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Geschrieben von Sternchen080808 am 03.05.2017, 18:14 Uhr

Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Guten abend, ich hätte da mal eine Frage! Bitte erschlagt mich nicht, es geht auch nicht um die Hintergründe...

Folgendes: Ich hatte vor 3 Wochen Besuch vom GV über eine Rechnung von knapp 800 Euro! Ich hatte das Geld allerdings nicht, und habe meine omi um Hilfe gebeten!
Habe sie gebeten nicht zu hinterfragen, es war mir unangenehm genug sie um Hilfe zu bitten!
Sie hat den Betrag dann über wiesen!
Letzte Woche telefoniere ich mit dem GV, und der erzählt mir, das er ja auch mit meiner Großmutter telefoniert hat, und ihr "netterweise" ALLE Hintergründe erzählt hat!!!
Ich war fassungslos, sowohl von meiner oma, als auch vom GV!

Darf er "jedem" der anruft Brühwarm erzählen was Sache ist!?!

LG, danke für antworten...

 
20 Antworten:

Kann man sich da nicht beschweren ?

Antwort von Ellert am 03.05.2017, 18:53 Uhr

hiuhu

also ich hatte beruflich viel mit dem gerichtsvollzieher zu tun und ausser den Bescheiden hat er mir nie was erzählt, allerdings sah man immer wer der Gläubiger war.

Ich rage mich, wenn das Geld bei Ihm ankommt,
was hat er überhaupt die Oma anzurufen ?
Normal ist mit der Zahlung doch die Forderung erledigt ?

dagmar

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Re: Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Antwort von Samsine am 03.05.2017, 19:02 Uhr

Der letzte Satz klingt so, als ob deine Oma ihn angerufen hat. Ist das so gewesen? Trotzdem hätte er dann auf Dich verweisen müssen. Hast Du mit Deiner Oma darüber geredet?

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Re: Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Antwort von Sternchen080808 am 03.05.2017, 20:35 Uhr

Ja, meine oma hat ihn angerufen, ich habe noch nicht mit ihr gesprochen! Ich war so wütend das ich Angst hatte das ich sie an schreie...
Sie hat mir schließlich geholfen!!!

Nicht falsch verstehen...ich bin ihr unendlich dankbar dafür, aber ich finde es weder richtig von meiner oma, noch vom GV!

Die Sache ist erledigt, ich glaube meine oma war einfach neugierig!
Ich finde es vom GV aber einfach frech das er das am tele einfach so ausplaudert...

Überlege echt mich zu beschweren....

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Re: Nun Ja...

Antwort von Soie am 03.05.2017, 20:53 Uhr

Du bist Fassungslos weil deine Oma nachgefragt hat, wofür sie 800 Euro bezahlt?

Bezahl halt einfach selber dann hast du das Problem nicht.

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Re: Nun Ja...

Antwort von kanja am 03.05.2017, 21:05 Uhr

Sehe ich auch so

Wahrscheinlich hat die Oma Angst, dass sie noch mehr blechen soll und hat gefragt, wie es aussieht ......

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Re: Nun Ja...

Antwort von Sternchen080808 am 03.05.2017, 21:21 Uhr

Vielen dank für die "nette" Antwort! Ich hatte bereits geschrieben das ich ihr sehr dankbar bin, und ich mich sehr unwohl gefühlt habe sie fragen zu müssen...

Ich habe ihr das schreiben mit Erledigung der Angelegenheit gezeigt... Und den Hintergrund warum ich das nicht zahlen konnte, kennt meine oma!
Sonst hätte sie mir nicht geholfen!!!
-Nicht aber an wen-

LG

Die Frage war auch nicht, findet ihr es richtig das ich sauer auf meine oma bin...
Die Frage war, wie sieht es rechtlich aus,darf der GV an dritte (nicht involvierte) Informationen raus geben!?

Schönen abend

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Re: Nun Ja...

Antwort von Mehtab am 03.05.2017, 21:34 Uhr

Hallo Sternchen,

ist denn deine Oma nicht involviert, wenn sie für dich die 800 Euro bezahlen soll? Du hast ihr das Schreiben gegeben und sie gebeten, die 800 Euro für dich zu überweisen. Da hat sie sich halt erkundigt, bevor sie das Geld für dich überwiesen hat. Der Gerichtsvollzieher konnte davon ausgehen, dass sie zu dem Anruf berechtigt ist, wenn du ihr sein Schreiben zur Erledigung gegeben hast.

Viele Grüße

Mehtab

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ich finde Oma sollte sie fragen und nicht den Gerichtsvollzieher

Antwort von Ellert am 03.05.2017, 21:38 Uhr

dagmar

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Re: Nun Ja...

Antwort von Soie am 03.05.2017, 21:45 Uhr

Das hab ich tagtäglich in der Arbeit das Leute anrufen, die nicht der Kunde sind die sich aber ausreichend legitimieren können mit Kundennummer; Name und Geburtsdatum und dann muss ich Auskunft erteilen. Und wie die Ausflippen wenn ich keine Auskunft erteilen will weil zb nur Name und Geburtsdatum bekannt ist. Von daher ...Geh doch zum Anwalt dann siehst du schon was dabei rauskommt.

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Re: Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Antwort von Christine70 am 03.05.2017, 21:50 Uhr

Nagel mich jetzt nicht fest, ich bin kein Anwalt, aber ich hab einen GVZ a. D. im Bekanntenkreisund er meinte mal, wenn ein GVZ kommt und man kann die Schulden NICHT begleichen in dem Moment, dann darf er Dritte ins Boot holen.

In deinem Fall war das ja so. Du konntest nicht zahlen in dem Moment.
Dann rief die Oma bei ihm an, also wurde sie eingeweiht. Vielleicht hat sie gesagt, sie möchte wissen an wen das Geld geht, (was IHR gutes Recht ist) sonst zahlt sie nicht. In dem Fall hat er gegen kein Gesetz verstoßen.

Aber wie gesagt, ohne Gewähr !

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Re: Ach ja

Antwort von Soie am 03.05.2017, 21:55 Uhr

Und sie ist doch involviert. Sie hat ja schließlich bezahlt.

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Re: Ach ja

Antwort von Christine70 am 03.05.2017, 22:00 Uhr

Und ich geh mal davon aus, daß sie die 800 Euro nicht wiederbekommt.

Wäre ich die Oma, würde ich das auch nicht kommentarlos schlucken.

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Re: Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Antwort von Alexa1978 am 04.05.2017, 9:08 Uhr

Deine Oma hat direkt an den Gerichtsvollzieher überwiesen? Ich denke, das alleine legitimiert sie für eine Auskunft. Ihre Daten (Name) liegen auf, sie ist somit auch nicht "jede".

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Re: Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Antwort von J+L am 04.05.2017, 11:44 Uhr

hallo,

ich denke, wenn deine oma den nicht gerade kleinen betrag bezahlt, möchte sie auch wissen, wofür genau das geld ist!

ich hätte es sonst auch nicht getan!

denke so schlimm, wird es jetzt auch nicht sein, dass sie weis für was!
ich würde mich trotzdem schnellstens bei ihr wieder melden und ihr noch mehr dankbar sein, wie vorher. und dann musst du halt ein unangenehmes gespräch über dich ergehen lassen, gibt bestimmt schlimmeres.

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Re: Gerichtsvollzieher-schweigepflicht...

Antwort von Möhrchen am 04.05.2017, 12:11 Uhr

Wenn die Oma direkt an den Gerichtsvollzieher überwiesen hat, dann ist sie nicht mehr unbeteiligt...da kann der gute Mann doch nicht wissen, dass die Oma nur zahlen soll...dann hätte der Weg so aussehen sollen: Oma überweist an AP und die überweist an den Gerichtsvollzieher...

Sie hat dann ja nicht nur die Forderung, sondern auch gleich die Kosten für den Gerichtsvollzieher bezahlt...

Natürlich steht es einem frei, eine Beschwerde bei der entsprechenden Behörde einzureichen, wenn nicht die Oma, sondern die AP direkt überwiesen hat - denn grundsätzlich gibt es da selbstverständlich eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

Mit "Dritte" ins Boot holen, ist m.E. gemeint, dass der Gerichtsvollzieher z.B. über die Rentenversicherung in Erfahrung bringen darf, ob bzw. wo jemand ggf. ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat (um dort den Lohn zu pfänden)...er darf bei den entsprechenden Behörden Auskunft einholen, ob bzw. welches Kfz auf eine Person angemeldet ist...ob/welche Konten bei diversen Banken bestehen...

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@Soie

Antwort von shinead am 04.05.2017, 13:16 Uhr

Ich wäre fassungslos wenn ein Beamter der Justiz einfach mal so ohne ordentliche Legitimation Aussagen über einen seiner "Fälle" trifft. Nennt sich Datenschutz und steht auch Schuldnern zu!

Wenn Oma wissen möchte wofür ihre 800 Euro gebraucht werden kann sie ihre Enkelin fragen und ggf. auch die Herausgabe des Geldes an die Information knüpfen. Einfach irgendwo anrufen und Auskunft verlangen ist nicht wirklich die feine englische Art.

Ich habe mal bei einem Issuer gearbeitet. Da durften wir den Ehefrauen auch keine Auskünfte über die Zahlungen der Kreditkarte des Mannes geben und deren Reklamationen auch nicht annehmen. Wahrscheinlich waren die Damen auch involviert, weil es ja ggf. vom gemeinsamen Konto ging. Den Puffbesuch dürfen Männer aber dann gerne selbst beichten.

Mich würde es nicht wundern, wenn das ernsthafte Konsequenzen für den Gerichtsvollzieher hätte.

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Re: Nun Ja...

Antwort von Mariechen2015 am 05.05.2017, 17:01 Uhr

Naja aber ganz ehrlich,wenn ich jemandem 800€ geben würde,würde ich auch wissen wollen wofür überhaupt.
Kann ich verstehen dass deine Oma da bestimmte Infos haben möchte. Verstehe auch nicht wo das Problem ist. Man kann doch kurz sagen,was passiert ist. Ich meine,die leiht dir mal eben 800€ ,da kann man schon erwarten,dass das Vertrauen so verhanden ist,dass die groben Infos wofür usw weitergegeben werden können.

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------------> Die Frage ist halt eine ganz andere ....

Antwort von Ellert am 07.05.2017, 18:28 Uhr

Darf er dazu Auskunft geben ?

Wenn sie die Oma gefragt hat ob sie das Geld ihr leiht dann hätte Oma sie ja fragen können.

Wenn das zB ne Arztrechnung wäre darf der Arzt ja dem der sie zahlt auch nicht die Diagnose mitteilen
Und ob das nun ne Rechnung vom Sexshop war oder vom Stromanbieter
das sollte Oma fragen ehe sie sich bereiterklärt.
Moralisch kann ich das Interesse mehr als nachvollziehen
aber den Weg finde ich falsch.

dagmar

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wir wissen mal wieder zu wenig

Antwort von Benedikte am 07.05.2017, 23:16 Uhr

der Gerichtsvollzieher wird sicherlich nicht einfach so plaudern können

frage ist also, ob es einen Grund gibt der ihn dazu ermächtigt

und wenn bspw die Oma nicht der Schuldnerin direkt das geld gezahlt hat- und bei den Durchschnittsrenten alter Frauen sind 800 Euro viel Geld- sondern sagt, sie würde das machen und sich dazu mit ddem gerichtsvollzieher in verbindung setzen und dem sagt, sie wolle aber wissen, wofür sie zahlt

und es das Interesse des Gläubigers gibt, seine Kohle zu kriegen und er hier die Möglichkeit hat, der Gläibiger seine Kohle dann aber nicht erhalten soll, weil der Schuödner gaschmig tut und sagt, er wolle nicht, dass Leute wissen, warum er Schulden habe....

uch bin mir echt nicht sicher, on da das Interesse des Schuldeners an vertraulichkeit dem Interesse des Glaübigers, seine Kohle zurückzukriegen, vorgeht

Ich persönlich finde ja auch, man schuldet in so einem Fall eine gewisse Ehrlichkeit. Eine alte FRau 800 Euro löhnen lassen, ihr vielleich t sogar einen gewissen Drucl machen , " Omi, ich hab Schulden" und dann nicht agen, warum.....

ob man da nicht langfristig mit Ehrlichkeit besser vedient ist

jedenfalls, ich weiß nicht, wann der gerhctsvollzieher was sagen darf. Ich bin mir aber sicher, dass der Gv ales tun muss, um dem Gläubiger die Durchsetzng seines anspruchs ezu ernöglichen. Und wenn er dazu was sagen muss...ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gläubiger sich dann dieser Gschamigkeit beugen muss

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"netterweise" ALLE Hintergründe

Antwort von Ellert am 08.05.2017, 7:02 Uhr

huhu

was konkret hat er eigentlich alles erzählt ?
Evtl wollte Oma ja auch nur wissen ob das dann erledigt ist und wie es dazu kommt dass er eingeschaltet wurde
und nicht was genau davon gekauft wurde in der Ursprungsrechnung...

Ob und was er erzählen darf bekommst Du sicher nur übers Gericht raus...

dagmar

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