Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von patsy82 am 16.05.2007, 16:55 Uhr

@yam

Hallöchen!

Du hast in deinem Beitrag zwecks erstausstattung gesagt, !kommt drauf an was man verdient"!
Nun wollte ich mal wissen, ob da nur mein Geld zählt oder auch das meines Freundes und wieviel wenig Geld ist?

Lg

 
3 Antworten:

Re: @yam

Antwort von shiiva am 16.05.2007, 17:00 Uhr

das genau wollte ich auch mal wissen
da ich nicht arbeite aber mein freund und der verdient etwas besser

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Mutter-Kind-Stiftung

Antwort von mami82, 22. SSW am 17.05.2007, 8:56 Uhr

Hab das Geld auch beantragt. Der Verdienst des Freundes zählt auch. Man kann von der Mutter-Kind-Stiftung Geld bekommen für einen Umzug wegen des Kindes, Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung fürs Kind (Kleidung, Möbel, Kinderwagen..)Man muss aber erst einen Antrag beim Kreisjobcenter stellen auf einmalige Beihilfe und den Bescheid dann vorlegen (egal ob bewilligt oder abgelehnt). Dort bekommt man (zumindest in Hessen, weiß nicht ob es da Unterschiede gibt)ca. 60 € für Umstandskleidung und im 7. Monat nochmal 350 € für die Erstaustattung. Ich wünsch denen, die es brauchen viel Glück beim Antrag.
P.S. Beim Kreisjobcenter sehr genau beantragen, d.h. Antrag für: KiWa, Kinderbett, Kinderkleidung....

Lg, mami82

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Re: Mutter-Kind-Stiftung

Antwort von patsy82 am 17.05.2007, 22:02 Uhr

Wollte eigentlich mal wissen, wie viel man haben darf, bevor man etwas bekommt?

Kann mir das jemand sagen?

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