Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von gusti05, 21. SSW am 28.04.2011, 11:45 Uhr

"freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

hallo alle zusammen,

erst mal zur klärung. mein verlobter geht ganz normal arbeiten (40-stunden-woche) und ich habe einen kleinen verdienst von knapp 260 euro monatlich, d.h. die krankenkasse wird damit nicht finanziert. da ich noch unter 23 jahre alt bin, konnte ich mich nochmals über meine mutti "familienversichern". soweit, so gut. doch ab mitte mai bin ich 23 und muss mich dann freiwillig pflichtversichern, also den mindestbeitrag von knapp 150 euro bezahlen. hartz 4 haben wir beantragt, aber es steht in den sternen, ob wir nun doch einen kleinen anteil bekommen (ab meinen geburtstag) und ich bzw. wir uns unnötig gerade sorgen machen. sollten wir keins bekommen, muss ich eben da durch. vorgestern war ich auf der krankenkasse und die frau meinte, dass ich, wenn ich freiwillig pflichtversichert bin, gar keinen anspruch auf mutterschaftsgeld habe bzw. krankengeld.

wieso habe ich, mit wenig einkommen, wo ich noch von diesem bischen geld noch 150 euro abzwacken muss, keinen anspruch? geht es jemanden genauso bzw. kennt sich da jemand aus?

 
9 Antworten:

Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von catia212, 13. SSW am 28.04.2011, 11:55 Uhr

also ich bekomme kein mutterschaftsgeld weil ich familienversichert bin, meine versicherung aok hat es mir genau anders rum erklärt wie dir

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Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von HSVMarie, 31. SSW am 28.04.2011, 11:58 Uhr

ich war mal ein halbes Jahr arbeitslos. Da wurde das vom Amt übernommen. Habe dann einen 400-Euro-Job angenommen und weil ich da mehr als 20 Stunden gearbeitet habe, musste ich meine Krankenkasse auch selber zahlen. Die vom Amt meinten, dass wenn ich weniger als 20 Stunden arbeiten würde, das Amt die Krankenkasse weiter bezahlen würde. War damals noch nicht verheiratet, deshalb wurde der Verdienst von meinem Mann nicht mit angerechnet, die müssten dir also vom Amt den Mindestsatz aufstocken. Würde da nochmal Druck machen. Nach der Hochzeit hab ich mich bei meinem Mann familienversichert, bis ich einen Vollzeitjob bekommen habe. Das war so ziemlich vor einem Jahr. Keine Ahnung, ob sich da was geändert hat.

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Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von gusti05, 21. SSW am 28.04.2011, 12:18 Uhr

noch bin ich über mutti familienversichert. aber das funktioniert nur, bis man 23 jahre alt wird, dann muss man sich selbst kümmern (wohne ja auch mit meinem verlobten zusammen). und ich bin auch bei der aok.

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Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von gusti05, 21. SSW am 28.04.2011, 12:23 Uhr

das einkommen von meinem verlobten zählt auf jeden fall mit in einen hartz 4 antrag rein! wir sind zwar nicht verheiratet, leben aber sozusagen in einer eheähnlichen gemeinschaft und da werden alle gehälter bzw. nachweise verlangt.
wir hoffen auch, dass wir bald mal den bescheid bekommen, ob wir nun wieder ins hartz 4 ab meinem geburtstag fallen oder nicht, zu mal es ja auch noch um die babyerstausstattung geht (die wir vorerst beim gesundheitsamt beantragen müssen, sollte es hartz 4 geben, dann müssen wir das wieder rückgängig machen).. das nächste problem daraus wird aber, dass mein verlobter nicht jeden monat das gleiche verdient... sondern mal durch provision mehr bekommt und mal viel weniger... das wird ein hin und her -.-

aber da wird man letztlich wieder mal bestraft, das man wenigstens etwas verdient... wenn ich z.b. mein verdienst nicht hätte, wäre das problem gar nicht da.

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Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von Möchtegernschwanger, 11. SSW am 28.04.2011, 13:52 Uhr

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist an den Anpsruch auf Krankengeld gekoppelt... Du bekommst dann anstatt den Mutterschaftsgeld eine einmalige Leistung von 210 Euro. Durch das geringe Einkommen bist du auch nicht sozialversicherungspflichtig krankenversichert. In dem Punkt was die Zahlung angeht macht´s keinen Unterschied, ob verheiratet oder nicht... Mein Tip... bekommst du kein Harzt4, dann heiraten, damit du wenigstens versichert ibst...

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Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von gusti05, 21. SSW am 28.04.2011, 14:26 Uhr

ich weiß... wären wir verheiratet dann wäre vieles leichter. aber eigentlich wollte ich nicht wegen sowas mal den bund der ehe eingehen, aber den gedanken haben wir natürlich beide schon mal besprochen.

eigentlich ist es doch ungerecht... die, die "zu wenig" verdienen (damit nicht automatisch versichert sind), müssen sich versichern, bekommen aber obendrein noch einen "kinnhaken" und stehen ohne das bissl finanzielle hilfe da, die sonst jeder bekommen würde, der "normal" arbeiten geht und die dadurch auch mehr geld zur verfügung haben... typisch deutsche gesetze... also langsam hoffe ich doch wieder ins hartz 4 zu fallen, auch wenn ich 3 kreuze gemacht hatte, als wir endlich "amtfrei" waren.

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Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von Möchtegernschwanger, 11. SSW am 28.04.2011, 15:05 Uhr

Wenn ihr so wenig Einkommen habt, könnt ihr ja noch anderweitig Gelder beantragen, z. Bsp. bei der Caritas oder einer anderen gemeinnützigen Einrichtung. Da kann man teilweise bis zu 1500 Euro bekommen für die Erstaustattung und so... Einfach mal nachfragen...

Und andererseits... Warum seit ihr verlobt wenn ihr nicht heiraten wollt?
Wenn ihr´s eh vor habt, dann ist doch der Zeitpunkt zweitrangig?

LG

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Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von gusti05, 21. SSW am 28.04.2011, 16:04 Uhr

beim gesundheitsamt haben wir uns angemeldet, morgen geben wir den antrag zur erstausstattung dort ab. ist eben ein hin und ein her bei uns zur zeit.

mit heiraten hast du natürlich recht, aber ich wollte schon eine schöne feier/ schöne reise und das passt jetzt nicht wirklich mehr rein und war auch erst später gedacht.

mal sehen wann endlich der hartz 4 bescheid kommt... je nachdem wird weiter geschaut (ob es beim gesundheitsamt bleibt und der kk-zahlung oder sich alle sorgen "in luft auflösen" und wir wieder amtsabhängig -.- sind)

danke für eure antworten.

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Re: "freiwillig" pflichtversichern krankenkasse

Antwort von wolke76 am 28.04.2011, 20:05 Uhr

Wenn du weiterhin familienversichert bei Mutti wärest, hättest du doch auch kein MUG bekommen! Daher kann ich deine Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Klar kann ich es aber verstehen, dass es einfach Mist ist, wenn du die 150€ für eine freiwillige gesetzliche KV auch noch selber berappen musst.

Du schreibst, jeder, der normal arbeiten geht, kriegt auch noch finanzielle Hilfe. Ja stimmt. Aber genau dafür zahlt derjenige auch seine KV-Beiträge! Wenn nix eingezahlt wird, kann eben auch nix ausgezahlt werden. So einfach ist das, auch wenn es für den Einzelnen natürlich und verständlicher Weise schwer zu verknusen ist.

Dein Frust ist nachvollziehbar. Die Gesetze sind es aber auch.

Alles Gute und gedrückte Daumen, dass es immerhin mit der Leistung der ARGE klappt, damit du die KK nicht selber zahlen musst.

Viele Grüße

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