Geschrieben von Missy88, 12. SSW am 12.12.2011, 17:10 Uhr |
Elternzeit- Arbeitgeber
Kann ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich nach der Elternteil (12 Monate) nicht wieder komme und er meine stelle besetzen kann oder schneide ich mir da irgendwie ins eigene Fleisch?
Und bin ich nach den 12 Monaten wenn ich dann noch länger Zuhause bleiben möchte automatisch arbeitslos?
Wie lange muss der Arbeitgeber meine stelle freihalten?
Fragen über fragen
Re: Elternzeit- Arbeitgeber
Antwort von oefi, 15. SSW am 12.12.2011, 17:18 Uhr
Dein AG muss Dir Deine Stelle 3 Jahre freihalten und Du kannst jetzt z.B. anmelden, dass Du ein Jahr zuhause bleiben möchtest und dann - falls Du möchtest - Deine Elternzeit verlängern um weitere 1 oder 2 Jahre.
Hast Du denn danach schon eine neue Stelle oder warum möchtest Du nicht wiederkommen?
Re: Elternzeit- Arbeitgeber
Antwort von Missy88, 12. SSW am 12.12.2011, 17:21 Uhr
Ok, und wenn ich drei Jahre Zuhause bleiben will und danach nicht wieder dahin zurück gehen will, kann ich dass meinem AG auch so sagen oder mach ich dann was falsch?
Nein, habe dann noch nichts neues aber die Arbeit ist über 2 Stunden ein weg und ich würde danach nur halbtags wollen und da lohnt sich der weg nicht.
Jetzt weiß ich nur nicht was ich meinem AG sagen soll
Re: Elternzeit- Arbeitgeber
Antwort von oefi, 15. SSW am 12.12.2011, 17:27 Uhr
Das kann ich verstehen.
Ich weiß leider nur nicht, wie da die Richtlinien sind *grübel*. Aus dem Gefühl heraus würde ich dann ein Jahr Elternzeit erst einmal anmelden und vielleicht schon den Hinweis darauf geben, dass Du bedingt durch die lange Fahrtstrecke wohl nicht wiederkommen wirst. Wenn das wirklich für Dich schon entschieden ist, dann kannst Du ja in Ruhe nach einer weiteren Stelle Ausschau halten oder auch gleich drei Jahre Elternzeit beantragen mit der festen Aussage Deinem AG gegenüber. Darüber kann er ja eigentlich nur erleichtert sein. Du kannst während der Elternzeit ja soweit ich weiß auch stundenweise arbeiten gehen. Wäre dann ja eigentlich egal.
Frage vorsichtshalber vielleicht noch einmal bei einer entsprechenden Stelle nach, vielleicht Arbeitsamt, die müssten das ja wissen.
Re: Elternzeit- Arbeitgeber
Antwort von Missy88, 12. SSW am 12.12.2011, 17:55 Uhr
Mhhhh, ja am besten frage ich mal irgendwo genauer nach, es sei denn....
.....hier weiß noch jemand genau Bescheid
Vielen dank schonmal
Re: Elternzeit- Arbeitgeber
Antwort von Murmeltiermama, 16. SSW am 12.12.2011, 18:04 Uhr
Also wenn Du wirklich zu 100 Prozent sicher bist, dann kannst Du es auch sagen. Wäre dann wie ein Aufhebungsvertrag zum Ende der 3 Jahre.
Probleme könnte es dann nur geben, wenn Du nach der Elternzeit ALG 1 (also Arbeitslosengeld) beantragen müsstest. Dann könnte man Dir Dein Verhalten als Eigenkündigung auslegen und Dir eine Sperrzeit auferlegen.
Ansonsten hat es keine Auswirkungen. Ärgerlich wäre nur, wenn Dein AG in den nächsten Jahren eine Filiale (o.Ä.) in Deiner Nähe aufmacht oder Telearbeit etc. anbietet und somit doch wieder interessant ist. Aber das musst Du selbst abschätzen.
Re: Elternzeit- Arbeitgeber
Antwort von Schnuf06, 14. SSW am 12.12.2011, 20:59 Uhr
Hallo Missy,
Ich würde es nicht sagen. In manchen Firmen bekommst du in Elternzeit, auch noch Urlaubs und Weihnachtsgeld anteil mäßig. In den drei Jahren bist du weiterhin Krankenversichert. Falls deine Firma schließt wärst du auch an der Abfindung beteiligt. Dir entsteht kein schaden dadurch wenn du für ein,zwei oder drei Jahre Elternzeit in anspruch nimmst. Und dein AG kann deine Stelle mit befristeten Verträgen neu besezten. Wenn du dich Arbeitslos melden wolltest, müsstest du z.B vermittelbar sein, sonst gibts da abzüge im Geld. Du müsstest Bewerbungen und Vorstellungsgespräche nachweisen können,.Bitte Erkundige dich bei jemanden der das 100 % weiß.
Lg Schnuf
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