Geschrieben von cf+mh, 21. SSW am 13.12.2005, 20:30 Uhr |
@saphira 1
Hallo saphira,
soweit ich das weiß, hast du das Recht deine SS erst in der 16.SSW preiszugeben vor deinem AG.
Ich bin aber wie schon erwähnt der Meinung gleich mit offenen Karten zu spielen. Was meintest du mit Einsparungen die dein AG bei dir machen soll??? Du darfst nicht gekündigt werden! Erkundige dich mal im MuschuGe (gibt es Hefte beim Arzt/Arbeitsschutzbehörde/Diakon.Werk usw.) über Einschränkungen die für dich bestehen - ich weiß ja nicht wo du arbeitest.
Viel Glück und lass dich nicht unterkriegen!
eine schöne Kugelzeit
Claudi