März 2017 Mamis

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Geschrieben von Ayliiin am 17.01.2018, 1:06 Uhr

Was nach Elterngeld

Hallo ihr lieben hoffe euch gehts gut ,
Mich interessiert mal etwas was passiert eigentlich nach dem Elterngeld ich blöde habe es mir leider für ein Jahr machen lassen :( aber möchte 2 Jahre bei meinem Kind bleiben möchte es ungern abgeben! Und mit dem Gehalt von meinem Mann würden wir nicht auskommen kann ich den Arbeitslosengeld 1 beantragen aber ich glaube dann muss ich mich fürs markt freigeben wie ist es mit alg 2 ? Würde es mir zustehen? Oder gibt es andere Alternativen eine Arbeitsstelle habe ich nicht weil ich direkt nach der Ausbildung schwanger wurde. Und ab April arbeiten gehen will ich nicht da ich eh keine Betreuung für den kleinen hätte. Es wäre lieb wenn ihr ernst gemeint kommentiert Danke. Gute Nacht.

 
6 Antworten:

Re: Was nach Elterngeld

Antwort von Ani.Me am 17.01.2018, 8:54 Uhr

Hallo Aylin,
wenn du dich beeilst, kannst du die letzten beiden Monate EG noch in 4 Monate EG+ ändern. Allerdings gibt das nicht mehr Geld sondern eben 4 Monate halbes EG. Man könnte also auch die Hälfte sparen.
Bezüglich des ALGs kenne ich mich gar nicht aus, aber was spricht denn dagegen, wenn du ab jetzt versuchst, eine Arbeitsstelle und Betreuung zu finden? Ich bin (aus Erfahrung) ein großer Fan von Tagesmüttern. Die sind oft auch zeitlich flexibel. Vielleicht findest du ja eine Stelle und Betreuung zum Sommer und so müsstet ihr nur ein paar Monate überbrücken? Du könntest vor Arbeitsbeginn die Eingewöhnung machen und dann entspannt starten.
Wäre das eine Option? Ich weiß nicht, woher ihr kommt, aber das Jugendamt hilft oft toll bei der Betreuungssuche.

Ich selbst arbeite schon längst wieder und habe großes Glück, dass mein Mann und ich sehr familienfreundliche Chefärzte haben, so klappt es bisher ohne Betreuung. Ist natürlich ein finanzieller Luxus, 1,5 Gehälter plus EG+ ohne Betreuungskosten. Wenn Johannes dann 1 wird starten wir mit der Tagesmutter. Dann bleibt von meinem Anteil quasi nur mein 50% Gehalt, weil das EG+ fast für die Betreuung drauf geht. Aber wir haben das Glück, dass wir eh alle laufenden Kosten auf 1 Gehalt ausgelegt haben und mein Gehalt sozusagen das Urlaubsgeld ist.

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Re: Was nach Elterngeld

Antwort von sarahT am 17.01.2018, 10:57 Uhr

Liebe Aylin,
du hast tatsächich nur Anspruch auf Alg, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und selbst dann ja nur auf zwei drittel deiner Ausbildungsvergütung. Ich weiß ja nicht, ob euch das dann wirklich weiter hilft.
Je nachdem wieviel dein Mann verdient könnt ihr Alg II, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragen. Hängt aber auch von eurer Miete und dem Mietspiegel in eurer Stadt zusammen. Um das zu berechnen gibt es Rechner im Internet. Es gibt aber bestimmt auch Beratungsstellen von Diakonie oder Caritas, die dir da weiterhelfen können.
Alternativ, könntest du dir vorstellen wenigstens ein paar Stunden arbeiten zzu gehen? Vielleicht nen 450€ Job? Könnte Oma oder so aufpassen? Ansonsten bin ich ja auch Fan von Tagesmüttern. Meine Kinder gingen alle, der Kleine geht sogar schon, zu einer und wir sind damit super gefahren bisher.
Wenn du da noch Fragen hast, darfst du mich gerne anschreiben.
Liebe Grüße

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Re: Was nach Elterngeld

Antwort von Ayliiin am 17.01.2018, 22:31 Uhr

Danke für eure Antworten, meine Schwiegermutter wohnt bei uns in der Nähe sie käme als einzige in frage für die Betreuung wenn ich eine Tagesmutter oder ähnliches suchen würde, würde mein Mann und Schwiegermutter eingeschnappt sein warum ich den kleinen nicht bei Oma lasse, aber ich gebe ihn so ungern ab :( wie mache ich das denn mit dem Elterngeld plus ? Arbeiten kann ich eigentlich schon von zuhause aus habe letzten Monat die Schulung zur wimpernstylistin gemacht nächste Woche mache ich die Schulung zur Microblading aber es ist halt kein fester Gehalt den ich dann bekomme. Ich weiß nicht anscheind sieht es so aus das ich doch Teilzeit irgendwo arbeiten gehen muss und das mit dem alg2 möchte ich eigentlich auch ungern ach ich weiß nicht ich bin momentan sehr unsicher :( ich denke meine Bedürfnisse sind zu viel oder? bei meinem Baby bleiben aber trotzdem Geld bekommen :( unrealistisch!!

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Re: Was nach Elterngeld

Antwort von Ani.Me am 18.01.2018, 15:51 Uhr

Wende dich an besten schnell an die Elterngeldstelle. Die konnten mir ganz einfach weiterhelfen.
Ansonsten befürchte ich, dass du recht hast. Entweder du bist in Elternzeit, stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommst dann aber auch kein Geld, oder du meldest dich arbeitssuchend, bekommst Unterstützung vom Staat, musst dann aber eben auch arbeiten.
Viel Glück, dass ihr eine gute Lösung findet!

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Re: Was nach Elterngeld

Antwort von sarahT am 18.01.2018, 17:35 Uhr

Ja, leider unrealistisch.
Zumindest wenn du nicht AlgII oder eine der anderen Leistungen beantragen willst.
EG+ könnte dir zumindest über die nachten drei oder vier Monate helfen. Aber was kommt dann?
Du bist Kosmetikerin, richtig? Wenn du sagst, du kannst von zu Hause arbeiten, meinst du dann dich selbstständig machen? Das geht natürlich immer, aber es braucht ja auch immer bis wirklich Geld hängen bleibt und dann hast du trotzdem viel Arbeit und weißt nie wieviel am Ende des Monats hängen bleibt.
Ich würde erst mal Leistungen beantragen und gleichzeitig sehen, ob und wie und in welchem Rahmen du zuverdienen kannst, wenn es ohne ein zweites Einkommen eben nicht geht.
Ich wünsche euch, dass ihr da eine gute Lösung für euch findet.

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Re: Was nach Elterngeld

Antwort von MickyMaus91 am 21.01.2018, 21:17 Uhr

Ich bin zwar Ende Juni Mama aber habe es gerade beim Stöbern gesehen.

Ich wollte nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Aber meine Tochter wird noch vollgestillt und braucht noch sehr viel Nähe so dass wir uns einfach noch keine fremdbetreuung vorstellen können.
Ich habe beim jobcenter angerufen. Die rechnen dir ungefähr aus was dir zusteht. Ich hatte absolut kein tolles Gefühl dort anzurufen aber mein Kind ist mir wichtiger. Aber ich bin auch am überlegen abends dann putzen zu gehen oder ähnliches wenn mein Freund dann zu Hause ist.

Und ab nächstes Jahr geht sie dann in die Krippe.

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