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Geschrieben von Sabri am 15.09.2019, 0:14 Uhr

Wer erbt?

Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass geht mir eine Geldfrage durch den Kopf: Wenn ich jetzt oder bald sterbe, wer erbt wie viel von dem Geld, welches ich besitze? Ich habe zwei Kinder (13 und 17). Erben sie alles? Ich bin und war nicht verheiratet. Auch habe ich kein Testament. Würden meine Geschwister oder Eltern auch etwas erben?

 
10 Antworten:

Re: Wer erbt?

Antwort von KKM am 15.09.2019, 6:23 Uhr

Nein.
Erst einmal geht es in gerader Linie nach unten.
Deine Kinder erben jeweils zu 50 %.

Es gibt aber eine gefährliche Konstellation:
Du und Deine Kinder verunglücken.
Zuerst stirbst Du, Kinder schwerst verletzt.
Dein Besitz geht zu jeweils der Hälfte auf die Kinder über.
Dann sterben die Kinder an ihre Verletzungen. Wer erbt???
Da sie keine eigenen Kinder haben geht es in gerader Linie nach oben.
Es erbt

DER VATER!

Das kann man testamentarisch regeln. Es hat etwas mit Vorerbe und Nacherbe zu tun.
Damit regelt man, dass eben das nicht passiert.
Danach fällt mit dem Tod der Kinder das Erbe fiktiv an Dich zurück, geht dann in gerader Linie nach oben an Deine Mutter. Sollte sie tot sein, geht es dann in ihrer geraden Linie wieder nach unten, an ihre weiteren Kinder bzw. Enkel.

Soweit habe ich meinen Notar verstanden und es geregelt.

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Re: Wer erbt?

Antwort von KKM am 15.09.2019, 6:27 Uhr

Deine Eltern erben, wenn Deine Kinder vor Dir sterben, danach Du.
(Gerade Linie nach oben).

Deine Geschwister erben, wenn Deine Kinder vor Dir sterben, dann Du, dann Deine Eltern.

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Re: Wer erbt?

Antwort von Sabri am 15.09.2019, 13:13 Uhr

Hilfe, das muss ich verhindern!
Danke für den Tipp!

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Der Vater erbt nicht, wenn ihr nicht verheiratet seid

Antwort von Gucci75 am 16.09.2019, 17:24 Uhr

Das wäre ja noch schöner. Durch die Scheidung wird das Ehegattenerbrecht ausgehebelt und es gilt allein das gesetzliche Erbrecht.

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Doch

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.09.2019, 17:46 Uhr

Via die Kinder.

Von der Kindsmutter/Ex-Frau erbt er nicht, das ist richtig. Aber von den Kindern kann er erben. Stirbt die Mutter, geht das Erbe an die Kinder. Sterben die auch, geht das Erbe weiter an den Vater.

Noch ein Fallstrick: Solange die Kinder minderjährig sind, wird dem KV als Sorgeberechtigten (und das wird er, auch wenn er derzeit kein Sorgerecht hat) die Vermögenssorge obliegen. Soll heißen: Wenn die Mutter stirbt, erben zwar die Kinder, aber die Hände auf dem Geld hat der KV. Deswegen haben wir uns vom Notar ein unglaublich kompliziertes Testament mit Vorerbe und Nacherbe und einem Vermögensverwalter aufsetzen lassen - das jetzt GsD obsolet ist, weil beide Kinder volljährig sind.

Was ich zusätzlich in die Wege geleitet habe, auch wenn das nicht rechtssicher gemacht werden kann:
Der Vater meiner Kinder wohnt ja im Ausland und ich wollte sichergehen, daß die Kinder im gewohnten Umfeld verbleiben können. Also habe ich meine Schwester und meine Eltern als "Notfallkontakte" angegeben. Meine Hoffnung war, daß die dann zuerst benachrichtigt werden, wenn mir was passiert. Meine Schwester hätte die Kinder dann sofort zu sich genommen und Tatsachen geschaffen. Bis der KV erfahren hätte, daß er das alleinige Sorgerecht und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wären die Kinder schon mit allem Zipp und Zapp bei meiner Schwester "etabliert" gewesen. Meine Eltern und meine Schwester (lauter Juristen *gg*) hätten auch genug Argumente gehabt, warum die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung, an ihren gewohnten Schulen - also bei meiner Schwester - besser aufgehoben wären als beim KV im Ausland. Und sie hätten einen entsprechenden Rechtsstreit mit dem KV bis zur letzten Instanz durchgezogen, falls der KV nicht von sich aus eingelenkt hätte.

Ich bin natürlich froh, daß dieses Szenario nicht ausprobiert werden mußte, aber solange es notwendig war, war es mir wichtig, daß es einen entsprechenden Plan gab.

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Re: Doch

Antwort von Gucci75 am 16.09.2019, 18:41 Uhr

Holla, das wusste ich nicht.
Wir haben auch ein relativ kompliziertes Testament. Da geht es vorrangig darum, dass das erste Kind meines Mannes nichts von meiner ETW erben kann.

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ETW

Antwort von Alex2003 am 16.09.2019, 21:17 Uhr

hallo,
wenn es deine ETW ist, kann das kind deines mannes niemals erben, dass müsstest du nicht mal ausschliessen, da du nicht mit dem kind verwand bist, nur wenn du die wohnung deinem mann vererbst, diesen musst du ausschliessenund gut ist.

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Re: Wer erbt?

Antwort von HeikeB1969 am 17.09.2019, 14:32 Uhr

Hi

der Vater über die Kinder.
Hier ebenso - ein höchstkompliziertes Testament inkl. Enterbung des KV (damals noch verheiratet) wg. grobem Undanks und noch ein paar jur. Fachbegriffen, die mir grad nicht einfallen. Über den Anwalt schreiben lassen und dort, bei meinen Eltern, den Zeugen und Jugendamt hinterlegt.

Gottseidank nur bis zum 18. notwendig.

Ich rate dringend zur Beratung und wünsche Dir, dass Du es nie brauchst !

Lg
Heike

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Re: ETW

Antwort von lilly1211 am 18.09.2019, 8:09 Uhr

Wie kommt ihr denn alle zu solchen seltsamen und gefährlichen Informationen?

Selbstverständlich kann das Kind des gucci Mannes etwas von der Wohnung eben.

Gucci stirbt - Mann erbt die Hälfte der Wohnung.

Mann stirbt - dieses Kind erbt etwas davon.

Um das zu vermeiden muss gucci festlegen dass die Wohnung ausschließlich an ihre Kinder geht. Nichts davon an den Mann dessen Kind mal nichts bekommen soll.

Ich frag mich wirklich wie man hier solchen Unfug verbreiten kann. Ist ja gruselig.

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Re: ETW

Antwort von lilly1211 am 18.09.2019, 8:12 Uhr

Ach so: wichtig ist noch was gucci sonst noch für Vermögen hat. Wenn die Wohnung wertvoll ist und es schwierig wird den Mann dann anderweitig auszugleichen und sie ihn auch nicht enterben will ODER selbst der Pflichtteil die Wohnung 'draufgehen' lassen würde dann ist eben sehrwohl ein vom Notar aufgesetztes Konstrukt nötig und mehr als sinnvoll.

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