Geschrieben von Hubbeldubbel am 06.04.2017, 10:42 Uhr |
Re: Nenilein
Antwort von Nenilein am 06.04.2017, 11:56 Uhr
Mh okay ich guck mal. Aber für mich ist es Ja quasi gut, wenn das mutterschaftsgeld eingerechnet wurde, weil ich bis zur Geburt genau 1 jahr für mehr gehalt gearbeitet hab (hatte auch im Mutterschutz dann mehr).
Wenn ich also ohne Mutterschutz hätte einreichen müssen wär mindestens 1 Monat mit weniger gehalt mit eingerechnet worden, also auch etwas weniger elterngeld?
Muss dazu sagen, dass der übliche Prozentsatz an elterngeld bei mir eh höher gesetzt wurde, da ich trotz Vollzeitstelle ein absolute bescheidenes gehalt hatte :D
Aber ich guck nochmal. Fürs nächste baby wär es ja dann auch gut zu wissen.
Re: Nenilein
Antwort von Nenilein am 06.04.2017, 11:58 Uhr
Ach ja, das letzte elterngeld bekomme ich am 27.8.17
Re: Nenilein
Antwort von Nenilein am 06.04.2017, 12:09 Uhr
Und nochwas :D
Was diese ganzen Monate angeht bin ich wohl eh ein sonderfall.
Mein Arbeitgeber hat es tatsächlich fertig gebracht, mich völlig rechtens ende Juli (also mitten im Mutterschutz) zu kündigen.
Für die komplette elterngeldzeit (und während dem Mutterschutz nach der Geburt natürlich) habe ich jetzt also keinen arbeitgeber. Ab September 17 wird der Vertrag dann wieder aufgenommen.
Hat er klug gemacht, ist Ausgaben für mich umgangen, während ich nicht arbeiten durfte/konnte und nimmt mich dann wenn ich wieder einsetzbar bin ab September einfach neu auf. Für ihn ne super Lösung, für mich wars erst mal der supergau.
Also kann sein, dass ich deswegen vielleicht "gesondert" behandelt worden bin, was diese Berechnungszeiträume angeht?
Re: Nenilein
Antwort von Hubbeldubbel am 06.04.2017, 13:03 Uhr
Mutterschaftsgeld zählt aber nicht als Einkommen. Bedeutet statt 12 x 1000 Euro, nur 10 x 1000 Euro... davon 65% macht natürlich deutlich weniger EG.
Re: Nenilein
Antwort von Hubbeldubbel am 06.04.2017, 13:05 Uhr
Verwunderlich, prüf das nochmal im Bescheid. Zumindest bei uns erfolgt die Auszahlung nach Lebensmonaten im Voraus. Ich bekomme also immer am 30. des Monats und die letzte Zahlung ist somit der 30.07.
Es sei denn Du hast das EG durch 13 Monate teilen lassen...?
Re: Nenilein
Antwort von Hubbeldubbel am 06.04.2017, 13:12 Uhr
Während der EZ ruht das Arbeitsverhältnis und er spart sich somit keine Ausgaben, er hat sich lediglich zusätzliche Arbeit gemacht. Ist der Betrieb so klein, dass das Gewerbeaufsichtsamt der Kündigung zustimmte? Gibt's schon einen unterzeichneten Vertrag für Sep. 17? (Ohne Arbeitsvertrag wird es ja auch keinen Hauskredit geben). Wenn nicht, denke daran Dich pünktlich bei der Agentur für Arbeit zu melden...
Klingt nicht rechtlich sauber aus der Ferne aber Auswirkungen auf das EG hatte es nicht.
Re: Nenilein
Antwort von Hubbeldubbel am 06.04.2017, 13:26 Uhr
Jetzt schoss es mir, der hat Dich nicht im Mutterschutz gekündigt mit Frist sondern zu Tag x mitten im Mutterschutz um sich die AG Teile zu sparen? Richtig?
Rechtwidrig...
Re: Nenilein
Antwort von Nenilein am 06.04.2017, 13:53 Uhr
Es gibt jetzt während meiner Elternzeit eben kein Arbeitsverhältnis. Ich bin also jetzt bis September arbeitslos, wenn man so will.
Re: Nenilein
Antwort von Nenilein am 06.04.2017, 13:56 Uhr
Das Haus wird ja auf meine Mutter laufen. Mit dem Kredit ist an sich alles geklärt.
Ich bin nicht vorher gekündigt worden. Genau genommen wurde mir erst irgendwann im August quasi rückwirkend zu ende Juli gekündigt....
Und es war alles rechtens, ganz dumm bin ich ja auch nicht und lass mich verarschen ;)
Ich sag ja, da bin ich rundherum kein Standardfall, kann schon sein, dass sich bei mir da manches anders verhält, was diese Berechnungszeiträume betrifft.
Re: Nenilein
Antwort von Nenilein am 06.04.2017, 14:03 Uhr
Da reden wir lieber mal per PN drüber, so ganz öffentlich hab ich da kein gutes Gefühl ;)
Re: Nenilein
Antwort von Hubbeldubbel am 06.04.2017, 14:16 Uhr
Nur, dann schreib mal bitte PN, wie man Dich im Mutterschutz rechtlich sauber kündigen konnte. Der Fall macht mich ja neugierig...
Hat der Typ das Aufsichtsamt bestochen? :-D