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Geschrieben von Carmar am 08.12.2018, 12:21 Uhr

Frage zu Erbrecht - Freibetrag

Ich möchte zum einen wissen, ob diese Beträge noch aktuell sind
und zum anderen, ob der genannte Freibetrag pro erbberechtigter Person zu sehen ist oder als Gesamtbetrag.

Übersicht der Freibeträge (§ 16 ErbStG)
Bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gelten unterschiedlich hohe Freibeträge. Die Freibeträge richten sich nach dem persönlichen Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe (bzw. Schenker und Beschenkten). Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten folgende Freibeträge:
500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder und für Enkelkinder, wenn dessen erbberechtigte Elternteile bereits verstorben sind
200.000 Euro für die übrigen Enkelkinder
100.000 Euro für die übrigen Personen der Steuerklasse I
20.000 Euro für Personen der Steuerklasse II oder III

Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus?

 
3 Antworten:

Re: Frage zu Erbrecht - Freibetrag

Antwort von Lotusblume84 am 08.12.2018, 21:58 Uhr

Ist aktuell. Gilt pro Person

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Re: Frage zu Erbrecht - Freibetrag

Antwort von Lotusblume84 am 08.12.2018, 22:01 Uhr

Alle 10 Jahre hat man den Freibetrag übrigens

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Re: Frage zu Erbrecht - Freibetrag

Antwort von Carmar am 09.12.2018, 1:28 Uhr

Vielen Dank

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