Oktober 2012 Mamis

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Geschrieben von Filou1980, 11. SSW am 07.03.2012, 9:35 Uhr

Elterngeld

Liebe Mamis,

hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht, wie das Elterngeld errechnet wird?mein Problem ist nämlich, das ich Lehrerin im Angestelltenverhältnis bin, pünktlich zu den Sommerferien endet mein Vertrag. Aufgrund der Tatsache, dass ich eine Woche nach den Sommerferien in Mutterschutz gehe, bekomme ich wahrscheinlich keinen Vertrag mehr. Somit bin ich 7 Wochen vor dem Mutterschutz arbeitslos gemeldet. Das Elterngeld errechnet sich ja eigentlich aus dem Nettolohn der vergangenen 12 Monate vor dem Mutterschutz. Zählt dann bei mir das Arbeitslosengeld dazu oder werden nur 10 Monate meines Lohnes zur Berechnung genommen?

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen kann!

 
7 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Herbstzauber, 9. SSW am 07.03.2012, 9:52 Uhr

ab Antragstellung die letzten 12 Monate. Das kann man natürlich erst wenn krümel da ist. Du kannst wohl davon ausgehen , das ein kleiner teil Deines ALG mit reingerechnet wird.

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Re: Elterngeld

Antwort von blubb12 am 07.03.2012, 10:36 Uhr

Was extrem ärgerlich ist: Hat man im Mutterschutz einen Vertrag bzw. eine Arbeit, kriegt man sein volles Gehalt (300€ von der KK, den Rest zahlt der AG). Ist man arbeitslos, kriegt man nur die 300€ von der KK.
Deshalb habe ich hier schon vor der SS mal gefragt, wie die das händeln. Mein 1. SS + Mutterschutz fiel fast komplett in einen Vertrag rein (bis auf die ersten drei Monate), aber zur Zeit gibt's immer nur 2 oder 3 Monate. Aber mein AG ist gegen SS/Mutterschutz versichert, denen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ich werde wohl also normal immer wieder weiterverlängert. Wurde mir vom Abteilungsleiter auch so zugesichert, und mein Gruppenleiter würde im Notfall auch Rabatz machen, da bin ich mir sicher.

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Re: Elterngeld

Antwort von Breen84 am 07.03.2012, 12:16 Uhr

Hallo, also bei mir war es so, dass ich 1,5 monate vor ET aus insolvenzgründen Arbeitslosengeld bekommen habe. Zur berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12monate gerechnet, wodrunter auch das arbeitslosengeld gerechnet wird! wenn man Harz4 bekommt, dann bekommt man nur die mindestsumme von 300€. da es sich bei dir aber um das ALG1 handelt, wird es mit angerechnet! also rechne mal die letzten 12monate vor Mutterschutz inkl. dem ALG1. Das ALG1 kannst du ja auch in etwa errechnen - müsste 63% des gehaltes sein.
die ganze summe teilst du dann durch 12 und davon dann die 67% fürs elterngeld.

grüße

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Re: Elterngeld

Antwort von Filou1980 am 07.03.2012, 12:39 Uhr

Lieben Dank für eure Auskunft, ohne Vertrag hat man echt die A- Karte gezogen....jetzt bin ich seit 5 Jahren Lehrerin und ausgerechnet zu den Sommerferien endet mein Vertrag....

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Re: Elterngeld

Antwort von Mausi3, 9. SSW am 07.03.2012, 13:07 Uhr

67% ?
Ich bin grad in Elternzeit und bekomme nur 63%. Is das jetzt mehr?
Von meinem regulären Nettolohn wurden übrigens nochmal 100€ pauschale Werbungskosten abgezogen und davon wurden dann 63% genommen. Hat mich doch etwas geärgert. Nur so nebenbei ;)

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Re: Elterngeld

Antwort von Filou1980 am 07.03.2012, 15:07 Uhr

...durchaus möglich, dass es nur 63 % sind, ich glaube es sind mehrere Prozentzahlen möglich. Vielleicht sind es auch bei mir nur 63, heul!

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Re: Elterngeld

Antwort von Lillalaus am 08.03.2012, 14:00 Uhr

Die % zahlen sind unterschiedlich und ergeben sich aus deinen Nettolohn.
Verdienst du unter 1000€ bekommst du 67%, 1000€ - 1200€ (glaub ich) 66% und dadrüber 65%. Und es gibt noch ein Max. - Eletrngeld.
Also je mehr du Verdienst desto niedriger der Prozentsatz.

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