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Geschrieben von KKM am 15.02.2020, 12:25 Uhr

Kindergeldfrage

Kind 1 macht im Mai in NRW Abitur.
Rein rechnerisch geht das Schuljahr bis zum 31.07.

Sie wird voraussichtlich zum 01.10. ein duales Studium beginnen.

Mir ist bekannt, dass bei einer Übergangszeit von bis zu 4 Monaten weiterhin Kindergeld bezahlt wird.
Soweit alles gut.

Nun bietet der künftige Arbeitgeber an, vom 01.08. bis 30.09. bereits zu arbeiten. Quasi als Aushilfskraft.
Würde Kind gerne tun.
Ist das kindergeldschädlich?

Fällt das Kindergeld nämlich weg, stehe ich als Beamtin vor einem charmantem Problem:
Familienzuschlag reduziert sich
Beihilfe reduziert sich um 20 %, damit wird Krankenkasse 20 % teurer
Steuerklasse II weg
Damit arbeitet sie quasi umsonst.
Dann könnte sie besser reisen....
Kind sieht in der Arbeit eine gute Chance, in den Betrieb reinzuschnuppern. Hat sie ja Recht, aber der Preis wäre schon hoch....

Habe die Kindergeldkasse angefragt. Deren Antwort war, dass sie nicht beraten dürfen. Ich soll mich an die steuerberatenden Berufe wenden....

Wisst Ihr das genauer?

 
6 Antworten:

Deine Kindergeldstelle ist so nett wie meine

Antwort von Ellert am 15.02.2020, 12:29 Uhr

Deine Berät nicht
meine scheint keine Ahnung zu haben...

Im dualen Studium ( hat meine auch gemacht) gabs das Kindergeld, Familienzuschlag, bessere Beihilfe weiter
kannst Du nicht versuchen dass Kind nur bis 450.- arbeitet, denn da gabs bei uns auch Kindergeld weiter
bei uns galt das wie ein Praktikum in der Wartezeit...

dagmar

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Re: Deine Kindergeldstelle ist so nett wie meine

Antwort von KKM am 15.02.2020, 12:40 Uhr

Nein.
Der Aushilfsjob ist nur als Vollzeitstelle zu vergeben.

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Re: Deine Kindergeldstelle ist so nett wie meine

Antwort von KKM am 15.02.2020, 12:41 Uhr

Während des dualen Studiums ist sie weiterhin kindergeldberechtigt.

Ich habe nur Bedenken, dass sie während des Aushilfsjobs rausfällt.

Oder ist der Aushilfsjob unschädlich, weil innerhalb der Übergangszeit von 4 Monaten liegt?

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damals bei uns hiess es über 450.- wäre schädlich

Antwort von Ellert am 15.02.2020, 14:01 Uhr

in der Ausblidung darf man unendlich viel verdienen
aber siehe unten
meine Kindergeldstelle erzählt viel

Familienzuschlag weg ist ja nicht so extrem viel
den Kindergeldverlust kann er ja daheim abgeben
die Beihilfeverringerung würde ich schlimmer finden

dagmar

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Re: damals bei uns hiess es über 450.- wäre schädlich

Antwort von KKM am 15.02.2020, 18:43 Uhr

Diese Regelung ist gekippt.

Ich habe im Rechtsforum von Frau Bader gefragt und dort einen Tipp bekommen und dann das gefunden

https://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder/

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das ist gut !

Antwort von Ellert am 16.02.2020, 8:58 Uhr

Ich war damals auch früh als die Regelung gekippt wurde dass
nur ein gewisser Verdienst in der Lehre zulässig ist um weiter Kindergeld zu bekommen

dagmar

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