Dezember 2017 Mamis

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von Kamon78, 25. SSW  am 12.08.2017, 23:11 Uhr

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Ich hab mal eine Frage und hoffe jemand kennt sich damit aus.
Ich habe bei meinem kleinen damals 2 Jahre Elternzeit beantragt, die läuft normalerweise noch bis Februar. Anfang Dezember ist jetzt Entbindungstermin. Ich müsste da jetzt zu Mitte Oktober die Elternzeit beenden um wieder Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben.
Laut der Krankenkasse muss ich ein schreiben für meinen Chef fertig machen und ihn das so mitteilen. Ist das so richtig?
Geht das einfach so formlos? Kann ich das jetzt schon abgeben oder erst mir Bekanntgabe der offiziellen Mutterschaftszeit? ( die bekommst man ja kurz vorher erst vom FA mitgeteilt) hab aber Angst das dann alles zu knapp wird mit der Bearbeitung und ich dann ohne Geld dastehe. Bei uns in der Firma dauert immer alles seine Zeit.
Danke für Infos. Katja

 
11 Antworten:

Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Kinka75, 24. SSW am 13.08.2017, 10:52 Uhr

Ich bin bei sowas überfragt.
Schaue doch mal ins Forum Rechtsberatung bei Nicole Bader,da finden sich oft die gleichen Fragen oder frag sie selbst!

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von UnserWunschkind2014, 22. SSW am 13.08.2017, 11:19 Uhr

Hallo, ist es denn mit deinem Chef schon so abgesprochen? Ich finde, das ist etwas kurzfristig... Ich drück dir die Daumen, dass es doch noch klappt.
LG

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Nadia21, 22. SSW am 13.08.2017, 13:49 Uhr

Hi Katja,
bei mir hat ein formloses Schreiben ausgereicht; ....hiermit beendet ich meine Elternzeit von xxx zum xxx aufgrund des erneuten Mutterschutzes....
Ich glaube ich habe noch die Paragraphen mit reingenommen. Müsste ich dann noch mal raussuchen, wenn du möchtest!
LG Nadja

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Kamon78 am 13.08.2017, 13:52 Uhr

Ja das ist mit meinem Chef schon seid Bekanntgabe der SS so vereinbart.

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Kamon78, 25. SSW am 13.08.2017, 13:54 Uhr

Hi Nadja. Oh vielen Dank. Das wäre lieb wenn du das noch mal raussuchen könntest.
Wann hast du das deinem Chef gegeben?

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Nadia21 am 13.08.2017, 14:21 Uhr

Ich habe das in der jetzigen Schwangerschaft noch gar nicht gemacht, da es bei uns ca 2 Monate vor MutterSchutz reicht, das wäre dann im September!

Folgender Text:
da am xxx mein Mutterschutz für mein 3. Kind beginnt, möchte ich die Elternzeit für xxx zum xxx vorzeitig beenden. Ich berufe mich dabei auf Paragraph 16 Abs. 3 S. BEEG.

Bitte geben Sie diese Mitteilung auch an das PersonalBüro weiter, damit die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses nach Paragraph 14 MuSchG veranlasst werden kann.

Das Schreiben ist bei mir an die Pflegedienstleitung gegangen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Nadia21 am 13.08.2017, 14:45 Uhr

Das hatte ich noch bei meinen Unterlagen gefunden.

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Nadia21 am 13.08.2017, 14:45 Uhr

Das hatte ich noch bei meinen Unterlagen gefunden.

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Nadia21 am 13.08.2017, 14:45 Uhr

Das hatte ich noch bei meinen Unterlagen gefunden.

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Fischerin, 22. SSW am 13.08.2017, 21:19 Uhr

Danke für die Erinnerung- das muss ich auch noch machen. Mir wurde gesagt, ich darf die "alte" Elternzeit sogar noch an die neue hingen anhängen. Dazu will ich aber nochmal zu einer Beratung, weil ich auch nicht ganz durchblicke.

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Re: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Antwort von Kamon78 am 14.08.2017, 12:31 Uhr

Oh vielen lieben Dank für das schreiben. Ich werde es nach dem nä FA Termin fertig machen und abgeben, da haben die im Personalbüro noch Zeit bis zum Mutterschutz das es fertig wird.
Ja die Elternzeit kann man dann danach wieder dran hängen, das hab ich auch schon gehört.

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