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Geschrieben von Ace-1260 am 18.03.2019, 22:22 Uhr

Berechnung EG Kind 2

Hallo, vielleicht kann mit jemand helfen.
Meine Lebensgefährtin hat letztes Jahr am 14.09.18 unseren Sohn geboren.
Beginn Mutterschutz war der 21.08.18, ihre jetzige Elternzeit endet am 13.09.2019 (12 Monate Basis EZ). Am 14. 09.19 würde sie wieder arbeiten gehen in VZ wie zuvor auch. Nun ist sie erneut Schwanger, vorraussichtlich entbindet sie unser zweites Kind am 23.11.19, Beginn Mutterschutz wäre somit der 12.10.19. Haben wir im Bezug auf das Elterngeld erneut vollen Anspruch auf das EG wie bei Kind 1 plus Geschwisterbonus? Oder wird was uns was gekürzt an Elterngeld? Und welche Monate werden bei uns als Bezugszeiträume herangezogen für die neue Berechnung?

Danke euch, mir raucht langsam der Kopf

 
3 Antworten:

Re: Berechnung EG Kind 2

Antwort von basis am 19.03.2019, 14:45 Uhr

Bezugszeitraum sind immer die 12 Monate vor Geburt. Dabei werden alle Monate mit Mutterschutz und bis zu 14 Monate mit EG(Plus)-Bezug ausgeklammert, d.h. durch vorangehende Monate ersetzt.

Wenn sie vom 14.9. bis 12.10 also in VZ arbeitet könnt ihr bei dem kurzen Abstand mit dem gleichen EG rechnen.

Da sie bisher nur 1 Jahr EZ gemeldet hat, besteht für sie kein Anspruch auf Verlängerung. Ich würde aber an Eurer Stelle tatsächlich mal mit dem AG reden, ob es möglich ist, die EZ bis zum 13.10, also um einen Monat zu verlängern. Denn dem AG nützt es wenig, wenn er deine Frau knapp einen Monat beschäftigen muss, bevor sie wieder weg ist.

Außerdem dann mit der EG Stelle reden und schriftlich einreichen, dass ihr den letzten Monat Basis-EG in zwei Monate EGPlus umwandeln wollt - auch das geht normalerweise, sie muss dafür aber in EZ sein oder zumindest reduziert, nicht mehr wie 30h arbeiten.

Und dann mit zwei Tagen Verspätung ab 14.10. dann in Mutterschutz für Kind 2.

Da sie dann nur 11 Monate EG bezogen hat, würden die inkl. der Mutterschutzzeiten vollständig ausgeklammert werden und es wird der gleiche Bemessungszeitraum FÜR SIE gelten, wie bei Kind 1.

Bei Dir gelten die 12 Monate vor Geburt von Kind 2 - ggf. genommene Vätermonate mit EG-Bezug.

Wünsche euch starke Nerven, bei dem kurzen Abstand!

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Re: Berechnung EG Kind 2

Antwort von Ace-1260 am 19.03.2019, 20:46 Uhr

Super, danke für die ausführliche Antwort! Wir wollten den einen Monat zwischen EZ Kind 1 und Mutterschutz mit Urlaub überbrücken, da meine Frau noch 30 Resturlaubstage zur Verfügung hat.
Und ja, starke Nerven sind wohl unabkömmlich

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Re: Berechnung EG Kind 2

Antwort von basis am 19.03.2019, 20:48 Uhr

Das geht natürlich genauso ;)

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