Frage: Vertrauliche Geburt Kaiserschnitt

Guten morgen Herr Dr. Bluni, Ich werde in den kommenden 2 Wochen vermutlich via. Kaiserschnitt, vertraulich entbinden. Ich würde gerne wissen: wann kann ich nach der Entbindung wieder nach Hause? wann kann ich wieder arbeiten gehen? (Büro Arbeit) wann kann ich wieder reiten? wann kann ich wieder in die Therme? ab wann kann ich wieder mit Sport anfangen ->Fahrrad fahren, Joggen, wandern,...? Liebe Grüße 36 Ssw

von Anon-ym am 03.10.2017, 10:05



Antwort auf: Vertrauliche Geburt Kaiserschnitt

Hallo, 1. in aller Regel wird das nach etwa fünf Tagen der Fall sein 2. unter Einhaltung der Mutterschutzfrist von acht Wochen nach der Geburt wäre dann eine solche Tätigkeit möglich 3. das Reiten werden wir sicherlich erst nach einem Ablauf von 2-3 Monaten empfehlen 4. die Therme darf besucht werden, wenn der Wochenfluss nicht mehr blutig ist und die Naht verheilt ist. In aller Regel werden das etwa 3-4 Wochen sein 5. bei Wohlbefinden kann mit den genannten Sportarten nach 2-3 Wochen begonnen werden; in Abhängigkeit von den Beschwerden und vom Wundheilungsverlauf. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 03.10.2017



Antwort auf: Vertrauliche Geburt Kaiserschnitt

Also nach einem ks wird man normalerweise zwischen dem 3 und 5 tag entlassen. Du hast nach der geburt 8wochen Mutterschutz, anders als die 6Wochen vor der geburt darfst du auf die nicht verzichten. Reiten am besten erst nach der Rückbildung (nach einem ks darf man ca 6wochen danach mit anfangen und ja man sollte diese auch nach nem ks machen.) In die terme wenn der wochenfluss weg ist (geht beim ks oft schneller) und wenn die narbe verheilt ist Joggen solltest du auch erst nach der Rückbildung. Radfahren und wandern eher

von sterntaler82 am 03.10.2017, 14:22



Antwort auf: Vertrauliche Geburt Kaiserschnitt

Ich wünsch dir alles gute. Toll das du dem baby eine chance gibst

von sterntaler82 am 03.10.2017, 14:29



Antwort auf: Vertrauliche Geburt Kaiserschnitt

Also bei einer vertraulichen Geburt geht es ja darum, das Baby anonym zu bekommen und abzugeben, ohne dass jemand etwas merkt. Da muss man ganz bestimmt keinen Mutterschutz nehmen, denn es weiß ja niemand, dass man ein Baby bekommen hat. Meines Wissens nach ist in einem solchen Fall nicht mal Arzt und Krankenkasse die Identität der Mutter bekannt. So viel ich weiß nur eine Beratungsstelle und dem Jugendamt. Daher denke ich, dass nur medizinische Aspekte eine Rolle spielen. Bin auch gespannt auch Dr. Blunis Antwort. Viele liebe Grüße und ganz viel Kraft, ich finde auch toll, dass du das machst. Krissy

Mitglied inaktiv - 03.10.2017, 18:24



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