Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von DesireeCB am 10.11.2019, 0:53 Uhr

Elterngeld mit Kind 2

Schwarmwissen gefragt...

Ich versuche zu kapieren, wie sich das Elterngeld rechnet, wenn ich noch ein Kind bekomme, ohne nach dem alten Elterngeld Erhalt wieder arbeiten gegangen zu sein?! Irgendwas wird ausgeklammert?!? und was ist mit dem Mythos, dass du wenn du ein Kind bekommst (Geburt oder Schwangerschaft??), bevor das erste 18monate ist, das gleiche Elterngeld bekommst wie vorher?! Ach ist das kompliziert... :/

Beispiel: Bezug von Elterngeld von 02.2019 bis 02.2020 ... Geburt neues Baby 12.2020
Vor Geburt des ersten Kindes Vollzeitjob..

Welche Monate/Beträge werden berechnet und was wird wieso ausgeklammert?

Danke vorab!
D

 
2 Antworten:

Re: Elterngeld mit Kind 2

Antwort von Lovie am 10.11.2019, 7:11 Uhr

03/2020 bis Mutterschutz neues Baby (also 11/2020 oder 10/2020) zählen, wenn du nicht arbeiten warst oder selbstständig bist, als 0Runden.
Die restlichen Monate, also 2 oder 3 Monate, werden von vor dem Mutterschutz von Baby 1 genommen.
Dann bekommst du noch 10% Geschwisterbonus bis kind 1 seinen 3. Geburtstag hat.

Wenn du elterngeld plus nimmst, können 14 Monate elterngeld ausgeklammert werden, dann hast du 2 Monate weniger 0 Runden.

Wenn du im bemessungszeitraum, also 2020, selbstständig bist, zählt für die Berechnung von elterngeld für Kind 2 das letzte abgeschlossene Jahr ohne elterngeld Bezug, also in dem Fall vermutlich 2018.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld mit Kind 2

Antwort von Felica am 10.11.2019, 9:58 Uhr

Du musst dir das so vorstellen. Bei jedem Kind wird geschaut wann wurde das geboren. Dann wird 12 Monate zurück geschaut. Fällt in diesem Zeitraum Mutterschutz, werden diese Monate ausgerechnet. In den meisten Fällen ist das der Geburtsmonat und der Monat davor. In wenigen Fällen dann wenn zB der Mutterschutz an einem monatsletzten fällt, sind es nicht 2 Monate die ausgeklammert werden sondern 3 Monate. Den ein Tag Mutterschutz langt das der ganze Monat ausfällt. Ausgeklammert bedeutet, dieser Monat wird übersprungen und um weiter auf 12 Monate zu kommen, auf weiter zurück liegende Zeiten zurück gegriffen.

Nun wird geschaut was war noch in den 12 Monaten. Waren dort Zeiten wo Elterngeld bezogen wurde, dann wird geschaut welche Art von EG. Den EG wird nur längstens 14 Monate ausgeklammert, alles darüber hinaus bleibt unberücksichtigt. Bedeutete aber das da auch EG Plus monate bei sein müssen. Die monate über die 14 hinaus würden dann mit 0 € gewertet werden wenn kein anderes Einkommen. Die 14 Monate EG aber würden wieder den Zeitraum weiter nach hinten schieben. So und wenn es dann och gut passt, dann wird auch noch der Zeitraum des Mutterschutzes für Kind2 ausgeklammert.

Alle das führt dazu das man auf bis zu 18 Monate Ausklammerung kommen kann. Mit perfekten Timing. In den meisten Fällen sind es aber eher 16 Monate wenn kein EG Plus dabei war sogar nur 14 Monate.

Wenn selbstständig oder mischeinkünfte kann es noch heftiger werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.