Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MamaLuna06, 32+5 :-). SSW am 12.10.2006, 16:21 Uhr

@emanski wg. Vaterschaftsanerkennung!

Hallo,

Also die Vaterschaftsanerkennung könnt ihr vor der Geburt beim Standesamt machen oder auch beim Jugendamt.
Beim Standesamt braucht ihr beide eure Abstammungsurkunde und Personalausweis.
Macht ihr das schon vor der Geburt, wird der Vater deines Kindes dann gleich auf der Abstammungsurkunde mit eingetragen, wenn er das Kind beim Standesamt anmeldet. Meistens liegt die Frau ja noch im KH.
Ihr könnt das aber auch nachträglich machen. Dann wartet einfach so lange mit dem Anmelden, bis du mit zum Standesamt kannst.
Das Kind bekommt auch automatisch deinen Familiennamen.
Soll das Kind den Namen vom Vater erhalten, müsst ihr eine Namenserteilung machen lassen. Kostet glaub ich 30 Euro. Würde aber davon abraten, weil du dann immer erklären musst, warum dein Kind anders heißt als du.
Sorgerecht liegt auch automatisch bei dir. Soll der Vater des Kindes auch Sorgerecht erhalten, müsst ihr das beim Jugendamt machen lassen.
Würde ich persönlich auch nicht machen.
Wenn dein Partner möchte, dass das Kind so heißt wie er und auch auf Sorgerecht besteht, schlag ihm vor, das ihr Heiratet :-)
Soooo, hoffe ich konnte dir helfen.
Lieben Gruß
Kerstin

 
2 Antworten:

Re: @emanski wg. Vaterschaftsanerkennung!

Antwort von emanski, 30. SSW am 12.10.2006, 17:51 Uhr

Ich dank dir für deine ausführliche Darlegung!

Wir möchten ja gern noch heiraten. Schaffen das mit Sicherheit nicht mehr vor der Geburt (Hasi sieht das anders :o)!)

Eine Bekannte meinte, dass dann bei Heirat nach der Geburt wieder Papierkram extra auf uns zu kommt, weil das Kind den Namen wechselt. Kosten würde es gleich viel. Sie hat mir empfohlen dann lieber gleich den Namen des Vaters zu nehmen.

Zu dem Sorgerecht: Wenn ich es erst nur hab und dann heirate, hat er es dann automatisch? Wenn es seinen Namen erhält, hat der Vater automatisch Sorgerecht/Mitsorgerecht?
Ist das Kindergeld dann davon abhängig?

Boah... Da kann ja keiner durchsehen. Hab jetzt schon mal gesagt: Das schwierige an ner Schwangerschaft ist nicht die Geburt, sondern der ganze Papierkrieg für den Spross :o)

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Re: @emanski wg. Vaterschaftsanerkennung!

Antwort von MamaLuna06, 32+5 :-). SSW am 12.10.2006, 20:16 Uhr

Hi nochmal :-)

Sorgerecht liegt nach der Geburt erstmals bei dir, wenn ihr nichts vereinbart habt.
ansonsten bekommt der Vater mit dem JA-Wort automatisch auch das Sorgerecht, welches ihr euch dann teilt. Da muss dann auch nix mehr geregelt werden
Mit dem Kindergeld hat das nix zu tun.
Behält das Kind erstmal deinen Namen erhält es mit Eheschließung automatisch euren Familiennamen. Kostet nix extra nur die Namenserteilung würde kosten (zumindest in der Pfalz) Papierkram hast du dann auch nur bei der Krankenkasse, weil der Zwerg braucht ja noch keinen Ausweis oder ne ec-karte :-)


LG Kerstin

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