Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fisch90, 29. SSW am 16.03.2013, 11:22 Uhr

???

huhu an alle:) hab eine dringende frage an euch,gehört hier zwar eigentlich nicht hin,aber vielleicht kennt sich ja jemand aus. Mein mann arbeitet vollzeit und ich halbe tage. Wir haben eine kleine tochter und bekommen im juni noch ein zweites kind:) ich bin mfa und bekomme 650euro ausgezahlt,weil halbe tage. Unsere wohnung hat 70qm und kostet 604euro warm. Jetzt wird mein mann aber in einem monat leider arbeitslos sein und würde dann alg2 bekommen. Die wohnung ist von mir gemietet,mein mann ist damals zugezogen. Den antrag haben für das geld haben wir schon geholt,es soll auch nur solange sein bis er wieder was hat! In dem antrag stellen die natürlich viele fragen zu mir,ist ja klar,die wollen wissen ob ich ihn mitfinanzieren könnte. Er hätte wenn überhaupt seine grundsicherung bekommen und 1/3 anteilig zur miete. Jetzt sagen die aber unsere wohnung wär mit 3 personen 70euro zu teuer und dann im sommer mit 4 personen 4 euro zu teuer! Heisst das jetzt wir müssen da ausziehen oder wird das geld nur abgezogen von dem was er bekommen würde??? Die wohnung ist vom spar und bauverein,ich musste damals da anteile kaufen. Wie gesagt meine wohnung und meine anteile! Muss ich die jetzt auflösen? Ist kein bausparvertrag! Hab angst,so wird alles kaputt gemacht,wir hätten dann keine wohnung mehr. Und das obwohl er am suchen ist,er könnte jederzeit wieder arbeit haben. Es ist nur eine notlösung für die zeit jetzt! Bitte helft mir,ich kann nicht mehr schlafen:( ach ja verheiratet sind wir nicht. Wir haben ein eheähnliches verhältnis;)

 
5 Antworten:

Re: ???

Antwort von Mariechen1, 10. SSW am 16.03.2013, 11:29 Uhr

Hallo,

also ich habe vor ein paar Jahren auch 1/2Jahr ALG2 bekommen müssen und meine Wohnhng war auch zu groß und zu teuer. Ich habe einfach nur den normalen Satz für die Miete bekommen und den Rest musste ich halt dann selbst drauf legen.
Ich denke nicht, dass ihr wegen 4€ ausziehen müsst! Aber du kannst auch im Jobcenter anrufen und nachfragen!!!

Glg

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Re: ???

Antwort von lanti, 20. SSW am 16.03.2013, 11:35 Uhr

Hallo,

falls Dein Mann innerhalb der letzten 2 Jahre 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war, hat er erstmal Anspruch auf ALG I nach dem SGB III (Anspruch prozentual von seinem Einkommen und unabhängig von Dir oder der Wohnung).

Wenn er ALG II beantragt werdet ihr als Ehepaar bzw Familie auf jeden Fall zusammen gerechnet. Sprich der Anspruch ergibt sich aus der Regelleistung für jede Person incl. Kind, einem Mehrbedarf für SS für Dich sowie der Unterkunfts- und Heizkosten. Darauf angerechnet wird jegliches Einkommen also Dein Verdienst (abzüglich eines Freibetrages), Kindergeld etc. Was dann noch übrigt bleibt ist euer gemeinsamer ALG II Anspruch.

Wenn Du in der 29. SSW bist, können sie schon jetzt von 4 Personen ausgehen. Bei einer Überschreitung um nur 4 Euro könnte man die Wohnung eigentlich wegen der Geringfügigkeit als angemessen einstufen. Wird das nicht getan, würde ich gegen den Bescheid, den ihr bekommt auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Aber selbst bei einer unangemessenen Wohnung ist es so, dass euch niemand zwingt zu kündigen o.ä., sondern dass nach einer Frist von 6 Monaten nur noch die angemessenen Kosten (also 70 oder 4 Euro weniger) bei der beschriebenen Berechnung zugrunde gelegt werden und ihr dann entsprechend weniger Geld bekämt - sprich ihr hättet, wenn ihr wohnen bleiben möchtet, was euch niemand verweigern kann, einen kleinen "Mieteigenanteil".

Oh, ich lese natürlich erst jetzt, dass ihr nicht verheiratet seid und da Du "mein Mann" schriebst, ging ich von Eheleuten aus. Wenn das erste Kind auch ein gemeinsames Kind ist und/oder ihr länger als 1 Jahr zusammen lebt, werdet ihr aber als eheähnliche Gemeinschaft behandelt und es verhält sich aber genau so wie für Eheleute beschrieben.

Also mach Dir keine allzu großen Sorgen! Ihr müsst nicht ausziehen...

LG

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Re: ???

Antwort von mf4 am 16.03.2013, 11:36 Uhr

Möglich, dass man die Miethöhe als zu hoch erachtet und ihr die 70€, die ihr drüber seid eben dann selbst zahlen müsst. Die 4€ spielen sicher gar keine Rolle.
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und da finanziert jeder jeden.
Wie das mit dem Sparverein kenne ich nicht. Frage doch da mal nach. Wenn das echtes Kapital ist könnte das das Amt interessieren, denn unendlich viel Geld darf man nicht angelegt haben und wenn dann muss man davon leben (was über dem Freibetrag ist) bevor man H4 bekäme.

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Re: ???

Antwort von CheekyThumper, 29. SSW am 16.03.2013, 12:24 Uhr

des is aba arg wenig gehalt.. ich bin auch mfa in teilzeit und bekomm 982 raus...

und ich dachte ich hab wenig kohle in dem beruf .. und man bekommt nichtmal ein danke...

aba zu deinem problem.. ich kann dich da gut verstehn.. mir kommen auch langsam ängste... wenn wir dann elterngeld bekommen... fehlt ja auch wieder geld... es wird alles schwerer...

aba leider kenn ich mich mit diesen bauanteilen nicht aus... frag doch mal dort nach wo du des abgeschlossen hast mit den anteilen...

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Re: Nachtrag Vermögen

Antwort von lanti am 16.03.2013, 12:28 Uhr

Was die Anteile angeht kommt es darauf an, was es genau ist und wieviel Guthaben Du da hast. Darüber müsstest ja zum Jahresende einen aktuellen Auszug bekommen haben.

Du hast was Vermögenswerte angeht auf jeden Fall einen Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr zzgl. 750 Euro:

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html

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