Geschrieben von Baby002, 12. SSW am 15.12.2011, 20:20 Uhr |
Dringend
Zuerst einmal sorry das ich den Betreff so gewählt habe, aber es ist wirklich dringend, wir haben morgen auf arbeit dienstbesprechung! Meine Frage wieviel Urlaub steht mir zu!? ET ist am 29.6 in Mutterschutz gehe ich 18.5 steht mir nun Urlaub für 6Monate zu oder für 5? Ich werd aus dem was ich im netz gefunden habe nicht schlau! Bei meinem ersten Kind war ich eh zu hause, da war es für mich nicht relevant! Hoffe ihr könnt mir schnell antworten!
Danke schon mal für eure Antworten!
Re: Dringend
Antwort von oefi, 16. SSW am 15.12.2011, 20:23 Uhr
Soweit ich weiß, steht Dir Urlaub bis einschl. der 8 Wochen nach der Geburt zu (qausi bis einschl. Mutterschutz).
Re: Dringend
Antwort von cashew1, 13. SSW am 15.12.2011, 20:33 Uhr
Meines Wissens ist das so, wie oefi schreibt, Entbindung + 8 Wochen
Re: Dringend
Antwort von Baby002, 12. SSW am 15.12.2011, 20:38 Uhr
Und das heisst bis August? Also ich habe nur 24Tage im Jahr (2pro Monat) Also in Tagen stehen mir jetzt wieviel zu? 6?oder mehr?
Re: Dringend
Antwort von Lisine, 16. SSW am 15.12.2011, 20:39 Uhr
ich schließe mich da auch an. Meine erste ist im Juli auf dei Welt gekommen...
Re: Dringend
Antwort von oefi, 16. SSW am 15.12.2011, 20:45 Uhr
Wenn Du am 29.06. ET hast, dann endet Dein Mutterschutz am 24.08.. Wenn Du 2 Tage pro Monat Anspruch hast würde ich sagen, dass Du in 2012 dann 16 Tage Urlaubsanspruch hast.
Re: Dringend
Antwort von Baby002 am 15.12.2011, 20:46 Uhr
Danke na das ist doch mal ein Wort dann kann ich wenigstens damit planen, steht das auch wenn ich das babyjahr mache, ja? Also so hab ich das verstanden!
Re: Dringend
Antwort von oefi, 16. SSW am 15.12.2011, 20:51 Uhr
Na klar Nach den 8 Wochen Mutterschutz fängt dann die Elternzeit an mit dann noch 10 Monaten, weil die ersten 8 Wochen nach der Geburt schon in das Jahr mit einberechnet werden. Für die Zeit der Elternzeit hast Du allerdings keinen Anspruch auf Urlaub oder Gratifikationen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Gern geschehen
Re: Dringend
Antwort von DianaJUN2012, 13. SSW am 15.12.2011, 22:08 Uhr
Einfache Rechnung:
Anzahl der Urlaubstage x Monate in denen Du Anspruchhast / 12
Beispiel: Du hast 24 Tage Urlaub für ein Jahr und Anspruch bis August (8 Wochen nach ET) - also 8 Monate
24x8=192, 192/12 = 16
Dir stünden also 16 Tage Urlaub zu
Liebe auf den ersten Blick
Schwiegereltern - Schwager- Schwägerin
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Zurück vom Baby-TV, dem Bub gehts gut!
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