Geschrieben von aralinger, 12. SSW am 14.01.2007, 16:58 Uhr |
@all, finanzielle Frage, wichtig!!!
Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe Ihr könnt mir folgende Frage beantworten:
Uns steht ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschutz zu. Wer bezahlt dann unseren Lohn und wie viel Prozent von unserem jetzigen Einkommen werden wir da bekommen?
Falls das wichtig ist: Ich arbeite in Vollzeit.
Danke für die Antworten,
liebe Grüße, Manuela
Re: @all, finanzielle Frage, wichtig!!!
Antwort von **Amy**, 35. SSW am 14.01.2007, 17:06 Uhr
Also ich kann mich jetzt täuschen aber ich meine die 6 Wochen vorher kommen von Deiner Krankenkasse, die 8 Wochen hinterher vom Arbeitgeber - aber ich geb da mal keine Garantie drauf, weil ehrlich gesagt - mir ist egal wo das Geld her kommt, hauptsache ich krieg es *gg*
Liebe Grüße,
Amy
Re: @all, finanzielle Frage, wichtig!!!
Antwort von katja77b, 25. SSW am 14.01.2007, 17:14 Uhr
Hallo,
soweit ich weiss, bekommst in der Zeit des Mutterschutzes dein Volles gehalt weiter. Ein Teil davon zahlt die Krankenkasse und den Rest dein Arbeitgeber.
Re: @all, finanzielle Frage, wichtig!!!
Antwort von LeiaKarina, 21+4. SSW am 14.01.2007, 17:16 Uhr
Die KK zahlt max. 13
Euro pro Tag, ist damit Dein aktuelles Netto-Gehalt noch nicht abgedeckt, muss der Arbeitgeber den Rest zahlen.
Re: @all, finanzielle Frage, wichtig!!!
Antwort von susi_mutz, 17. SSW am 14.01.2007, 17:30 Uhr
Hallo,
also wir bekommen für die kompletten 14 Wochen 100 % vom Arbeitgeber als Lohnfortzahlung, der aber wiederum sogar bis zu 100 % es als Umlage wiederbekommt.
Sind also alle bestens dran oderr ??? ;-)
Liebe Grüße, susi
DAAANKEEE!!!
Antwort von aralinger, 12. SSW am 14.01.2007, 19:59 Uhr
Hallo :-)))
Danke für Eure Antworten, die mich sehr gefreut und doch überrascht haben. Ich dachte immer da wird einem auch schon was abgezogen.
Aber das neue Elterngeld bekommt man nicht noch auf die 8 Wochen nach dem Geburtstermin obendrauf, gell??? DAS gibt es dann im Anschluss,oder?
Liebe Grüße, Manuela
Antrag stellen nicht vergessen!
Antwort von Anne84, 22. SSW am 14.01.2007, 21:43 Uhr
Das Mutterschutzgeld sollten Schwangere unbedingt vor Beginn der Schutzfrist beantragen - also allerspätestens sieben/acht Wochen vor dem erwarteten Entbindungstag. Dazu ist ein Zeugnis von Arzt oder Hebamme erforderlich - in diesem Zeugnis muß der voraussichtliche Tag der Niederkunft angegeben sein. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann formlos bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Re: DAAANKEEE!!!
Antwort von honigbärchen07, 36. SSW am 15.01.2007, 9:14 Uhr
Hallo,
wie schon gesagt: so ab der 34. SSW erhältst du vom Arzt oder der Hebamme einen "gelben Schein", wo der ET drauf steht. Die Rückseite musst du ausfüllen und dann an deine KK schicken. Die zahlt 13,-€ pro Tag, den Rest, bis du dein bisheriges Nettogehalt erreichst, der Arbeitgeber. Gilt für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt.
Elterngeld kannst du kurz nach der Geburt beantragen ( brauchst die Geburtsurkunde). Das erhält man ab dem 1. Tag. Aber ACHTUNG: das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet! Wenn das Muttershcaftsgeld das Elterngeld übersteigt ( was ja der fall sein muss, da Elterngeld nur 67 % vom vorherigen Einkommen), erhältst du für die 8 Wochen Mutterschaftsgeld natürlich KEIN Elterngeld! Erst danach dann, dann sind es auch nur 10 Monate, falls ihr zu 2. seid, oder 12 Monate,wenn du alleinerziehend bist und das alleinige Sorgerecht hast.
Gruß,
Bettina