März 2014 Mamis

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Geschrieben von bami am 07.08.2014, 17:15 Uhr

Elterngeld

Hallo zusammen
Ich hab da mal eine Frage zum Elterngeld.ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen lasse mir aber auf 1 jähr ausbezahlen. Wie ist es denn rein rechnerisch mit Elterngeld für das zweite Kind? Wenn ich nach zwei Jahren wieder halbtags arbeiten gehe dann würd ich ja nur die hälfte bekommen.wie ist es wenn ich nicht arbeite und dann schwanger werden würde.ich hätte eigentlich gerne einen Abstand von 2,5 Jahre zwischen den Kindern.
Könnt ihr mir hier helfen?

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Anitteb84 am 07.08.2014, 17:46 Uhr

Da Schließ ich mich an...hab mich noch nicht darüber informiert, aber bei mir liegt es ähnlich....will auch wieder arbeiten, aber bald ein zweites und denke, dass das finanziell wirklich bescheiden ist...
Vielleicht kenn sich ja zufällig jemand aus...

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Re: Elterngeld

Antwort von Zwetschge am 07.08.2014, 18:05 Uhr

Wenn du arbeiten gehst wird dieses Gehalt dann genommen zur Errechnung! Egal ob halbtags oder Ganztags!
Wenn du aber kein Einkommen hast bekommst du 300 Euro.

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Re: Elterngeld

Antwort von bami am 07.08.2014, 18:07 Uhr

Also wird es gerechnet ab Ende Auszahlung Elterngeld vom ersten Kind?egal ob ich noch 1 jähr in Elternzeit bin?

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Re: Elterngeld

Antwort von Hoffnungsschimmer86 am 07.08.2014, 20:11 Uhr

Es wird immer das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn der neuen Elternzeit genommen, um das Elterngeld zu ermitteln. So hat es mir zumindest der Rechtsanwalt auf einer Infoverstaltung zum Thema erklärt. Wenn du also in Elternzeit warst, dann wird wohl auch dieser Betrag zur Rate gezogen.

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Re: Elterngeld

Antwort von Sani185 am 10.08.2014, 12:56 Uhr

Also bei mir ist das so. Hatte auch 2 jahre beantragt. Habs mir auf 2 jahre auszahlen lassen (die hälfte). Wurde im 2. Jahr wieder schwanger. Hab bevor ich ss wurde noch das 3. Jahr beantragt u genehmigt bekommen. So als ih doch noch ss wurde hab ich die elternzeit entsprechend gekündigt und die für das neue kind beantragt. Seit letztem jahr ist das so, dass der AG + KK die volle Leistung (6 wo und 8 wohen danach) zahlt, auch wenn du niht arbeiten warst. EG fürs neue kind der mindestsatz von 300 + 75 geschwisterbonus. Wenn du im 2. Jahr arbeiten gehst, werden die die letzten 12 monate angerechnet und daraus das neue EG ermittelt. Wenn z.b. 2 monate arbeitest und ss wirst, dann werden dir 11 monate berechnet und 1 monat mit 0 €.

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