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Geschrieben von Pinkmommy am 07.02.2017, 12:21 Uhr

Unterhalt für das eigene Kind verweigert

Hallo ihr lieben. Ich hab da mal ne Frage. Ich habe ne 8 Jährige Tochter von einer vorherigen Beziehung. Der Vater lebt in den Staaten znd bezahlt kein Unterhalt. Mich stört das erlich gesagt nicht. Mir ist es wichtiger das meine Tochter und ich glücklich sind. Wenn er nicht bezahlen will werde ich ihn sicher nicht dazu zwingen. Wir kommen auch ohne sein Geld zu recht. Jetzt mal ne andere Frage hier zu. Ich habe mal gehört das sobald er nach Deutschland einreisen würde das er eventuel verhaftet werden würde da ich ja bis meine Tochter 6 war Unterhaltvorschuß erhalten habe und er dem Staat Deutschland ja das jetzt schuldet. Ist diese Geschichte wahr?? Also hat jemand so eine Erfahrung gemacht?? Schlieslich haben die ja seine Daten. Mir hatte das damals zumibdest die sacharbeiterin so erklärt. Er hat vor paar Tage gesagt das er mal kommen möchte um sie zu besuchen was er ehh nicht tun wird das sagt er immer wieder u kommt seit 8 Jahre ehh nie. Mich würde eure Erfahrungen mal interessieren.

 
3 Antworten:

Re: Unterhalt für das eigene Kind verweigert

Antwort von Hubbeldubbel am 07.02.2017, 12:44 Uhr

Frag mal im Expertenforum für Recht bei Frau Bader :-)

Wirklich traurig aber der Fall klingt fachlich interessant...

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Re: Unterhalt für das eigene Kind verweigert

Antwort von Julie am 07.02.2017, 20:36 Uhr

Was viele nicht wissen: Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat.
Ob dein Ex " direkt bei der Einreise verhaftet" würde, kommt auf den genauen Sachverhalt an. Das wird dir niemand seriös beantworten können, ohne den Akteninhalt zu kennen.

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Re: Unterhalt für das eigene Kind verweigert

Antwort von 3wildehühner am 08.02.2017, 19:40 Uhr

Ja, das stimmt!
Mein leiblicher Vater hat nie Unterhalt für mich und meinen Bruder bezahlt. Und damals gab es den Unterhaltsvorschuss noch bis zum Ende der Schulzeit. Er ist dann irgendwann in GB "verschollen". Er hat also einige Schulden beim deutschen Staat.
Deshalb musste ich das erste Mal mit 20 Jahren, das zweite Mal 10 Jahre später auf die Polizeiwache kommen und versichern, dass ich nicht weiß, wo er sich aufhält!
Er wurde da also immer noch gesucht. Mir wurde damals auch erklärt, dass er sofort verhaftet würde.
Ich werde, wenn er verstirbt, auch mit Sicherheit sein Erbe nicht antreten.

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