November 2017 Mamis

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Geschrieben von Anka! am 20.09.2017, 10:05 Uhr

Fragen über Fragen

Hallo.

aus der nächtlichen Schlaflosigkeit heraus sind heute ein paar Fragen entstanden. Naja... Sie entstanden schon davor, aber heute Nacht haben sie mich beschäftigt.

1. Wenn ich meine Elternzeit beantrage und mit dem Gedanken spiele im zweiten Jahr woanders in Teilzeit zu arbeiten - muss ich das jetzt schon in den Antrag schreiben oder geht das auch im Nachhinein?

2. Was benutzt ihr denn für eure Kleinen zum Schlafen?
Stubenwagen, Beistellbett, geschlossenes Gitterbett...?

3. Na toll. Schwangerschaftsdemenz. Da war noch eine Frage und weiß nicht mehr welche

Danke für eure Rückmeldungen

 
5 Antworten:

Re: Fragen über Fragen

Antwort von subidu am 20.09.2017, 12:11 Uhr

Mit der Arbeit weiß ich nicht... Würde mich auch interessieren :).

Zum Schlafen hatten wir den großen erst im eigenen bett. Dann im Gitterbett neben unserem und irgendwann ist es dann in sein Zimmer gewandert. Und er ist dann irgendwann nachts halt zu uns ins Bett umgezogen ;).

Jetzt habe ich ein beistellbett besorgt in der Hoffnung das wir es auch sinngemäß nutzen können und der kleine bis wir umziehen (ca in einem Jahr) rein passt... Sonst bekommen wir ein Platz Problem.

Schwangerschaftsdemenz ... Ja kann ich nachvollziehen..
Nicht so toll, aber wenn es wichtig ist fällt es dir wieder ein ;)

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Re: Fragen über Fragen

Antwort von nociolla, 34. SSW am 20.09.2017, 13:30 Uhr

Mit der Arbeit weiß Ich auch nicht bin selbst am überlegen ob ich zwei Jahre beantrage und im zweiten Jahr 20-25 Stunden arbeiten möchte in der Elternzeit .
Oder ob ich nur 1 Jahr nehme und halt ab dann auf 20-25 Stunden runtergehe.
Muss nochmal mit meinen Chef reden und hätte gerne etwas schriftlich.
Ich habe da schlechte Erfahrungen mein alter Chef vor 15 Jahren sagte 2 Jahre beantragen und das mit den Arbeiten im zweitens Jahr können wir ohne Probleme dann regeln.
Als ich dann arbeiten wollte im zweiten Jahr sagte er ich kann sie nicht gebrauchen da ich jemand anders eingestellt habe und sie haben ja zwei Jahre eingereicht.

Als Bett haben wir so eines was erst klein und Rund ist und dieses steht bei uns im Schlafzimmer neben mir am Bett .
Später kann es umgebaut werden zu einen Ovalen Gitterbett und dieses kommt dann ins Kinderzimmer welches genau neben unseren Schlafzimmer liegt ( sehr kurzer Weg ) .
Am Tag kann er im Wohnzimmer im Laufstall
( mit Matratze ) schlafen .
Ich bin ein Befürworter davon das die Kinder schon den Unterschied von Tag und Nacht mitbekommen .
Nachts schlafe ich hier im Schlafanzug und es ist ruhig und dunkel auch Milch gibt es bei gedämpften Licht im Kinderzimmer oder Schlafzimmer.
Am Tag schlafe ich wo es etwas heller und lauter ist in meiner Tageskleidung und bekomme Milch im Wohnzimmer und zumindest Abends sind meine Geschwister und Papa auch da und alle essen und reden zusammen.
( Habe für mich gute Erfahrungen damit )

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Re: Fragen über Fragen

Antwort von Anka! am 20.09.2017, 16:49 Uhr

Vielleicht beantwortet uns ja noch jemand die Teilzeitfrage.
Als ich mit der Personalabteilung geredet hab meinte Sie, dass man schon schaut, dass ich in Teilzeit arbeiten kann, aber sie mir halt keine Garantie geben können.
Deswegen möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber auf 450 Euro Basis oder so arbeiten. Im 2. Jahr.
Aber ich möchte auch noch keine Pferde Scheu machen und wenn ich es erst später beim jetzigen AG beantragen könnte würde ich es gerne so machen. Aber finde leider nix darüber im Netz.

Danke für eure Antworten bezüglich des Bettchen Themas.

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Re: Fragen über Fragen

Antwort von subidu am 20.09.2017, 16:51 Uhr

Hallo also falls du es vorher mit deinem Arbeitgeber fest machen kannst. Gibt es einen tollen Beitrag in einem Blog der heißt Jura Mama und da gibt es einen extra Beitrag bei dem es um arbeiten in der Elternzeit geht. Sehr lesenswert und verständlich geschrieben.

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Re: Fragen über Fragen

Antwort von Bauchschlumpf am 20.09.2017, 22:42 Uhr

Vielleicht mal im Rechtsforum hier bei Frau Bader nachfragen bzgl. Teilzeit?

Ich kenne es so, dass die ersten 2Jahre verbindlich sind. Wenn Teilzeit beantragt und nicht abgelehnt wurde, darf bzw. muss man dann arbeiten gehen. Wenn man erst nach einem Jahr Teilzeit für das zweite Jahr Elternzeit beantragt, muss der Arbeitgeber sich nicht drauf einlassen. Bei Einigkeit mit dem Arbeitgeber kann vom ursprünglichen Antrag abgewichen werden.

Eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber muss man in der Regel genehmigen lassen. Hier würde ich mich nach den Fristen zur Genehmigung erkundigen. Bei mir sind das wenige Wochen, ich müsste also erst gegen Ende des ersten Jahres den Antrag stellen.

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