Geschrieben von Seraphina83 am 16.12.2011, 17:59 Uhr |
muschugesetz
kurze frage
stolper da immer wieder drüber, betrifft hier aber einige
dieser satz: "Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten."
heißt doch eigentlich nix anderes als dass der muschu genauso wie vorher bis 8 wochen nach et geht oder?
Re: muschugesetz
Antwort von Caroli13, 36. SSW am 16.12.2011, 18:07 Uhr
Ja, genau das heisst es.
Und wenn das Kind etwas später kommt, hast Du auch 8 Wochen
danach noch Muschu.
Re: muschugesetz
Antwort von TiCo84 am 16.12.2011, 18:35 Uhr
Falls die Kinder früher kommen ist das kein Nachteil, denn dann wird zur Berechnung einfach der Eigentliche Geburtstermin genommen :-)
Re: muschugesetz
Antwort von limamahe, 38. SSW am 16.12.2011, 18:58 Uhr
Sehe ich genau so.
Bei meiner Maus hatte ich damals Glueck. Hab sogar noch ne Woche laenger MuSchu bekommen, da sie ET+7 gekommen ist.
Re: muschugesetz
Antwort von Seraphina83 am 16.12.2011, 19:12 Uhr
sehr geil, danke euch *g*
Re: muschugesetz
Antwort von madsmama79, 35. SSW am 16.12.2011, 19:49 Uhr
hi,
soweit ich weiß verlängert sich der Mutterschutz nach medizinischen Frühgeburten, z.B. Geburtsgewicht unter 2500g oder ähnliches auf 12 Wochen nach der Geburt gem. §6 Muschugesetz.
Re: muschugesetz
Antwort von hopefullybabysoon am 18.12.2011, 23:49 Uhr
Das bedeutet, wenn man beispielsweise als Entbindungstermin den 01.01.2012 hat und das Baby danach kommt, dass man acht Wochen hat, demnach bis zum 25.02.2012.
Wenn das Baby aber nur einen Tag früher kommt, beispielsweise am 29.12. hat man 12 Wochen Mutterschutz, demnach bis zum 21.03.2012.
Das ist insofern wichtig, weil es auch das Elterngeld beeinflusst.
Wenn der Partner 12 Monate nehmen möchte und man selbst nur den Mutterschutz Zuhause bleiben möchte, dann bekommt der Partner aber nur elf Monate, weil die Frau 12 Wochen Mutterschutz hat und zwangsläufig 3 Monate Elternzeit.