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Geschrieben von PapaPapaPapa am 03.03.2018, 10:07 Uhr

Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema „Nebenverdienst Elterngeld“.

Meine Frage bezieht sich auf diese Aussage die ich auf einer Elterngeld Webseite zum Thema „Elterngeld – Nebenverdienst“ gelesen habe.

„Die zulässige Höchstgrenze von maximal 30 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweilig für Elterngeld beantragten Lebensmonats des Kindes nicht überschritten werden.“

Meine Situation:
Ich bin Vater, meine Partnerin ist 12 Monate in Elternzeit und ich möchte nun 2 Monate Elterngeld beantragen. Wir wollten gemeinsam in Monat 11 & 12 in Elternzeit nehmen. Mein Sohn ist am 7.8.17 geboren.

Momentan bin ich Vollzeit beschäftigt.
So wie es momentan aussieht werde ich zum Beginn meines Elterngeldbezuges Arbeitslos sein.
(Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 5.5.18 befristet und endet ohne das es einer Kündigung bedarf)
Ich könnte aber wieder zum letzten Viertel meines Elterngeldbezuges voll Zeit arbeiten.

Nun meine Frage:

Wenn ich der Einfachheit halber von 8 Wochen (2 Monate) Elterngeld Bezug ausgehen und ich davon 5 Wochen arbeitslos bin und drei Wochen wieder 40 Std./Woche arbeite, habe ich im Durchschnitt in den 2 Bezugsmonaten weniger als 30 Std./Woche gearbeitet.

Mir ist bewusst das ich mein Elterngeld Bezug dem Arbeitsamt melden muss und ich mit Abzügen zu rechnen habe.

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Liebe Grüße
Christian

 
5 Antworten:

Re: Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Antwort von Felica am 03.03.2018, 10:52 Uhr

Kläre das mit der EG-Kasse.

Persönlich würde ich die beiden Monate vom 7.05 - 6.07.18 nehmen, dann bist du damit durch. EG und ALG1 wird es nicht wirklich bringen, weil das sich fast aufheben dürfte. Dafür aber "verschwendest" du eines der beiden. Da EG nach Lebensmonaten gerechnet wird und du ja eh ab dem 5.5 arbeitslos bist und 2 Tage später der nächste Lebensmonat beginnt. Die beiden Monate kannst du dann in Ruhe auch zur Arbeitssuche nutzen, klappt es nicht, gehst du danach für längstens 18 Monate in ALG1. Meistens sogar nur für 12 Monate, danach folgt Hartz4.

Beim Amt würde ich mich vorher schon melden, evtl auch die 2 Tage ALG1 beantragen - schon wegen Krankenversicherung. Aber die Meldung beim Amt hättest du ja eh schon lange machen müssen - 3 Monate vor drohender Arbeitslosigkeit.

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Re: Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Antwort von PapaPapaPapa am 03.03.2018, 10:57 Uhr

Danke für die Antwort. Ich habe mich bereits rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.
Ich werde am besten bei der elterngelsstelle anrufen. Ich wollte nur schon einmal Informationen einholen.
Das sich ALG und EG gegesenseiten zum grösseten Teil aufheben ist mir bewusst.

Lg

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Re: Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Antwort von Silene am 03.03.2018, 13:03 Uhr

Die durchschnittliche Arbeitszeit wird pro Lebensmonat berechnet (du kannst also nicht die zwei Monate gemeinsam betrachten). Je nach Länge des Lebensmonats beträgt die maximal zulässige Stundenzahl 120 Stunden (bei 28 Tagen) bis 133 Stunden (bei 31 Tagen). Wenn du nur drei Wochen a 40 Stunden arbeitest, wärest du innerhalb dieser Höchstgrenze.
Das Einkommen aus den drei Wochen Arbeit im 12 Lebensmonat müsstest du aber in jedem Fall bei der Elterngeldstelle abgeben und es wird bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.

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Re: Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Antwort von Lovie am 03.03.2018, 13:05 Uhr

Du hast ein anderes Problem, das du nicht auf dem Schirm hast: ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
Elternzeit gibt es nur mit Arbeitgeber, bei wem willst du diese sonst beantragen?

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Re: Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Antwort von QueenMum am 03.03.2018, 13:28 Uhr

Es wird alles angerechnet ausser der Grundfreibetrag von 300 Euro. Elterngeld ist ja nur eine Einkommenersatzleistung und alles was du netto mehr verdienst wie dein Gehalt was zur Berechnung herangezogen wurde wird dir voll angerechnet. Das wird dir aber die Elterngeldstelle errechnen können, jedoch darfst du die durchschnittliche AZ von 30 Std. die Woche nicht überschreiten dazu wird vom Arbeitgeber ein entsprechender Nachweis gefordert, in deinem Fall dürfte das also hinkommen. Schau mal hier dort steht auch der bezug von Alg. !
https://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html

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