Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Pinkewolke83, 40. SSW am 08.01.2008, 15:48 Uhr

@kleene-mami

Hi!
Waren ja nun heute beim Jugendamt wg der Vaterschaftsanerkennung...

Ist nicht ganz so toll gelaufen, glaube die gute Frau war von der Situation etwas überfordert :-(

Auf jeden Fall ist es jetzt so:

Das Baby kann den Nachnamen des Vaters erst nach der rechtskräftigen Scheidung (dauert ca. 4 Wochen nach dem Termin beim Gericht)annehmen, vorher ist es ein eheliches KInd und bekommt automatisch den Familiennamen.

Um das nach der Scheidung zu ändern muss der Vater die Vaterschaft anerkennen und dein Ehemann die Vaterschaft ablehnen.
Solange ist dein Mann aber auch Unterhaltspflichtig für das Kind werde meinem damit drohen in der Hoffnung das er dann auch mitzieht...)

Gut ist aber wenn ihr das trotzdem vor der Scheidung macht weil dann ist es eine Vaterschaftsanerkennung im Scheidungsverfahren was die ganze Sache hinterher vereinfacht. Ausserdem müsst ihr dann die Papiere schon mit ins KH nehmen damit die bei der Anmeldung des Kindes (beim Standesamt) schonmal bescheid wissen. Dann wird nämlich die Spalte Vater des Kindes erstmal freigelassen (wenn ich das jetzt richtig verstanden habe).

Sie war allerdings der Meinung das euer Kind den neuen Nachnamen dann als "ursprünglichen" Namen bekommt, also nicht immer eine z.B. Müller,geb. Meier heißt.

Hast du deinem Anwalt eigentlich von der "problematik" erzählt? Unser hat daraufhin mit dem Gericht geklärt das wir schnellstmöglich einen Termin bekommen, die lassen sich da sonst gerne Zeit...

So, hoffe ich konnte dir ein bischen helfen auch wenn das sicher nicht unbedingt das ist was du hören wolltest (wir nämlich auch nicht :-( )

LG + viel Glück
Sarah

 
1 Antwort:

Re: @kleene-mami

Antwort von kleene-mami, 29. SSW am 08.01.2008, 18:48 Uhr

Da hast du wohl recht, dass war leider wirklich nicht das was ich gern gehört habe. Aber wenn es nunmal so ist. Mein zukünftiger Ex-Mann möchte auch nichts mit dem Kind zu tun haben und wird daher die Vaterschaft ohne Probleme ablehnen. Das ist dann immerhin einfacher als bei dir, wobei ich denke, dass dein Ex-Mann in der Hinsicht auf Unterhaltszahlungen für ein Kind das ja nicht von ihm ist, die Vaterschaft auch sicher ablehenen wird:-)
Wir wollen auf jeden Fall auch die Vaterschaftsanerkennung noch vor der Geburt machen. Gut ist ja immerhin, dass das Kind dann automatisch den Nachnamen von meinem Freund nach der Scheidung bekommt und dann nicht noch ein Meier geb. Müller ist.
Trotzdem ist es echt sch...
Meine Anwältin hat dem Gericht schon oft geschrieben das es eilt und ich jetzt dringend einen Termin brauche, leider liegt es bei uns nicht am Gericht, sondern an der Rentenversicherungsanstalt, die den Versorgungsausgleich auch nach 1 Jahr!! immernoch nicht fertig hat. Ist echt mega zum kotzen.
Ich hoffe trotzdem immernoch das ich noch rechtzeitig geschieden werde und diesen Stress dann wenigstens nicht auch noch habe. Aber wir werden es dann sehen.
Danke das du über deinen Termin berichtet hast.
LG
Tanja

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