Trennung vom Partner

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Spielschulden zugewinnausgleich

Thema: Spielschulden zugewinnausgleich

Hallo zusammen, Hier ist gerade der Supergau!! Mein Mann hat über 10.000 Euro Spielschulden in den letzten 2 Monaten gemacht. Ich halte es nicht mehr aus! Ich will jetzt die Scheidung! Aber wie ist das mit den Spielschulden? Wir Haben eine Eigentumswohnung,deren Erlös wir abzüglich Schulden bei der Scheidung durch 2 teilen. Mein Mann hat die komplette Steuer Rückerstattung und unsere Ersparnisse verspielt. Wird beim zugewinnausgleich trotzdem einfach der Erlös der Wohnung durch 2 geteilt? Anfangsvermögen hatten wir beide so gut wie nichts? Denn wenn durch 2 geteilt werden würde, würde ich ja indirekt für seine Spielschulden zur Hälfte aufkommen? Ist das so? Wenn ja, muss ich schnell Verschwinden, nicht dass er noch unser ganzes hab und Gut verspielt und ich am Ende mit nichts dastehe!!! Würde mich riesig über Hilfe freuen! Vielen Dank!!

von Mercedes22 am 17.10.2019, 18:16



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Wo hat er denn die Schulden? Kann man ihn da nicht sperren lassen? So weit ich weiß, sind in der Ehe von einem Partner angehäufte Schulden vom anderen mitzutragen, wenn man in Zugewinngemeinschaft verheiratet ist. Ein plötzliches Erbe würde ja auch durch 2 geteilt werden... So habe ich das aus meiner Schulzeit in Erinnerung. Ein Anwalt kann Dir da aber sicher kompetent weiterhelfen. Alles Gute, Philo

von Philo am 17.10.2019, 20:29



Antwort auf Beitrag von Philo

Erbe wird nicht geteilt, sondern zählt zum Anfangsvermögen. Das hilft hier aber nicht weiter... Lieber kompetent beraten lassen als hier im Forum...

von Chaka! am 17.10.2019, 20:43



Antwort auf Beitrag von Chaka!

Vielleicht etwas ungeschickt formuliert... sollte ganz gewiss kein „Tritt“ gegen Philo sein! Tschuldigung

von Chaka! am 17.10.2019, 20:45



Antwort auf Beitrag von Chaka!

Ja ich dachte halt,dass es in diesem Forum ja schon einige geschiedene gibt, die sich vielleicht mit dem Thema auskennen. Anwalt ist schwierig,habe Angst,dass mein noch-mann das mitkriegen könnte...

von Mercedes22 am 17.10.2019, 21:25



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Dann frag doch im Expertenforum Frau Bader. Ich glaube, Du musst für seine Schulden mit haften, also warte nicht lange untätig. Spielsüchtige verzocken alles.

von Car.78 am 17.10.2019, 21:39



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Um einen Anwalt wirst du so oder so nicht herumkommen. Wieso sollte er das mitbekommen? Schau mal da: https://www.scheidung.de/trennung-und-scheidung-wegen-spielsucht.html So wie ich es nach kurzem lesen verstehe, solltest du schleunigst ein eigenes Konto eröffnen. Alle Schulden die er nach der Trennung macht sind seine Schulden, wenn er euer ganzes Vermögen verspielt hast du natürlich mit gelitten. Auch wenn er die Miete nicht bezahlt oder Kredite nicht bedient die ihr beide unterschrieben habt, haftest du dafür. Erst nach der Trennung bist du raus aus der Nummer, allerdings nicht bei gemeinsamen Krediten.

von Tonic2108 am 17.10.2019, 21:46



Antwort auf Beitrag von Philo

Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft § 1363 ff. BGB. Der gesetzliche Güterstand tritt gemäß Abs. 1 automatisch ein, wenn die Ehepartner nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) vereinbaren. Sooo, wichtig ist auch Abs. 2.  Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html Bedeutet:  Du bringst ein Grundstück mit Haus in die Ehe ein. Dann bleibt es auch dein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Kauft er innerhalb der Ehe etwas allein, ist es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Nachweise wer was bezahlt hat?  Ebenso verhält es sich mit Schulden. SCHULDEN die vor der Ehe oder innerhalb der Ehe entstanden sind, bleiben alleinige Schulden des Ehepartners. (Anders ist es natürlich, wenn man gemeinsam ein Haus kauft, dann sind es gemeinschaftliche Schulden - Schulden machen kann ich aber ja mit jedem "Fremden" auch und nicht nur mit dem Ehepartner.) Zugewinn ist nur der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. § 1373 BGB Den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand gibt es im Todesfall (§ 1371) und in anderen Fällen ( § 1372 Bsp. Scheidung).  --------------------------------- Info Gütergemeinschaft https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_(Ehe) Info Gütertrennung https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung

von HeyDu! am 18.10.2019, 11:11



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Hallo, Du wirst in der Tat um einen Anwalt oder eine Anwältin nicht herumkommen. Wenn Du Dich scheiden lassen willst, geht das ohne Anwalt nicht (sog. Anwaltszwang). Ob Du für die Schulden mithaftest, kann man so pauschal nicht sagen. Was meinst Du mit "Spielschulden"? Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner für die eigenen Verbindlichkeiten. Hat Dein Mann einen Darlehensvertrag geschlossen, haftet er alleine. Du haftest nicht schon deswegen, weil ihr verheiratet seit. Der Zugewinn wird ja bestimmt durch einen Vergleich von Anfangs- und Endvermögen. Verbindlichkeiten, die ein Ehepartner während der Ehe begründet hat, indem er Vermögenswerte verschleudert hat, werden dem Endvermögen hinzugerechnet. Aber wie gesagt: das hier ist sicher nicht der Rahmen für eine vernünftige rechtliche Beratung. Die bekommst Du nur von einer Anwältin, im Idealfall von einer Fachanwältin für Familien- und Erbrecht. Alles Gute!

von Berlin! am 18.10.2019, 00:07



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ich habe mich ohne Anwalt scheiden lassen. Es braucht nur derjenige von beiden einen Anwalt der die Scheidung einreicht. Aber das Finanzielle hab ich alles über Anwalt, das ist einfach Sicherer.

von aeule am 06.11.2019, 11:51



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Also SCHULDET er JETZT jemandem Geld? Dann ist es sein Problem. Oder hat er Euer gemeinsames Geld verspielt und Du hast Dich nur ungenau ausgedrückt? Dann ist das Geld weg und kann nicht mehr in den Zugewinnausgleich einfließen- insofern hast Du indirekt tatsächlich mitbezahlt. Anwalt - sofort! Das bekommt er nicht mit. Außerdem: Wieso sollte das ein Problem sein? Er darf doch mitbekommen, daß er richtig, richtig, richtig Scheixxe gebaut hat. Eröffne Dein eigenes Konto, heute noch, und laß Dein Gehalt, Kindergeld und alles, was Du umleiten kannst, dahin zahlen.

von Strudelteigteilchen am 18.10.2019, 07:14



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Nein du kommst nicht für SEINE Schulden auf. Das sind SEINE. Die muss er zurückzahlen, zB von seinem Teil des Erlöses der Wohnung. Außer du hast den Kredit für die Schulden unterschrieben, aber davon schreibst du ja nichts. Geh zum Anwalt! Dass er die Ersparnisse verspielt hat dafür wirst du allerdings keinen Ausgleich bekommen. Das war ja gemeinsames Geld, das hättest du auch für Handtaschen ausgeben können, er war halt schneller.

von lilly1211 am 18.10.2019, 09:55



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

mir hat mein Anwalt bei einem Beratungsgespräch es so gesagt. Schulden die in der Ehe von ihm alleine gemacht werden, werden gesondert betrachtet. Sind es Schulden die für den ehelichen Alltag gemacht werden (zum Beispiel Herd, da Alter kaputt ist) sind gesamtschuldnerisch zu bestrachten. Käuft er sich einen Porsche weil er Bock drauf hat....sind es seine Schulden. Hat er nur so Schulden gemacht und es nachweislich verzockt hat dürften es also seine sein. Für Vermögen was er durch gebracht hat sieht es für Dich eher mau aus denk ich Zieh Grenzen.....mit Anwalt. Alles Gute

von Cydney1 am 18.10.2019, 10:34



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Seine Schulden sind und bleiben seine. Ist quatsch was hier so steht... Steht auch eindeutig im Gesetz. Ausnahme wäre man hat einen Ehevertrag über Gütergemeinschaft.

von HeyDu! am 18.10.2019, 11:14



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Soweit ich weiß, werden beim Zugewinnausgleich die Vermögensstände beider Ehepartner zu Beginn und zum Ende der Ehe verglichen; wer den höheren Zugewinn während der Ehe gemacht hat, muss diesen gegenüber dem anderen Part ausgleichen, damit beide mit demselben Zugewinn aus der Ehe herausgehen. Bei den Vermögensständen dürften Schulden durchaus mit berücksichtigt werden. Aber sind Spielschulden überhaupt rechtlich anerkannt? Ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass Spielschulden rechtlich nicht von Relevanz sind, also nicht eingeklagt werden können. Da gilt dann vielleicht etwas anderes.

von Mörchen17 am 18.10.2019, 17:20



Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Also er hat Schulden gemacht und will einen Kredit aufnehmen und dafür unsere Wohnung mit einer Hypothek belasten. Kann ich da ein Veto einlegen? Kann er gegen meinen Willen unsere Wohnung mit einer Hypothek belasten? Wir stehen beide im Grundbuch... Denn wenn es wirklich seine Schulden bleiben und ich ein Veto einlegen kann,was die Hypothek betrifft,bin Ich erst Mal aus dem Schneider. Dann soll er irgendwie selber schauen,wie er einen Kredit bekommt und soll den auch selber abbezahlen... Danke schon Mal für eure Hilfe!! Frau Bader kann ich leider nicht fragen,da es ja um keine Kinder geht. Da wird sie vermutlich nicht antworten... oder? Eigenes Konto habe ich schon,mein eigenes Einkommen geht da drauf und davon versorge ich die Familie...

von Mercedes22 am 18.10.2019, 17:58



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

wenn ich richtig informiert bin, kann dein Mann nicht ohne deine Zustimmung einfach so eine Hypothek aufnehmen. Etwas Anderes wäre es, wenn nur er im Grundbuch stünde. Die Bank wäre auch schön blöd, wenn zwei ET im GB stehen, sich hier nicht ihre Rückzahlungsverpflichtungen zu sichern. Mit der Thematik kannst du echt nur noch schnellstmöglich zu einem Anwalt gehen!

von Holzkohle am 18.10.2019, 21:39



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Ja, Du haftest für die Schulden Deines Mannes - außer Ihr habt einen anderslautenden Ehevertrag. Das ist ja leider oft so, wenn Männer Schulden machen: Die Frau zahlt nach einer Trennung oft noch jahrelang mit ab. Du hast noch Glück, weil Ihr das Ganze mit dem Erlös der Eigentumswohnung abdecken könnt. Generell gilt natürlich: Jetzt dringend zu einem Anwalt für ein erstes Beratungsgespräch gehen. Du kannst nicht alle finanziellen Details übers Internet klären. LG

von Jorinde17 am 19.10.2019, 10:03



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Wie kommst du auf diesen Blödsinn?

von lilly1211 am 19.10.2019, 10:27



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Das stimmt definitiv nicht und ist erst recht nicht abhängig von einem Ehevertrag - woher soll der Gläubiger einer Forderung denn wissen, ob sein Schuldner verheiratet ist und was für einen Ehevertrag er geschlossen hat? Wenn man nach einer Trennung für Schulden des Partners mithaftet, dann, weil man die Schulden tatsächlich (z.B. durch Unterschrift als Kreditnehmer auf dem Kreditvertrag) mit gemacht hat oder aus anderen Gründen, etwa als Bürge, haftet. Die Situation gibt es natürlich sehr häufig; Banken wollen ja gerne nicht nur einen Kreditnehmer haben, das Ausfallrisiko ist doch viel höher, und Frauen lassen sich von ihren Männern da ja gern bequatschen, mit zu unterschreiben, ist doch nur eine Formalität. Aber es gibt da keinen Automatismus.

von Mörchen17 am 19.10.2019, 11:21



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

ich bin 2x geschieden, saugeil wenn meine exen meine schulden hätten mitzahlen müssen......dann hätte ich heute keine. die arme ap. muss nun völlig verwirrt sein....

Mitglied inaktiv - 19.10.2019, 12:02



Antwort auf diesen Beitrag

Deswegen ja auch der wiederholte Rat, sich beim Anwalt beraten zu lassen.

von Mörchen17 am 19.10.2019, 12:25



Antwort auf Beitrag von Mörchen17

für die hauptfrage braucht es aber nicht mal einen anwalt. ich weiß nicht, wie ich mir spielschulden vorstellen soll, aber die ap war sicher nicht mit im kasino und hat dann irgendwas unterschrieben. dieses allesgemeinsammachen und ja alles teilen, DAS bringt eine frau in den ruin, wenn der mann geld verschludert. aber: alles gemeinsam bindet ja auch so schön.

Mitglied inaktiv - 19.10.2019, 13:40



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Blödsinn. Ausführungen inkl. rechtlicher Grundlage weiter oben. BG

von HeyDu! am 19.10.2019, 16:45



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Vielleicht hilft dir das erst mal weiter, ich würde aber auch einen Fachmann fragen. https://www.scheidung.org/schulden/ LG Anja

von AKAM am 19.10.2019, 10:24



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Die Frage ist, WO er Schulden gemacht hat? Doch sicher nicht in der Spielhalle. Hat er einen Kredit aufgenommen bei der Bank? Wenn ja, ist die Sache klar: Du hast nicht unterschrieben, also hast Du damit nichts zu tun. Bei Freunden, Familie? Entweder habe ich etwas überlesen oder Du hast es nicht geschrieben. Eine Hypothek auf die Bude kannst Du verhindern, wenn Du im Grundbuch stehst.

von Port am 19.10.2019, 16:34



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Ich habe früher mal den Notar gefragt, und er hat mir geantwortet, dass das alles ganz einfach sei. Wenn ich Verträge, welcher Art auch immer, unterschreibe, dann hafte ich mit, und wenn ich nichts unterschreibe, dann betrifft mich das Ganze nicht. Allerdings würde ich an deiner Stelle ganz schnell meine Schäfchen ins Trockene bringen. Ich würde da gar nichts mehr riskieren. Entweder du vereinbarst Gütertrennung oder du reichst die Scheidung ein, denn auch wenn die Zugewinngemeinschaft im Grunde eine Gütertrennung ist, so wird der Zugewinn doch geteilt. Ich weiß nicht, wo eure Immobilie liegt, aber wenn sie im Umkreis von München oder in einer ähnlichen Gegend liegt, dann kannst du gleich einen schönen Kredit für den Zugewinnausgleich aufnehmen. Außerdem hat er ja auch eure Steuerrückerstattung verspielt, die dir auch zumindet zu einem Teil zugestanden wäre. Durch solche Aktionen kann er den Zugewinn natürlich schon mindern, so dass es zu deinen Lasten geht. So hättest du ihm gleich einen kleinen Teil des Zugewinns durch die Steuerrückerstattung, und was er sonst noch alles verspielt hat, ausbezahlen können. Ich gehe jetzt davon aus, dass er noch mehr verspielt hat und auch noch mehr verspielen wird. Deshalb würde ich schon jetzt sofort handeln, damit da ein Riegel vorgeschoben wird.

von Mehtab am 19.10.2019, 19:13



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Leider haftest du auch für seine Schulden. An einer Erbschaft hingegen profitierst du nicht! Die gehört dem erbenden Eheteil alleine! Räum sofort sämtlich gemeinsame Konten, räum dein Geld auf die Seite, sofort eine Trennung notariell aufsetzen, die die Gütergemeinschaft beendet.

von kirshinka am 23.10.2019, 07:40



Antwort auf Beitrag von kirshinka

was schreibst du jetzt auch noch für einen Schmarrn!!?? maximal hat er gemeinsames Geld vll verzockt, aber haften tut sie nicht, wenn sie nichts unterschrieben hat. was ist daran nicht zu verstehen? und zum Notar braucht man auch nicht, um ein trennungsdatum festzusetzen, da reicht der Anwalt, den sie eh brauchen wird.

Mitglied inaktiv - 23.10.2019, 08:58



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Was soll denn der Unfug immer wieder? Warum zur Hölle soll jemand für die Schulden des Ehemanns haften? Ich bin echt fassungslos. Wie kommst du denn darauf?

von lilly1211 am 23.10.2019, 10:21



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Der gesetzliche Güterstand ist die ZUGEWINNGEMEINSCHAFT. Eine GÜTERGEMEINSCHAFT muss mittels Ehevertrag explizit vereinbart werden. Ich gehe mal davon aus, daß die AP keinen Ehevertrag hat - dann hat sie auch keine Gütergemeinschaft. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft wäre übrigens auch ein Erbe zu teilen. Es sei denn, man schließt es im Ehevertrag wieder aus. Es ist eine Schande, daß so viele Frauen nicht die geringste Ahnung haben, wie das Rechtsverhältnis zwischen ihnen und ihren Ehemännern geregelt ist. Würde man mit solcher Blauäugigkeit ein Auto kaufen, wäre der Aufschrei groß. Aber im weißen Traumkleid aus Spitze und Tüll wird das Hirn ausgeschaltet, schadet ja der Romantik, und da muß man halt Prioritäten setzen, gelle.....

von Strudelteigteilchen am 23.10.2019, 10:52



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Leider beantwortet mir keine der Damen meine Frage wie sie auf den Irrsinn kommt. Das würde mich brennend interessieren. Vor allem Kirshinka ist doch eine seriöse Userin die auch immer betont was sie für eine tolle Ausbildung etc. hat. Von ihr hätte ich solch einen Bullshit echt nicht erwartet. Meine Schulden sind meine Schulden. Egal ob ich mich scheiden lasse. Was genau gibt es denn daran nicht zu verstehen?

von lilly1211 am 23.10.2019, 11:07



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Vor allem das geilste ist ja WENN es denn so wäre dass die AP die Hälfte seiner Schulden tilgen müsste warum zur Hölle sollte er dann einen Notarvertrag unterschreiben (jetzt!) der diesen sehr praktischen Zustand ändert? Ich meine DAS war doch der Tipp an die AP oder? Der Kerl wäre ja völlig geistesgestört wenn er das machen würde. Weil vom Notarbesuch und dem Aufsetzen alleine würde sich am Status Quo ja eh nichts ändern. Er müsste ja einverstanden sein sich in eine viel schlechtere Position zu bringen. Kirshinka, bitte erkläre mir das! Erstens wie du darauf kommst und zweitens wie du im Glauben der AP Mann könnte seine Schulden teilen denkst er würde einen Notarvertrag unterschreiben der das ändert.

von lilly1211 am 23.10.2019, 11:13



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

von HeyDu! am 23.10.2019, 12:56



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

die dein Mann in seinem Namen macht. Nur, wenn du etwas mit unterschreibst oder bürgst. Und selbst dann wird zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden. Im Außenverhältnis würdest du als Mitunterzeichner eines Vertrages zum Schuldner gegenüber dem Gläubiger werden. Im Innenverhältnis wäre aber durchaus dein Mann dann wiederum dir gegenüber zur Rückzahlung verpflichtet. Also, die Schulden, die ER nur zu seinem Vergnügen gemacht hat ohne das du irgendetwas unterschrieben hast, sind und bleiben SEINE Schulden. Das gemeinsame Konto: ist klar nachzuweisen, dass ihr beide regelmäßig darauf eingezahlt habt, um damit gemeinschaftliche Ausgaben zu tätigen (gemeinsame Urlaube, Haushaltskasse etc) oder für euch gemeinsam zu sparen, dann darf er auch nicht einfach alles leer räumen, um es für sich selbst ausschließlich zu nutzen. In dem Fall alles zu verspielen. Ich bezweifle, das du das Geld wiedersehen wirst, aber theoretisch ist er dir gegenüber zur Rückzahlung dessen verpflichtet, was du eingezahlt hast und er nur für sich ausgegeben hat. Wobei er das zB über seinen sich verringernden Anteil an einem Wohnungsverkauf zurückzahlen könnte. Das solltest du mit einem Anwalt klären - je nach dem, wie viel Geld es war. Eine Hypothek auf euer Haus geht nicht ohne deine Zustimmung. Hat er online gespielt? Wenn ja, ändere eure Zugangsdaten zum WLan - wenn er online zocken will, soll er das gefälligst über einen eigenen Zugang zum INet machen, nicht über euren gemeinsamen. Und wenn es online war - ändere auch alle deine Passwörter für Onlinebanking und behalte deine karten alle bei dir. Wenn er die nutzt, wird es schwer nachzuweisen, dass du nichts davon wusstest bzw. hast im Zweifelsfall eben nicht ausreichend darauf geachtet.

von cube am 23.10.2019, 13:34



Antwort auf Beitrag von Mercedes22

Also mir wurde bei der Scheidung gesagt das seine Schulden seine sind, und meine, meine. Außer du hast was unterschrieben. Zumindest hatten seine 23 000 Euro Schulden vom Auto nichts mit mir zu tun, ich musste da auch nix mitbezahlen oder so.

von aeule am 06.11.2019, 11:44