von Snoopy2611 am 25.08.2017, 23:58 Uhr |
Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Hallo zusammen,
habe am 6.9. meinen nächsten Termin und lasse mir dann auch eine Bescheinigung für den AG ausstellen. Habt Ihr es auch so gehandhabt oder nur mündlich? Habe sogar schon von Fällen gehört, wo der AG eine Kopie aus dem Mutterpass gefordert hat. Finde ich echt grenzwertig.
Wie sind Eure Erfahrungen/Meinungen/Tipps?
Re: Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Antwort von Zwergmase, 11. SSW am 26.08.2017, 0:33 Uhr
Wenn ich mich recht erinnere hat der AG kein Anrecht darauf den Mutterpass zu sehen.
Eine Bescheinigung kann der AG verlangen, er ist dann aber meines Wissens nach auch zur Kostentragung verpflichtet.
Re: Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Antwort von Zwergmase, 11. SSW am 26.08.2017, 0:37 Uhr
Ach ja: ich hab mündlich bescheid gesagt, musste ich früher machen als mir lieb gewesen wäre da ich Blutungen hatte und ein paar Wochen krank geschrieben war. Bisher hat niemand um eine Bescheinigung gebeten, kommt aber bestimmt noch.^^
Re: Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Antwort von RINA0209, 11. SSW am 26.08.2017, 7:49 Uhr
Guten Morgen! Ich kopier da nur den ET und die Seite wo mein Name steht. Das hefte ich zusammen und schick es ab. Den geht es nichts an zu sehen wie viel Fehlgenurten ich hatte noch wie mein Blutdruck oder Gewicht ist.
Re: Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Antwort von Blüte am 26.08.2017, 7:50 Uhr
Erstmal mündlich, dann wollte er (verständlicher Weise) einen Nachweis vom Arzt. Es reichte ihm die Seite aus dem Mutzerpass, wo der ET eingetragen ist. War da als die Sekretärin diese kopiert hat und extra betont hat, dass es nur eben ums Datum zur Feststellung der Mutzerschutzfristen geht und die den Rest (der sie nichts angeht) gar nicht anguckt, hat die Seite schnell kopiert und fertig ist.
Re: Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Antwort von Mina_123, 10. SSW am 26.08.2017, 7:58 Uhr
hey,
dein FA stellt dir das aus da steht dann nur xy ist in der so und so vielten Woche Schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin ist dann und dann. in der Regel reicht auch mündlich. Verlangt der AG diesen Nachweis kostet der beim FA 5 € , die dir der AG aber wieder erstatten muss. Mutterpass etc. würde ich nicht kopieren, da es ihn echt nichts angeht.
LG
Re: Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Antwort von -nela- am 26.08.2017, 10:06 Uhr
Man muss keine Seiten aus dem MuPa kopieren oder zeigen!
Der Gyn stellt eine Bescheinigung aus "... ist in der 12+0 Woche schwanger. voraussichtlicher ET ist der xxx"
Kostet was, hat der AG aber zu erstatten, wenn er die Bescheinigung verlangt!
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