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Geschrieben von Friederike1 am 19.09.2017, 11:39 Uhr

Kitaanspruch nur mit Arbeitsplatz?

Hallo ihr Lieben,

bei uns ist zwar noch lange Luft, aber heute habe ich mir mal wieder eine Kita angesehen und da ergab sich im Gespräch, dass die Leiterin meinte, dass die Eingewöhnung erst 2 Wochen vor Wiedereintritt in die Arbeit beginnen könnte, da erst ab Arbeitsbeginn überhaupt der Anspruch auf den Kitaplatz bestünde. Mein Plan war es eigentlich Junior einen Monat früher anzumelden und dann noch die 2 Wochen Eingewöhnung vorher zu haben, so dass ich mind. 6 Wochen Zeit für die Eingewöhnung hätte eben ohne den Druck, dass ich ja in zwei Wochen wieder arbeiten muss...
Ist das von Amt zu Amt unterschiedlich?

Liebe Grüße
Friederike

 
11 Antworten:

Re: Kitaanspruch nur mit Arbeitsplatz?

Antwort von russiaolga30 am 19.09.2017, 11:44 Uhr

Also bei uns (Thüringen) gibt es da keine zeitliche Begrenzung. Wir gehen seit August in die Kita und ich geh erst nächste Woche wieder auf Arbeit. Bei uns wären aber auch 2 Wochen zu kurz gewesen. Kannst du da nicht schwindeln? Wollen die einen Nachweis wann du wieder startest?

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Re: Kitaanspruch nur mit Arbeitsplatz?

Antwort von Friederike1 am 19.09.2017, 11:45 Uhr

ja, die wollen sogar den Stundennachweis sehen, wieviel man dann auch arbeitet...

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Re: Kitaanspruch nur mit Arbeitsplatz?

Antwort von Friederike1 am 19.09.2017, 11:46 Uhr

gibt es bei euch Plätzemangel oder eher nicht? Vielleicht liegt es daran, dass man einen Arbeitsplatz vorweisen muss?

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Re: Kitaanspruch nur mit Arbeitsplatz?

Antwort von lilke am 19.09.2017, 12:02 Uhr

Das ist rein rechtlich nicht ganz korrekt, was die Leitung sagt. Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag. Du hast keinen Anspruch auf einen Vollzeitplatz, aber Halbtags durchaus. Zwei Wochen finde ich sportlich für eine Eingewöhnung. Da muss er nur die zweite Woche krank sein und alles fliegt auf die Nase.

Wie das konkret die Gemeinde handhabt ist teilweise unterschiedlich. Bei uns hier musst du gar nichts nachweisen. Bei anderen muss der AG die Stundenzahl bescheinigen um festzulegen wie viel Zeit das Kind in die KiTa darf.

Dass er so lange du nicht arbeitest GAR nicht betreut wird ist falsch und da würde ich mich ggf. an die Gemeinde oder das örtliche Jugendamt wenden (oder wer auch immer dafür bei euch zuständig ist, hängt sicher etwas von der Gemeindegröße ab).

LG
LIlly

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Re: Kitaanspruch nur mit Arbeitsplatz?

Antwort von lilke am 19.09.2017, 12:09 Uhr

Es ist legitim, dass Du für einen Vollzeitplatz auch Arbeit nachweisen musst. Die Gemeinde bezuschusst ja den Platz für jede Stunde, den er verbraucht. In, sagen wir einfach "ärmeren" Gemeinden (ohne das abwertend zu meinen!) oder Gemeinden, die sehr viele Kinder haben, die sich das also nicht für alle Kinder leisten können wird deshalb für alles über dem Rechtsanspruch ein Nachweis verlangt.

Kannst Du mit der Leitung reden, ob es möglich ist, ihn einen Monat eher nur halbtags anzumelden und dann ab Arbeitsbeginn auf eine höhere Stundenzahl zu wechseln?

Es geht um einen Monat...

Ich bin immer wieder schockiert welche Probleme manche KiTas da den Ältern machen. Bei uns geht das alles so unkompliziert...

Johann geht offiziell seit Anfang Juni, tatsächlich erst seit Ende Juni. Wir haben sogar die Stundenzahlen für Juni, Juli und August mit der Leitung zusammen hin und her geschoben, damit wir die ersten drei Wochen quasi nicht zahlen müssen. Mein Großer ist auch während der EZ bis 16 Uhr gemeldet gewesen (klar, ist mein Anteil natürlich auch höher für als wenn er weniger gemeldet ist). Wir haben ihn zwar meistens eher geholt aber manchmal war es gerade als Johann noch Physio hatte und ich 20h gearbeitet habe schon praktisch, den Großen dort betreut zu wissen.

Da hätte ich aber auch akzeptiert, wenn man uns gesagt hätte, er darf nur bis 13 (Mindestuchungszeit) oder 14 Uhr (Ende Mittagsschlaf) bleiben.

LG
Lilly

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Re: Kitaanspruch nur mit Arbeitsplatz?

Antwort von Friederike1 am 19.09.2017, 16:54 Uhr

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich habe vorhin tatsächlich mal beim Amt angerufen und diese meinten auch, dass die Aussage der Leitung tatsächlich nur Gültigkeit hätte, wenn ich ihn VOR dem 1. Geburtstag hätte in die Krippe geben wollen.
Na ja, nun habe ich mal geschaut. Die Leitung sagte, dass sie in den Ferien 3 Wochen Schließzeit haben. Die Ferien 2019 liegen von Mitte Juni bis Anfang August. Die genaue Schließzeit konnte sie mir noch nicht sagen.
Mein Kleiner hat ja Ende Juli Geburtstag. ihn 1 oder 2 Monate früher hinzubringen macht gar nicht so viel Sinn, da dann die Anmeldung entweder auf die Schließzeit fallen würde oder die Eingewöhnung vor der Schließzeit wäre und dann 3 Wochen Pause, ist ja auch total ungünstig.
Ihn ab Mai oder so anzumelden sei wohl schwierig, weil dann kaum Plätze seien, da die Vorschulkinder ja noch nicht raus sind...
Ok, ich habe noch ca. 3 Wochen Resturlaub, den ich jetzt bewusst bei der Leitung nicht angesprochen habe, da ich diesen wirklich als Puffer lassen möchte. Denn du hast ja Recht, was ist wenn das Kind krank wird...
Aber ich werde dennoch noch einmal mit der Leitung reden. Weil so macht der Kiga einen besseren Eindruck als den bisher besuchten...

Liebe Grüße

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@ Lilly

Antwort von Friederike1 am 19.09.2017, 17:03 Uhr

Mir fällt gerade noch eine Frage ein, da du dich ja mit rechtlichen Dingen sehr gut auskennst.
Ich habe noch 18 Tage Resturlaub (mein kompletter Urlaub aus 2016, da ich ja ab Januar 2016 gleich im BV war). Ich habe damals 32 h auf 4 Tage in der Woche verteilt gearbeitet, also 8 h täglich.
Wenn ich meine Arbeitszeit auf 20 Stunden in der Woche reduziere und so 5 Stunden ebenfalls auf 4 Tage verteilt arbeite, habe ich dann dennoch auch "nur" 18 Tage Urlaub? Die Arbeitszeitdifferenz pro Arbeitstag beträgt so ja 3 Stunden, die ich dem AG dann schenken würde. Wenn er den Urlaub ausbezahlen würde, müsste er ja auch mein 32 h Gehalt für die 18 Tage zahlen. Wenn ich den Resturlaub aber als Urlaub nehmen möchte, summieren sich dann diese 3 Stunden auch noch mal zu ein paar Urlaubstagen? Verstehst du wie ich das meine? Bitte nicht falsch verstehen. Ich will da echt nicht jammern, aber wenn ich diese Tage eben dann doch für die Eingewöhnung bräuchte, wäre es schon schön dies zu wissen...

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Re: @ Lilly - Urlaub

Antwort von lilke am 19.09.2017, 21:22 Uhr

Das kommt etwas auf deinen Arbeitgeber an und wie ihr Urlaub abrechnet. Normalerweise würdest du Tag auf Tag verbrauchen aber für die Urlaubstage vom alten Urlaub auch altes Gehalt bekommen. Also ein Tag alter Urlaub deckt auch nur einen Tag aktuelle AZ ab, du bekommst aber mehr Geld.

Jetzt ist es zB MEINEM AG verwaltungstechnisch viel zu viel Aufwand auseinander zu dividieren wer jetzt für welchen Urlaubstag wie viel Geld bekommt. Also wird bei UNS Urlaub nicht nach Tagen sondern nach STUNDEN beantragt und gebucht. D.h. ich kann zB für meinen alten Urlaub pro Tag 8h verbrauchen. Wenn ich nur 5h arbeite, reicht da also ein alter Tag für 1,5 neue Tage.

Ob man auf die Abrechnung nach Stunden bestehen kann, weiß ich leider nicht. Aber er darf dir keinen alten Urlaubstag mit neuem Gehalt abrechnen, denn der alte Urlaubstag ist quasi auch die alte Stundenzahl wert. Du hast dir mit dem Urlaub ja ein Gehalt verdient und das muss er auszahlen - oder halt in Stunden tauschen.

Ich würde da einfach mal reden, vielleicht ist dem AG ja lieber, er muss weniger zahlen. Oder wenn vorhanden mal Kollegen fragen, wie die das gehandhabt haben.

Wie gesagt bei uns wird Urlaub IMMER Stundenweise abgerechnet, weshalb sich bei mir die Frage nicht gestellt hat. Ich hab noch irgendwie 300h Urlaub oder so und die brumme ich gerade ab ;)

LG Lilly

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Re: @ Lilly - Urlaub

Antwort von Friederike1 am 19.09.2017, 21:42 Uhr

Danke für deine ausführliche und hilfreiche Antwort! Ich werde dann vielleicht erst mal unseren Betriebsrat kontaktieren, aber eine Vorinfo zu haben, ist schon mal super, da mein Gedankengang dann doch ja nicht so falsch ist. Hab nur irgendwie Bedenken, dass man bei solchen Fragen blöd angeschaut wird, so nach dem Motto: "Was will sie denn noch?"

300 h Urlaub klingt aber auch echt toll!

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Re: @ Lilly - Urlaub

Antwort von lilke am 19.09.2017, 22:15 Uhr

Naja, zwei Kinder in zwei Jahren und immer mit < 1 Jahr EZ und dazwischen gearbeitet. Und beide haben es richtig gemacht und sind Ende des Monats gekommen, so dass man für den Monat, wenn man wieder anfängt Urlaub bekommt . Hab Urlaub aus 2015-17 jetzt "abzusitzen". Der muss ja mal weg, nervt sonst alle, inkl. Mir, wenn das "rumgammelt".

LG Lilly

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Re: Kitaanspruch nur mit Arbeitsplatz?

Antwort von russiaolga30 am 19.09.2017, 22:34 Uhr

Wir haben Plätzemangel. Letztes Jahr wurden 5 Kinder gar nicht untergebracht und Kitas sind überbelegt. Es gibt sogar ein Aufnahmeverbot von Kindern außerhalb der Stadt. Aber einen Stundennachweis oder sowas fragt hier niemand. Es ist von Stadt zu Stadt anders. Ich hoffe bei dir klappt es noch.

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