März 2012 Mamis

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Geschrieben von Turtle77, 31. SSW am 04.01.2012, 10:22 Uhr

Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Hallo,

habe mir die Tage überlegt, welche Anträge etc. ich schon mal besorgen kann....heute morgen dann im Personalamt angerufen wegen der Elternzeit, da wurde mir gesagt, daß ich die erst nach der Geburt beantragen soll. Aber mind. 7 Wochen vor Antritt muss ich das doch beantragt haben, oder? Beginnt denn Elternzeit erst NACH Mutterschutz ??? Muss also sofort nach Geburt (also wenn ich garantiert keine Zeit habe) den Antrag stellen, damit er rechtzeitig ankommt, oder wie??? Wenn die ElternZEIT nach dem MuSchu beginnt, zählen die 1 oder 2 Jahre erst wenn MuSchu vorbei ist???

BITTE erklärt mir das mal !! Und wie sieht es dann mit ELTERNGELD aus??

Sorry, aber ich hoffe, ich bekomme nicht noch graue Haare

LG und Danke für eure HILFE

 
13 Antworten:

Re: Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Antwort von Brina80, 30. SSW am 04.01.2012, 10:26 Uhr

Hey,

die Elternzeit kannst du bis eine Woche nach der Geburt beantragen. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. In der Mutterschutzzeit bekommst du ja Mutterschutzgeld und danach erst das Elterngeld. Du kannst die Elternzeit aber auch vor der Geburt beantragen. Ich werde das im Februar machen. Mein Chef wollte das ja, dass ich das schon im Dezember mache, aber das habe ich nicht gemacht, weil mein Mann auch in Elternzeit geht und er noch nicht weiß wie lange er geht..

Ich hoffe ich konnte dir bissel weiterhelfen

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Re: Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Antwort von angel2009, 32. SSW am 04.01.2012, 10:30 Uhr

Zum Eltern geld aber noch wichtig:

Wenn du Elterngeld für 1 Jahr beantrags bekommst du nur 11 Monate Geld, da du ja im ersten Monat ja noch im Mutterschutz bist und da Gehalt beziehst....und das wird mit angerechnet!!

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Re: Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Antwort von Turtle77 am 04.01.2012, 10:35 Uhr

Hmmm, danke euch.
Dann müsste ich den genauen Geburtstermin später nachreichen, oder?

Und habe ich das richtig verstanden, wenn mein Kind am 13.3 geboren wird, gehe ich 8 Wochen in MuSchu und danach beginnt die Elternzeit ? Kann ich also 1 Jahr plus 8 Wochen daheim bleiben??? Nee, oder?

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Re: Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Antwort von Brina80, 30. SSW am 04.01.2012, 10:55 Uhr

Ja du hast 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz und danach beginnt die Elternzeit..soviel wie du beantragt hast.. Das mit den 11 Monaten, die man nur bezahlt bekommt, wenn man 1 Jahr in Elternzeit geht ist für mich neu..da muss ich mich auch nochmal informieren. Alles viel zu kompliziert

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Re: Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Antwort von Turtle77 am 04.01.2012, 11:02 Uhr

Ja, da hast du ja soooo recht, ich sehe da auch nicht durch....komischerweise ist auch keiner so recht zuständig für Fragen bzw. bekommt man mitunter verschiedene Aussagen.... menno, die sollen doch selbst alle mal schwanger sein !!!!

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Re: Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Antwort von Brina80, 30. SSW am 04.01.2012, 11:05 Uhr

muss mal meine Schwiegermutter fragen..die hat den Plan in der Tasche Die hat sich im letzten Jahr bei ihrer Tochter schon damit auseinandergesetzt..die hat auch irgendwo Infos dadrüber.
Ich blicke da auch nicht so ganz durch was man alles wie und wo beantragen muss.

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Re: Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Antwort von Tinchenbinchen, 30. SSW am 04.01.2012, 11:13 Uhr

Aaaaaaaaaalso, mir wurde das so erklärt:
Die Elterzeit bezieht sich auf die Lebensmonate des Kindes.
Wenn du zwölf Monate beantragst, gilt das eben für zwölf Monate ab Geburt, acht Wochen Muterrschutz inklusive sozusagen.

Die acht Wochen Mutterschutz _musst_ du ja nehmen, die stehen nicht zur Wahl. Da bekommst du normal dein Gehalt und das wird aufs Elterngeld angerechnet, was in den meisten Fällen bedeutet, dass du für die acht Wochen kein Elterngeld bekommst, was automatisch dazu führt, dass du reines Elterngeld dann nur für zehn Monate bekommst.


Geld und Zeit hängen in dem Fall nicht miteinander zusammen.

(Konnte ich mich verständlich machen?^^)

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Aha... bitte nochmal drüberschauen :-)))

Antwort von Turtle77 am 04.01.2012, 12:20 Uhr

....also dann doch 7 Wochen VOR dem ET Elternzeit beantragen und genauen Geburtstag nachreichen, richtig???
Frage mich, warum die vom Personalamt mir so ne blöde Auskunft gegeben hat, damit könnte ich mich dann ja ziemlich schaden, wenn ich die 7 Wochenfrist verpasse, richtig???

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@Brina80

Antwort von Turtle77 am 04.01.2012, 12:22 Uhr

Hmmm, frag mal bitte bei Schwimu und vielleicht kannste es mir/uns allen hier, dann mitteilen. Wenns noch so frisch ist, dann ist es auch aktuell

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Re: Aha... bitte nochmal drüberschauen :-)))

Antwort von Mel+3 am 04.01.2012, 12:38 Uhr

Nee, nee.
In der 1. Woche nach der Geburt muß der Zettel da sein.
Ist schon komisch, das alles.
Ich bekomme einen Zettel aus der Personalabteilung, den ich nur ausfüllen muß und dann hinschicken.
Genau, da anrufen muß ich auch noch. Bin ja eh offiziell noch bis Juni in Elternzeit. Muß das dann einfach verlängern

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Re: Aha... bitte nochmal drüberschauen :-)))

Antwort von Tinchenbinchen, 30. SSW am 04.01.2012, 12:43 Uhr

Genau.
In der ersten Woche nach der Geburt.

So hab' ich es jetzt auch 'verstanden'^^

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Link Broschüre

Antwort von Tinchenbinchen, 30. SSW am 04.01.2012, 12:44 Uhr

Auch hier noch mal den Link zur Heftchen vom Ministerium. Vlt hilft's ja ;-)


http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

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Re: Wie nun ??? Ich mag keine Formulare- Wer kann helfen??

Antwort von Brina80, 30. SSW am 04.01.2012, 18:19 Uhr

www.elterngeld.com

da hab ich mir jetzt alles ausgedruckt und werde mich die Tage mal damit beschäftigen. Da stehen auch die jeweiligen Adressen drin, wohin man sich bei Fragen wenden kann oder wohin der Antrag geschickt werden muss.

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