Juni 2012 Mamis

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Geschrieben von LittleX, 27. SSW am 07.03.2012, 10:48 Uhr

50%iges Beschäftigungsverbot = Auswirkungen

Schönen guten Morgen zusammen, falls ich das jetzt noch sagen oder schreiben darf.

Ich war gestern bei meiner FÄ und die war mit mir und meiner/meinem Kleinen rundum zufrieden. Mein Bauchbewohner wiegt wohl 1300 gramm und ist sehr gelenkig. Er hatte sowohl die Beine als auch die Arme vor dem Gesicht. Sah sehr lustig aus. Und getrunken und/oder gegähnt hat er am laufenden Band. Ich glaube ihm /ihr geht´s gut.

Aufgrund diverser Umstände habe ich nun ein 50%iges Beschäftigungsverbot bekommen. Werde somit nur noch 4 Stunden arbeiten, aufgrund Arbeitsweg bin ich trotzdem 7 Stunden pro Tag unterwegs.

Wer kennt sich denn damit näher aus. Was hat das denn jetzt für Auswirkungen (akt. Gehalt als auch Elterngeld?). Gibt es irgendwo eine sinnvolle Internetseite o.ä., wo ich das nachlesen kann?

Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße
LittleX

 
8 Antworten:

Ergänzung: Mein Arbeitgeber hat gerade angerufen ...

Antwort von LittleX, 27. SSW am 07.03.2012, 11:32 Uhr

... und ist nicht begeistert. Sie wollen, dass ich mich wiedereingliedern lasse (war jetzt 4 Wochen krankgeschrieben) und dann solange arbeite, wie es mir gut geht und nicht "50% nicht arbeiten darf"

Für Gehalt und Elterngeld würde ich bei beiden Versionen krankgemeldet werden und hätte so oder so Gehaltsnachteile.

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Re: 50%iges Beschäftigungsverbot => Auswirkungen

Antwort von wensday, 25. SSW am 07.03.2012, 12:37 Uhr

Hi, hier erst mal was, was das Finanzielle angeht!

Frankfurt/Main (dpa) - Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bis zum Eintritt in den Mutterschutz. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.:6 Ca 4948/01).

Bin seit Dezember zu Hause und bekomme eine Durchnittszahlung der letzen 12 Monate. Da wird Weihnachts- und Urlaubsgeld + Überstunden mit reingerechnet! Hat die Folge, das ich somit auch mehr Elterngeld bekomme.

Was Deinen Arbeitgeber angeht, hat er sich an das Beschäftigungsverbot zu halten, sonst macht er sich strafbar! Er kann allerdings ein zweites Gutachten verlangen. Was Du aber bei einem Arzt Deiner Wahl machen darfst!

Lg Caro

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Re: 50%iges Beschäftigungsverbot => Auswirkungen

Antwort von LittleX am 07.03.2012, 13:11 Uhr

Danke für die Info...

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Re: 50%iges Beschäftigungsverbot => Auswirkungen

Antwort von Sarottiqueens, 28. SSW am 07.03.2012, 13:29 Uhr

Ich bin seit der 5. SSW im kompletten BV und bekomme mein Gehalt seitdem ganz normal von meinem AG weiter bezahlt.
Das ist Vorschrift, da der werdenden Mutter kein finanzieller Nachteil entstehen soll.
Du gehst also nur noch 50 % arbeiten, dein AG muss dir aber den vollen Lohn weiterhin bezahlen.

LG

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Re: 50%iges Beschäftigungsverbot => Auswirkungen

Antwort von björg am 07.03.2012, 14:58 Uhr

Na, offensichtlich geht es dir oder deiner Schwangerschaft ja eben nicht gut, sonst hätte dir die FÄ nicht das BV ausgestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das auf die leichte Schulter nimmt, sollte das BV nämlich nicht gerechtfertigt sein, kann sie im schlimmsten Fall dafür in Regress genommen werden. Deswegen ist der Wunsch deines AG auf Wiedereingliederung auch absurd. Dazu kommt, dass, sofern er am Umlageverfahren beteiligt ist, er dir zwar die Differenz zwischen den 13EUR/Tag und deinem regulären Gehalt zahlen muss, diesen Betrag aber auch Antrag von der KK wieder bekommt. Er hat also keinerlei finanzielle Einbußen (du auch nicht!), er muss die Arbeit "nur" anders organisieren und deinen Ausfall ersetzen. Die Kröte muss er wohl schlucken. Da würde ich mich auch auf nichts einlassen.

Viele Grüße

P.S. Googel mal Umlageverfahren, Mutterschaftsgeld, da wirst du bestimmt fündig

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Re: 50%iges Beschäftigungsverbot => Auswirkungen

Antwort von nokel84, 24. SSW am 07.03.2012, 15:21 Uhr

Huhu ich habe das ja auch und bei mir ist das so das ich meine 4 Stunden habe die muss ich machen und wenn ich monatlich nicht auf mein Stunden soll komme, wird es aufgefüllt.
Mein Arbeitgeber zahlt mir mein Gehalt ganz normal weiter und das was er auffüllen müssen holt sich mein Arbeitgeber bei der Krankenkasse

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Re: 50%iges Beschäftigungsverbot => Auswirkungen

Antwort von LittleX am 07.03.2012, 16:57 Uhr

Danke ... werde mal googeln.

Und zu meinem BV. Natürlich geht es mir nicht gut, aber im Vergleich zu "heute vor vier Wochen" geht es mir blendend. War jetzt aber auch 4 Wochen ganz daheim und vorher 100 % beim Arbeiten. Jetzt versuchen wir´s mal mit nem Mittelweg. Ich hoffe, ich kann bis Mitte/Ende April durchhalten. Wäre schön.

Nochmal vielen Dank für die Info!

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Re: 50%iges Beschäftigungsverbot => Auswirkungen

Antwort von LittleX am 07.03.2012, 16:58 Uhr

Ja, so habe ich das bisher auch verstanden. Weiß nicht, warum wieso mein Chef das anders will!!!

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