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Geschrieben von jamelia24 am 22.03.2019, 17:55 Uhr

Kinderzuschlag

Hallo. Vielleicht kann mir hier jemand mit dem Antragdschungel helfen. Und zwar heute habe ich erfahren, dass es sowas wie Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld gibt. Ich gehe arbeiten, mein Partner ist EU-Renter, wir bekommen einen kleinen Zuschuss zur Miete vom Jobcenter, sprich Hartz 4. Nun habe ich gelesen, man bekommt nur den Kinderzuschlag, wenn man kein ALG 2 kriegt. Heißt das, ich muss mich praktisch erst vom Jobcenter abmelden, bevor ich den Kinderzuschlag beantragen kann? Und wie sieht das mit dem Wohngeld aus? Mir wurde gesagt, wir dürften kein Wohngeld beantragen, weil mein Partner schon die Rente vom Sozialamt kriegt. Ich kriege ja aber kein Geld vom Sozialamt, wieso kann ich also kein Wohngeld beantragen?

Danke für eure Tipps.

 
10 Antworten:

Re: Kinderzuschlag

Antwort von QueenMum am 22.03.2019, 18:11 Uhr

Also man bekommt Kinderzuschlag und Wohngeld nur wenn man keine Sozialleistungen bekommt. Die Rente früher EU, heute Erwerbsminderungsrente ist keine Sozialleistung sondern eine Staatliche Leistung. Oder meintest du eine andere Rente ? Wohngeld kannst du dir selber ausrechnen, dafür gibt es Rechner im Internet ebenso für Kinderzuschlag. Also im Prinzip sollte das schon gehen wenn Ihr die Aufstockung nicht mehr habt. Wer hat dir die Info gegeben das dein Freund dies nicht kriegen würde ? Leider ist es immer etwas kompliziert erklärt und die Ämter sind oft selber überfordert.

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von Felica am 23.03.2019, 9:33 Uhr

Eigentlich weisen die beim Amt darauf hin das man auch prüfen soll ob man mittels Wohngeld und Zuschlag kein Hartz4 benötigt. Denn die Leistungen gehen vor. Bei euch scheint der Mehrbedarf aber so hoch zu sein, das das Amt da keine Chance sieht. Denn sobald man so wenig verdient das trotz Kinderzuschlag und Wohngeld immer noch Hartz4 benötigt wird, greift nur Hartz4.

Lass es prüfen. Und doch, wenn einer von euch Hartz4 bekommt, seit ihr alle mit drin als Bedarfsgemeinschaft. Rente ist aber kein Sozialgeld. Auch die EU-Rente nicht. Sozialgeld ist das was eure Kinder bekommen wenn ihr als Hartz4-Bedarfsgemeinschaft geltet.

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von jamelia24 am 25.03.2019, 8:58 Uhr

also es ist so, mein Partner hat eine Betreuerin, die für ihn den Papierkram macht und die meinte, wir könnten kein Wohngeld beantragen, weil mein Partner schon die EU-Rente kriegt und das schon vom Sozialamt kommt. Harzt 4 haben wir deshalb, weil ich während der Elternzeit, als wir gar kein Einkommen hatten, schon Harzt 4 bekommen habe und durch die Arbeitsaufnahme wurde es dann runter geschraubt. Wohngeld haben wir daher noch gar nicht versucht zu beantragen und auf den Kinderzuschlag hat uns bisher niemand hingewiesen. Hat jemand einen Link, wo man den Kinderzuschlag berechnen kann? Ich finde nur alte Seiten, die überhaupt nicht aktuell sind.

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von QueenMum am 25.03.2019, 12:09 Uhr

Also Sorry, da würde ich die Betreuerin nicht für Ernst nehmen und mir schleunigst ne neue suchen. Dein Freund brauch zudem keine Betreuerin oder kann er solche Sachen nicht mehr ? Also Rente ist keine Sozialleistung sondern eine staatliche. Es gibt den Rechner unter https://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/ . Dann den Kinderzuschlag ausrechnen, kann man sogar telefonisch bei der Familienkasse.
Hat dein Freund eine Schwerbehinderten Status ?

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von Felica am 26.03.2019, 12:23 Uhr

Dann hat die Betreuerin entweder keine Ahnung oder ihr sie mißverstanden.

Wohngeld kann man, wenn man kein hartz5 bezieht, immer bekommen wenn sonst das Einkommen nicht langt. Selbst dann wenn man kein Mieter ist sondern selbst Eigentum hat.

https://www.wohngeld.org/

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von Felica am 26.03.2019, 12:25 Uhr

Und EU-Rente ist kein Sozialgeld, das weiß ich 100% sicher.

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von kevome* am 26.03.2019, 13:19 Uhr

Ich interpretiere jetzt mal, dass die EU Rente mit Grundsicherung ergänzt wird. Und dann gibt es wirklich kein Wohngeld und keinen Kinderzuschlag

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von jamelia24 am 30.03.2019, 14:24 Uhr

genau es wird mit Grundsicherung ergänzt. Aber meine Frage ist ja, warum ich als seine Partnerin dann kein Wohngeld bekomme? Ich kriege ja nix von der Rente ab. Jetzt beim Hartz 4 kriege auch nur ich und mein Sohn den Zuschuss und mein Partner kriegt die Rente separat von einem anderen Amt. Also verstehe ich nicht, warum kann ich nicht separat für meinen Sohn und mich Wohngeld beantragen?

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von QueenMum am 01.04.2019, 11:08 Uhr

Wenn Ihr zusammenlebt, seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft ! Dies gilt beim Hartz4 oder auch der Grundsicherung, und Ihr müsste fürs Wohngeld ein Mindesteinkommen erreichen denn Wohngeld wird nur als Zuschuss zur Miete gewährt. Wenn du die Rechner ausfüllst müsste der ja was rausspucken.

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von Felica am 03.04.2019, 15:52 Uhr

Die Höhe der Rente müsste bei deinem Bescheid vom Hartz4 mit aufgeführt sein. Wenn nicht, habt ihr das ganze eh falsch angegeben. Dein das Einkommen von euch allen, also deines, das von deinem Partner und das von eurem Kind wird alles in einen Pott geworfen. Da Bedarfsgemeinschaft. Egal welches Amt die Gelder zahlt.

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