Hallo Herr Dr. Bluni, der ansässige Chirurg hat bei mir eine Rektusdiastase, ca. 2 cm, und eine Bauchdeckeninsuffizienz diagnostiziert. Dann gab er mir eine Überweisung zur Bauchdeckenstraffung in der plastischen Chirurgie. Muss sowas immer vor der Kostenübernahme durch die Krankenkasse vom MDK geprüft werden oder gibt es auch medizinisch notwendige Fälle (ohne psychische Probleme)? Ich habe kein Lich in der Bindegewebsplatte zwischen den Rektusmuskeln. Ich habe aber starke Rückenschmerzen, ein Holkreuz und verspüre die Darmbewegungen unangenehm. Kann soetwas reichen, dass es medizinisch notwenig ist? Ich darf ja mit der Rektusdiastase auch keine Situps machen und das ärgert mich schwarz... Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
von Lulalei am 10.06.2014, 12:31