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Geschrieben von Feely am 26.10.2018, 21:19 Uhr

Unterhaltspfändung - einige Fragen

Hallihallo,

Wir sind gerade etwas überfragt und vor allem ich mache mir so meine Gedanken...
Kurz zum Fall: ich, im 7. Monat schwanger, Vollzeitstudentin; mein Mann arbeitet Vollzeit, Verdienst etwa 1200 €, aus vorheriger Beziehung hat er zwei Kinder von zwei Frau
Durch einen Umzug musste er den Job wechseln und verdient nun deutlich weniger, er bat deshalb um eine Neuberechnung, teilte dies auch den KM mit. Eine Woche später ein Brief vom Jugendamt wegen Neuberechnung des Unterhalts NACH OBEN. Er sollte nun monatlich knapp das doppelte bezahlen, was in dem Moment nicht möglich war. Er meldete beim Jugendamt, dass er eine Neuberechnung beantragt hat, weil er nun weniger verdient und nicht noch mehr zahlen kann. Zwei Wochen Ruhe, keine weitere Reaktion. Dann der Schock! Es wurde eine Lohnpfändung beantragt für K1, läppische ZWEI TAGE später der Gerichtsbeschluss dazu und es wurde auch direkt gepfändet (mit dem erhöhten Betrag), soweit runter, das noch knappe 400 € bleiben. Für meinen Mann lohnt es sich nun quasi eigentlich nicht mal mehr zu arbeiten...weil er die Fahrtkosten nicht mal mehr leisten könnte. Aber er will ja weiter machen, also hat er Kontakt aufgenommen zum Amtsgericht und auch dort erneut um Neuberechnung gebeten und um das ruhen dieser Pfändung, denn wir können damit leider nicht überleben...ich bekomme kein ALG 2 (auch kein BaföG weil kein Anspruch mehr besteht) weil mein Mann in der Theorie genug verdient um mich mit zu zahlen, als ich dort ansprach dass ja gerade sehr viel gepfändet wird wurde mir vom Amt mitgeteilt, dass die Pfändung ruhen muss und der Arbeitgeber das tun soll. Der stellt sich aber hin und sagt: ne, machen wir nicht. Wir haben ein gutes Netzwerk und kommen schon auch über die Runden, aber geht das denn?! Darf eine Lohnpfändung so hoch sein, dass es nicht mehr für Miete, eigene Lebenshaltungskosten, die Lebenshaltungskosten der (laut Amt ebenfalls unterhaltsberechtigten) Frau und den Unterhalt für K2 (die Pfändung gilt nur für K1) reicht? Und warum reagiert keiner? Ich kann das alles nicht so richtig nachvollziehen. Wenn ich mir so andere Threads im Forum durchlesen, dann regen sich alleinerziehende Mütter zurecht darüber auf, dass die KV keinen Unterhalt leisten und die Ämter das nicht durchdrücken. Aber gibt es auch Geschichten von der anderen Seite? Mein Mann will Unterhalt zahlen, aber natürlich sollte der schon irgendwo so angepasst sein, dass er selber noch von seinem Verdient leben kann...liegen hier Behördenfehler vor? Kann man da was machen? Das ganze geht nun schon vier Monate ohne das von Behördenseite was unternommen wurde...

Bin über jede Sichtweise dankbar :)

 
25 Antworten:

Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von Felica am 26.10.2018, 21:28 Uhr

Das Problem dürfte sein das er nun weniger verdient. Die Frage ist, hätte er wegen Umzug den besser bezahlten Job kündigen dürfen. Das müsst ihr genau begründen können wieso und weshalb.

Mein Rat, richtet ein P-Konto bei der Bank ein. Dann darf nur bis zum Selbstbehalt gepfändet werden nach meinem Wissensstand. Und nehmt euch einen Anwalt.

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von Feely am 26.10.2018, 21:46 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort, ich versuche das mit dem vorigen Job mal etwas aufzudröseln. Er war zwischendurch arbeitslos, weil er den ersten Job wegen Stellenabbaus verloren hat, hat ALG 1 (2 Monate) bekommen, der Unterhalt wurde während der Zeit vom Amt bezahlt. Es folgte der Umzug und hier Vermittlung in einen neuen Job. Er gab dann die neuen Verdienstumstände an. Wir können uns auch absolut nicht erklären wie sich dieser hohe Betrag zusammensetzt und wie das JA einer so hohen Pfändung zustimmen konnte, obwohl noch ein anders unterhaltsberechtigtes Kind (mich lass ich da jetzt mal raus) vorliegt, dessen Unterhaltsanspruch ja jetzt auch nicht bedient werden könnte...

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von sarahT am 27.10.2018, 8:18 Uhr

Also, bei deinem Mann wird in den Vorpfändungsbereich gepfändet. Das geht nur, wenn es ein Richter so festlegt (war hier so) und das wiederum nur, wenn Unterhaltsschulden da sind. Können die aus früheren Zeiten sein? Oder hat er immer weniger als im Unterhaltstitel gezahlt?
Unterhalt ist wahnsinnig kompliziert. Und immer eine Einzelfallentscheidung. Und wenn dann noch das Amt sprich AlgII mit drinsteckt noch mal. Zudem hat er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, sprich er müsste sich einen Zweitjob suchen, um den Unterhalt zu zahlen.
Ich empfehle euch dringend einen Fachanwalt für Familienrecht zu nehmen. Geht vorher zum Amtsgericht, er soll sich einen Beratungshilfeschein holen, damit ihr erst mal kostenfrei bis auf 20€ mit dem Anwalt sprechen könnt. Denn wenn es einen vom Gericht festgesetzten Unterhalt gibt, kann es auch nur vom Gericht geändert werden.
Und noch eins, es wird immer für ein Kind der Unterhaltsrückstand gepfändet und dann für das nächste. Der laufende Unterhalt wird weiter für beide bezahlt.
Und ja, es gibt auch Gerichte, die Männer benachteiligen in Unterhaltssachen. Da hören Richter nur, was die Exfrauen sagen.

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von misses-cat am 27.10.2018, 10:52 Uhr

Ganz ehrlich? Da kann man nur mit den Kopf schütteln, sorry
Drei Kinder von drei Frauen ein Selbstbehalt von 1080 euro im Klartext 120€ durch drei ( für dich bleibt da nix über den Kinder unter 18 stehen an erster Stelle du erst an zweiter wenn der Unterhalt der drei Kinder gedeckt ist UND was über bleibt)
Hartz 4 wirst du als Studentin nicht bekommen und ob dir Bafög nach der Geburt noch zusteht weiß ich nicht, wobei du das ja auch zurück zahlen musst.
Wie habt ihr das nach der Geburt geplant? Wann soll euer Baby in Betreuung? Länger als ein Jahr wird wohl nicht möglich sein.
Ernsthaft kann man euch nur raten das entweder du arbeiten gehen musst ( ich arbeite auch seit mein jüngstes eins ist), er sich weitere Arbeit suchen muss oder besser bezahlte und das ihr zum Anwalt geht damit euch wenigstens im Moment die 1080 bleiben.

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Erstmal ein Pfändungsschutzkonto einrichten

Antwort von blessed2011 am 27.10.2018, 11:06 Uhr

auch P Konto genannnt.

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von Mutti69 am 27.10.2018, 11:38 Uhr

Abgesehen davon, dass ich es gar nicht lustig finde, dass ein Mann, der offensichtlich nicht in der Lage ist, bereits entstandene Kinder zu versorgen direkt ein drittes Kind zeugt, bin ich erstaunt, denn du sprichst von Lohnpfändung. Da schützt auch das P- Konto nicht.

Aber auch bei der Lohnpfändung bleibt der Selbstbehalt.
Dass dein Freund Dir auch so wirklich die Wahrheit erzählt, da bist du dir sicher?

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von sarahT am 27.10.2018, 12:01 Uhr

Stimmt, bei einer Lohnpfändung hilft ein P-Konto nicht. Das würde ja nur bei einer Kontopfändung schützen.
Aber bei einer Lohnpfändung kann in den Vorpfändungsbereich gepfändet werden, wenn dies ein Gericht so festgesetzt hat. Hab schon erlebt, dass einem Vater nur 650€ ausgezahlt worden sind wegen Unterhaltsschulden. Aber eben wegen Schulden, nicht wegen laufendem Unterhalt.

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von golfer am 27.10.2018, 14:01 Uhr

Ich schüttel auch den Kopf ....wurdest du versehntlich schwangr...normal dnekt man erst nach bevor man zeugt in unseren Breiten und es sind bereits zweiu Kinder da die nicht ovn ihm unterhalten werden...und du stzt noch ein dazu....stell dich auf eigene bEine ....kann sein er amcht bald ein 4. Kind mit der nächsten Frau...

ja es ist böse und überzeichnt aber ih kann echt nciht ertehn was in dir vorgegangen ist

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Ach Leute...

Antwort von Feely am 27.10.2018, 15:29 Uhr

Ich bin doch sehr beeindruckt davon, dass hier so emotional über ein völlig anderes Thema geurteilt wird.
Hier geht es NICHT um unsere Familienplanung, die geht (sorry!) keinen was an, erst recht nicht, wenn man doch von außerhalb nicht beurteilen kann.
Und da komme ich gleich zum nächsten: wo habe ich denn gesagt, dass die Kinder nicht unterhalten werden können? Beide Kinder bekommen und bekamen den vereinbarten Unterhalt. Ich sagte ja, dass wir ein gutes Netzwerk haben und damit (bislang) die Fixkosten abdecken können, und da gehört auch der Kindesunterhalt von K2 dazu, da stecken wir lieber zurück bevor die Kinder keinen Unterhalt bekommen.
ABER, und darum ging es mir, es kann ja nicht sein, dass vom Amt so gerechnet wird, dass nichts übrig bleibt. Theoretisch bleibt sogar mehr Geld wenn er sich arbeitslos melden würde, und das ist doch das fragwürdige. Warum wird jemand der sich so schnell es geht, nachdem er seine Arbeit unverschuldet verloren hat, um eine neue Arbeit gekümmert hat, damit er eben seine Kinder selbst unterhalten kann, auch noch dafür "bestraft" arbeiten zu gehen? Und warum der Kindsvater so gar nicht zu dem Thema angehört wird...auch auf Nachfrage wurde nicht offen gelegt wie sich die Beträge zusammensetzen, geschweigedenn wie es überhaupt zu der Pfändung kam. Auch die KM äußert sich nicht.
Ich kann das verstehen, dass hier sicherlich einige zurecht wegen eigener schlechter Erfahrungen verbittert sind und jeden Kindsvater verteufeln (und auch mein eigener Erzeuger hat nie Unterhalt gezahlt, trotz Titel und Pfändung), aber nicht alle sind so. Und hier meinen Mann (und auch mich) zu verurteilen geht gar nicht.

Danke an diejenigen, die sachlich Tipps gegeben haben, wir werden nun Rechtsbeistand ersuchen.

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Re: Ach Leute...

Antwort von dee1972 am 27.10.2018, 15:41 Uhr

Im AP schreibst du "neuer Job wegen Umzug" und jetzt wo du Gegenwind bekommst, heißt es plötzlich "unverschuldet Job verloren". Ja was denn nun?

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Re: Ach Leute...

Antwort von Feely am 27.10.2018, 15:59 Uhr

Das habe ich bereits unter dem Eingangspost beantwortet ;)

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von kati1976 am 27.10.2018, 16:02 Uhr

Was nützt EIN P Konto bei einer Lohnpfändung? Das Geld ist weg bevor es auf dem Konto ist .

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Re: Erstmal ein Pfändungsschutzkonto einrichten

Antwort von kati1976 am 27.10.2018, 16:03 Uhr

Das bringt bei einer Lohpfändung aber nichts, da ist DAS Geld weg bevor es auf DEM Konto ist.

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Re: Ach Leute...

Antwort von golfer am 27.10.2018, 16:13 Uhr

und du meinst das von der läppischen Unterhaltszahlung ein Kind zu unterhaltn ist...na ja....

intresant ist meiner Meinung auch das es dir alsKind so schon ergangen ist wie es jezt wieder holt wird....

aber richtig es ist deine Sache ...dier viel Glück und deinem Kind genug Geld zum gut leben

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Re: Ach Leute...

Antwort von Feely am 27.10.2018, 16:24 Uhr

Also, dass ein Kind NUR von den Unterhaltszahlungen des Vaters nicht unterhalten werden kann, dass ist ja wohl klar, aber es gibt ja auch noch eine Mutter zu dem Kind ;) alle vereinbarten Verpflichtungen werden eingehalten, wird mehr Geld oder ähnliches benötigt muss neu berechnet werden, aber meines Wissens auf beiden Seiten. Hier wurde von der Kindsmutter ein höherer Bedarf verlangt (erstes Schreiben vom Amt) und dieser scheint ohne angefragte Neuberechnung einfach gerichtlich durchgesetzt worden zu sein, unsere Vermutung, weil Auskünfte haben wir ja nicht bekommen.

Und das andere ist, richtig, unsere Sache. Das Thema meines Erzeugers ist ein anderes, schließlich erfolgten dort gar keine Zahlungen, wohingegen die vereinbarten Unterhaltsbeträge meines Mannes immer erfüllt wurden.

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Re: Ach Leute...

Antwort von Mutti69 am 27.10.2018, 16:37 Uhr

Na, dass deine oder seine Ausführungen nicht stimmen können, ist doch offensichtlich.
Ihr wohnt zur Miete, ihr habt Lebenshaltungskosten und - schreibst du ja selber - dein Freund hat Fahrtkosten.

Das Ganze soll gedeckt werden mit einem Einkommen von 1200 Euro (was ja eh schon nahe an der Selbstbehaltgrenze ist). Dann hat er angeblich immer brav bezahlt (das wären ja auch irgendwas um mindestens 700 Euro).

Ein „soziales Netz“ sichert nicht finanziell, sondern „sozial“. Also Hilfe bei bestimmten Dingen, Unterstützung...manchmal auch finanziell, mag sein, aber nicht regelhaft.
Würde bedeuten, deine Mutter schießt regelmäßig zu? Muss sie ja nicht unbedingt, denn du scheinst schon im 2. Studiengang zu stecken?

Alles sehr verworren.

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Re: Ach Leute...

Antwort von dee1972 am 27.10.2018, 16:47 Uhr

Ach Mutti ich "fürchte" da können wir nicht mitreden. GsD...

Erst ist die AP "über jede Sichtweise dankbar" und nun geht es nun nichts an....

Fakt ist: wer 3 Kinder in die Welt setzt (ob nun mit verschiedenen Müttern oder nicht) muss dafür Sorge tragen, dass sie versorgt sind. Und dafür braucht es mehr als ein soziales Netzwerk sondern einen FinanzplanB. Besonders dann, wenn man so wenige verdient.

Ich vermute einfach mal, die AP wollte sich über die ach so gierige Kindsmutter1 mal so richtig auskotzen und hier ein bisschen Zuspruch heischen. Und ich bin mir sehr sicher, dass sie genannten Kennzahlen nicht stimmen. Aber das ist natürlich nur meine ganz persönliche laienhafte Meinung zu dieser - mir nicht gelebten - Familienkonstellation.

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Danke für die Tipps, aber hat sich nun erledigt

Antwort von Feely am 27.10.2018, 17:15 Uhr

So, nachdem vor einigen Minuten ein Brief vom Amtsgericht im Briefkasten lag (ja, auf dem Land kommt die Post auch am Samstag mal später, bevor gleich wieder Spekulationen losgehen), hat sich das Thema eh erledigt.
Die Neuberechnung wird nun auf beiden Seiten durchgeführt, ein paar Sachen müssen noch eingereicht werden, darum kümmern wir uns jetzt.

Sehr freundlich wie man hier zum Teil hingestellt wird. Ich wollte ganz sicher keinen Zuspruch erheischen, sondern habe erfragt ob das so "gang und gebe" ist, ob Behördenfehler vorliegen oder oder oder. Auch wollte ich mich nicht über die Kindsmutter auskotzen. Stattdessen wird man hier angefeindet ob man sich keine Gedanken gemacht hätte, wieso man so verantwortungslos ist und so weiter. Darum ging es ja nicht. Hätte ich gewusst, dass heute Post vom Amtsgericht kommt, dann hätte ich mir diesen Thread sparen können und die doch zum Teil nicht so netten Kommentare. Freut mich das ihr nicht in dieser Situation seit, wir sind es aber nunmal und versuchen das beste daraus zu machen ;) und ja ich war über jede Sichtweise zum gefragten Thema dankbar.

Aber damit verabschiede ich mich nun, bereite mit meinem Mann zusammen die Unterlagen vor und reiche die dann ein.

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Mädel, ihr könntet ewig keinen Kinderwagen für euer Baby kaufen!!!!

Antwort von misses-cat am 27.10.2018, 17:35 Uhr

Also sorry kann man alles nach lesen bei dir im Forum.
Und in ein paar Jahren bist du die nächste Frau die Unterhalt will, wahrscheinlich ist dann auch Kind Nummer 4 von Frau Nummer 4 unterwegs, du hast Recht ist nicht mein bier ich kann die Sachen die meine Kinder brauchen ( damit meine ich wirklich brauchen kein Luxus Modell oder so) jederzeit von unserem verdienten Geld bezahlen

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Such erst mal nach Lösungen für Deine weiteren Probleme:

Antwort von KKM am 27.10.2018, 20:35 Uhr

- beginnende Schwangerschaftsvergiftung
- Wohnung gekündigt
- Stress mit altem Vermieter
- keine neue Wohnung
- Stress mit Eltern wegen Babynamen ----> Änderung des Babynamens
- Stress mit Eltern, weil der neue Babyname nicht bekanntgegeben wird

Quelle: Schwanger - wer noch, Monatsforum Januar 2019

--- dafür habe ich nur 5 Minuten Zeit verschwendet...

Man könnte meinen, Du spielst eine Hauptrolle bei RTL2

Pass auf, dass nicht bald ein neues, großes Problem hinzukommt:
Das JUGENDAMT

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Re: Danke für die Tipps, aber hat sich nun erledigt

Antwort von misses-cat am 28.10.2018, 10:39 Uhr

Sind die Kinder deines Partners über 18 ansonsten spielt das Gehalt der Mutter erst eine Rolle wenn sie ca 3mal soviel verdient wie der Kindsvater.
Lügen will gelernt sein

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Und 4 Tiere: 2 Katzen, 1 Hund und ein Pferd owt

Antwort von Jette87 am 28.10.2018, 16:23 Uhr

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Geschichten, die das Leben schreibt :-) OwT

Antwort von Tini_79 am 29.10.2018, 0:07 Uhr

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von Brummelmama am 29.10.2018, 9:57 Uhr

Kann es sein, dass die Kinder älter geworden sind und deshalb eine Neuberechnung stattgefunden hat. Letztlich muss der Selbstbehalt verbleiben. Für mich klingt das alles nicht ganz nachvollziehbar.
1. Gehe zum RA.
2. Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert
3. Alle Schreiben würde ich per Einschreiben veranlassen. Bezüglich einer Lohnfpfändung - da muss aber noch einiges anders gelaufen sein.

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Re: Unterhaltspfändung - einige Fragen

Antwort von Brummelmama am 29.10.2018, 10:01 Uhr

habe erst jetzt gesehen, dass sich die Sache erledigt hat.

Übrigens Lohnpfändungen können ein Kündigungsgrund sein - nur zur Info.

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