnt. Beides ist also möglich und wird auch vom Staat finanziert, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind.

Der Unterschied, den ich erkennen kann, liegt vor allem in der familienbezogenen Verantwortung in Deutschland. Das ist bissi amüsant, da ja gerne beklagt wird, daß man in Deutschland keine Verantwortung mehr trägt füreinander innerhalb der Familie und dabei neidisch auf "südländische" Familien schielt, wo man sich ganz selbstverständlich umeinander kümmert. Scheinbar sind wir dann doch "familienbezogener" als DK, zumindest insofern, als daß die Verantwortung füreinander innerhalb der Kernfamilie vor der Verantwortung durch den Staat steht. Aber ich vermute aber, daß dieser Unterschied in der Realität zu 99% ein rein theoretischer ist, denn - siehe oben - letztendlich werden auch dänische Eltern Skrupel haben, ein Vorhängeschloß vor dem Kühlschrank anzubringen, wenn der arbeitsscheue Nachwuchs den Arsch nicht vom Sofa bekommt.

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Re: Nachtrag

Antwort von DK-Ursel am 16.09.2016, 14:24 Uhr

Also jetzt nochmal deutlich:

Wir reden hier doch - ausgehend auch von Trinis Posting - von der rechtlichen Seite.
und ich habe doch zum Abnwinken genug betont, daß es natürlich immer eine eigene Sache istw,as die Eltern machen, freiwillig.!!!
Aber müssen müssen sie gar nichts mehr!
Und nachweisen an Lohn müssen sie ab dem 18. Geb. des Kinmdes auch nichts mehr, den nda erlischt ihre Verantwortung rechtlich gesehen.

Wenn Dein Kind Groß über18 ist und BAFÖG in DK beantragt, interessiert das Einkommendes KV nicht mehr - der ist dann fertig mit Unterhalt.
Genauso wie Du als Mutter.

da wird auch nichts abgezogen, wei ldie Eltern evtl. oder nachgewiesen gut betuchtsind - da wird aber auch nichts aufgestockt, weild ie Eltern an der Existenzgrenze leben.
Da wird nach dem Satz und Bedarf des ausgezogenen Kindes berechnet.
Fertig.

Und ja, ich hab es manchmal auch beklagt, daß in DK gesetztesmäßig Familie nicht so großgeschrieben = in der Verantwortung ist wie in Dtld. --- da haben wir durchaus eine Steigerung:
Südländer - Dtld. - Skandinavien.
Daß die aber rein losgelöst vom Gesetz wiederum durchaus besteht - udn die meisten Familie nfunktionieren wie in Dtld., mal gut, mal besser, mal schlecht, mal schlechter - ist doch auch klar.
Nur:
Rein rechtlich geht mein Kind nichts mehr an, wenn es 18 ist.
Mein Kidn muß mich auch nicht pflegen, muß nichts zu meinen Pflegeausgaben zuzahlen o.ä.

Wenn mein unter 18j. Kind nichts tut, bin ich noch dafür verantwortlich, daß sich was ändetr.
wenn das ohne Streit nicht geht, läuft die Sache sicher ähnlich wie in Dtld., wie ich auch schon mehrmals schrieb, kann man sich ja professionelle Hilfe holen.
Wenn das Kind über18 nichts tut, kan nich es rauswerfen und muß nichts unterstützen, ob es was tut oder nicht, muß mich nicht mehr interessieren.
Kann und darf und sollte es natürlich - aber ich MUSS nicht mehr in die Verantwortung treten, weder moralisch noch gesetzlich.
Und das ist schon ein Unterschied zu Dtld., s. Dhanas Beispiel unten.
Eben nicht auf der freiwilligen Eltern-Beziehung - da habe ich nie bestritten, daß es laufen kann und läuft wie in Dtld. Aberd ieist eben freiwllig, die kannst Du doch nicht als Maßstab nehmen, wenn wir überdieGesetzeslage beim Unterhalt reden.
Denn wir reden doch hier von den offziellen Pflichten.
Also bitte nicht mischen.

Gruß Ursel, DK

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