Geschrieben von Akira am 04.11.2018, 12:13 Uhr |
Frage zum Nebengerwebe
Hallo,
ich weiss wie es sich verhält wenn man einen 450 Euro Job und ein Nebengewerbe hat.
Auch wenn man einen Teilzeitjob und ein 450 Euro Job hat.
Aber wie sieht es vor allem Krankenversicherungstechnisch aus, wenn man einen Teilzeitjob, einen 450 Euro Job und ein Nebengewerbe hat?
Kann mir da jemand helfen?
DANKE
Re: Frage zum Nebengerwebe
Antwort von Lovie am 04.11.2018, 20:05 Uhr
Ruf bei der kk an und die erklären dir das ganz genau.
So wie ich es verstanden habe ist es so, dass du im Angestellten Verhältnis mindestens 20stunden arbeiten musst damit es als Hauptberuf zählt und du somit gesetzlich krankenversichert bist und nicht in die private musst.
Natürlich muss auch das Einkommen des nebengewerbes deutlich geringer sein als das des Hauptberuf.
Re: Frage zum Nebengerwebe
Antwort von QueenMum am 05.11.2018, 12:52 Uhr
Wenn du einen normalen Job hast der Sozialversicherungspflichtig ist was ja ab 450 Euro der Fall ist, darfst du nebenbei krankenversicherungsfrei nur 450 Euro verdienen egal welche Zusammenstellung.
Re: Frage zum Nebengerwebe
Antwort von jungeMutti am 15.11.2018, 5:44 Uhr
Hallo,
bei einem Nebengewerbe kommt es auch drauf an, was du machst. Bist du freischaffend (Künstler, Autor) sind die Einkünfte erst in der Steuererklärung anzugeben. Bei einem anderen Gewerbe (z.B. Dienstleistung oder Handel) wird die Steuer glaube ich im vorraus geschätzt.
Mit 450 € ist es natürlich schwer von einem Hauptberuf zu sprechen, wie das da ist weiß ich nicht, es wird aber sicher am Ende des Jahres in der Steuer als Mehrverdienst berechnet.
Bei der Krankenkasse musst du dich privat versichern, wenn du mehr als 10 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest. Da zählen die Stunden im Hauptberuf nicht zu, hier solltest du dann aber auch hauptversichert bleiben.
Ich hoffe das konnte helfen, wollte auch mal einen selbstständigen Zweitjob machen, hader aber noch damit.
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