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Geschrieben von maiju am 05.03.2017, 23:26 Uhr

Elterngeld Progression etc

Hallo,

weiß jemand zufällig, ob man in folgender Konstellation mit einer großen Steuerabgabe rechnen muss?
Ich werde alleine veranlagt und habe im letzten Jahr Januar und Mitte Februar gearbeitet (bzw. Mutterschutz - in meinem Fall Gehaltsfortzahlung) und bin dann in Elternzeit gegangen (bis dieses Jahr etwa Mai), danach werde ich wieder arbeiten bis Ende des Jahre s(und darüber hinaus, aber ja für 2017 egal).
Muss ich jetzt für 2016 oder für 2017 mit einer hohen Steuerabgabe rechnen oder träfe mich das nur, wenn ich mit einem Partner veranlagt wäre?

Kenn mich da leider echt nicht aus und habe verschiedene Infos.
Danke!

 
2 Antworten:

Klassische Antwort:

Antwort von Leena am 06.03.2017, 13:44 Uhr

Kommt darauf an.

Wenn Du in den Monaten, in denen Du arbeitest, so wenig verdienst, dass Du unterm Existenzminimum liegst, aufs Jahr gesehen, wirkt sich der Progressionsvorbehalt auch nicht aus, die Steuer ist und bleibt dann Null.

Also wenn Du 2016 nur 1,5 Monate steuerpflichtige Einkünfte hattest, ist an sich die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass Du in dem Jahr insgesamt unterm Existenzminimum liegst und keine Steuern nachzahlen musst, eher noch etwas wiederbekommst, wenn im Januar/Februar Lohnsteuern einbehalten wurden, als ob Du dieses Gehalt jeden Monat das ganze Jahr über bekommen würdest.

Für 2017, wenn Du da 7 Monate wieder arbeitest, könntest es eventuell anders aussehen, je nachdem, wie viel Du verdienst. Aber bei nur gut 1/2 Jahr Arbeitslohn kann auch gut sein, dass sich Mehrbelastung durch Progressionsvorbehalt und Erstattung durch unterjährige Arbeit wieder kompensieren.

Wenn Du mit Ehemann veranlagt würdest, wäre ja dessen Einkünfte noch dabei und da würde sich der höhere Steuersatz aufgrund des Progressionsvorbehalts i.d.R. deutlich eher auswirken als in Deinem Fall - solange Du nicht wirklich gutverdienend bist oder noch reichlich sonstige Einkünfte aus vermieteten Eigentumswohnung o.ä. hast. :-)

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Re: Klassische Antwort:

Antwort von maiju am 06.03.2017, 14:36 Uhr

Danke! Gutverdienend ist ja immer relativ. Ich bin zwar Lehrerin, aber jung ;) und arbeite nur Teilzeit (mit zwei Kindern). Nicht, dass ich mich sonst beklagen würde :), alles super, aber manche finde ein Gehalt von 1500 mit zwei Kinder gut, andere finden erst 6000 gut. Da hab ich schon krasse Meinungen zu erlebt ;).... also, was manche Leute als arm ansehen ("Durch unser Hauseigentum haben wir ja nicht so viel Geld....." usw.).

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