Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von blattlaus am 03.11.2014, 20:52 Uhr

Zuzahlung Apotheke

Hallo Ihr Lieben ,

gibt es hier versierte Apothenmitarbeiter oder sonstiges "medizinisches Personal", das mir vielleicht helfen könnte?

Ich muss in dieser Schwangerschaft täglich Clexane spritzen. Bin also mit meinem Rezept in die Apotheke und musste für meine 100 Spritzen + Thyroxin insgesamt irgendwas in die 30 EUR (34, glaub ich) zuzahlen.
Ich muss gestehen, dass ich mir überhaupt nix dabei gedacht habe - klar muss ich zuzahlen, ist ja immer so...!

Erst heute habe ich so überlegt, dass ich "damals" für "Schwangerschaftsmedikamente" nie etwas zuzahlen musste.
Hat sich hier etwas geändert? Da gab's doch letztens noch so eine "Zuzahlungsreform"... Oder hätte das Rezept anders ausgestellt werden müssen (hab nicht genau draufgeschaut)?

Weiß da jemand was?

Viele Grüße
blatlaus

 
17 Antworten:

Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von JaMe am 03.11.2014, 20:55 Uhr

Da muss auf jeden Fall (Mu) mit auf dem Rezept stehen, damit die KK weiß, dass du unter das Muterschutzgesetz fällst. Und dann brauchst du nichts zuzahlen.

Bin keine Apothekerin, habe es mir aber mal so von einer Apothekerin erklären lassen.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von Kriekkrischtn, 35. SSW am 03.11.2014, 21:00 Uhr

Genau weiß ich es nicht aber ich denke dein Rezept war falsch ausgestellt. Wenn das Medikament aufgrund der Schwangerschaft nötig ist sollte es frei sein. Ich hab Gestationsdiabetes und da ist alles frei. Trotzdem hatte ich schon mehrfach Rezepte mit dem Kreuzchen bei "zuzahlungspflichtig" die dann nochmals neu ausgestellt werden mussten. Das liegt daran dass das Rezept am PC voreingestellt ist und die den Haken aktiv ändern müssen. Das wird dann häufig übersehen.

Ich würde nochmals nachfragen und künftig immer gleich aufs Rezept schauen.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von mf4 am 03.11.2014, 21:23 Uhr

Ist C denn nötig nur wegen der Schwangerschaft?
Wenn du etwas schon vorher hast dann gilt das nicht als schwangerschaftsbedingt.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von blattlaus am 03.11.2014, 21:29 Uhr

Ja, das brauch ich nur in der Schwangerschaft...
Hab die Faktor-II-Mutation, ist aber im "normalen" (unschwangeren) Alltag nicht therapiebedürftig....

Dass ich das habe, kam erst letztes Jahr nach der stillen Geburt raus; daher habe ich das in den vorherigen Schwangerschaften noch gar nicht gebraucht...

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von keinnamemehrfrei am 03.11.2014, 22:21 Uhr

Irrtum. Man muss inzwischen dazu zahlen. Musste ich auch bei meinem thyroxin. Die Apothekerin hat es mir erklärt. Kapiert habe ich es nicht. Aber da gibt es ja auch nix zu kapieren. Musste jetzt auch für paracetamol und otriven für die kleine zuzahlen. So ist das.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von JaMe am 03.11.2014, 22:28 Uhr

Ist ja komisch. Ich habe letzten Montag Progestan aus der Apotheke bekommen und die Apothekerin meinte extra noch, ich bräuchte mein Portemonaie gar nicht rausholen, da ich ja durch den Mutterschutz nicht zuzahlen bräuchte.

Wenn du dein Thyroxin aber auch außerhalb der Schwangerschaft brauchst, musst du natürlich zuzahlen. Dann hat das ja nichts mit der Schwangerschaft an sich zu tun, sondern ist nur ein Medikament, dass du in der Schwangerschaft halt auch brauchst. Ich brauche aber auch mein Thyroxin (niedrigste Dosierung) nur in der Schwangerschaft, um diese nicht zu gefährden, während ich es sonst nicht brauche. Auch das Thyroxin bekomme ich dann ohne Zuzahlung.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von keinnamemehrfrei am 03.11.2014, 22:51 Uhr

Beim thyroxin musste ich zuzahlen weil sie ein bestimmtes aufgeschrieben hat. Keine Ahnung wonach das da geht.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von keinnamemehrfrei am 03.11.2014, 22:53 Uhr

Achso. Ich musste nicht diese 5 Euro bezahlen. Aber eine Differenz. Die AP musste bestimmt das Zubehör teuer bezahlen denn Hilfsmittel laufen anders als Medikamente. Ich blick da jedenfalls nicht mehr durch. Zumindest ist es aber Irrglaube das für Kinder und schwangere alles erstattet wird :-(

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von Aramia am 04.11.2014, 8:52 Uhr

Für meine ASS 100 musste ich nix zuzuzahlen. Und auch der Hustensirup und nochwas für die Kleine war nicht Zuzahlungspflichtig.

Vielleicht ist dieser ganze Bürokratiedschungel mittlerweile so kompliziert, dass sich da einfach Missverständnisse einstellen.

Frag einfach nochmal bei deinem FA nach oder gegebenenfalls direkt bei der KK. Dann können zumindest Versehen aus der Welt geschafft werden.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von gogi05, 23. SSW am 04.11.2014, 8:59 Uhr

Also ich muss auch clexane in der Schwangerschaft spritzen. Da es nur für das Baby ist muss ich nichts dazu bezahlen. Allerdings muss auf dem Rezept gebührenfrei angekreuzt werden. Für das Thyroxin muss man aber zubezahlen das ist nicht für das Baby, das nimmst du ja auch außerhalb der Schwangerschaft. Geh in die Apotheke und lass das Rezept abändern dann bekommst dein Geld wieder.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von Manati am 04.11.2014, 11:19 Uhr

Ich bin Apothekerin, deshlab kurz zur Klärung:
1) In der SS sind Medis, die für die SS nötig sind (aber nur diese!), nach wie vor zuzahlungsfrei. Voraussetzung: Der Arzt hat das "gebührenfrei" richtig auf dem Rezept angekreuzt und als Diagnose etwas wie "nötig in SS" o.ä. oder den ICD-10-Schlüssel dazu vermerkt. Ansonsten kann man das in der Apo nicht riechen, dass die Pat. ss ist und das Medi dafür sein soll und kann es auch nicht mit der KK als zuzhalungsbefreit abrechnen, das müsste der Arzt ändern, entweder mit Computer oder handschriftlich mit *seiner* Unterschrift (jaja, die lieben Formalien...)
2) Auch Kinder bis zum 12. LJ sind von den Zuzahlungen befreit. Das angesprochene Thema mit Otriven hat folgenden Hintergrund: es gibt das gleiche Präparat von vielen verschiedenen Firmen im Handel, das heißt dann je nach Firma nur unterschiedelich, hat aber die identischen Wirkstoffe- und ist je nach Hersteller auch unterschiedlich teuer. Die KK haben sog. Festbeträge eingeführt, dass sie für einen Wirkstoff in einer bestimmten Darreichungsform nur einen bestimmten Betrag zahlen. Ist jetzt bsp Otriven verordnet, so ist dieses etwas teuerer als der Festbetrag, d.h. wenn der Pat. genau dieses haben will, müsste er die Differenz noch zuzahlen. Es gibt aber baugleiche Präparate (z.B. Olynth), die günstiger sind und komplett von der KK erstattet werden. Ebenso ist es bei den Paracetamols von verschiedenen Firmen und ganz vielen anderen Präparaten. Aber eigentlich sollte man dann auch wirklich von der Apotheke direkt angesprochen werden, ob man wirklich die Firma haben will, wo man drauf zahlen muss oder ob es ein identisches Präp eines anderen Herstellers sein darf; das ist schade, wenn sowas versäumt wird. Es kann natürlich auch sein, dass der Arzt diese Präparate mit einem aut-idem-Kreuz verordnet hat, d.h. dann, dass er aus irgendwelchen Gründen NUR die angegebene Firma möchte und dann darf die Apotheke gar keine andere Firma abgeben, auch wenn diese dann günstiger wäre. Aber selbst dies gehört eigentlich dem PAt. mitgeteilt.

In der Praxis wird das ganze dann zwar komplizierter durch Rabattverträge etc., aber die o.g. bleiben trotzdem so stehen und sind das für den Patienten entscheidende

LG

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von Marlene 84, 40. SSW am 04.11.2014, 12:13 Uhr

Also ich muss weder beim L-Thyroxin noch bei den Gestationsdiabetes-Medikamenten/Hilfsmitteln bezahlen.
Manchmal war das Kreuzchen aber auch falsch gesetzt oder der Drucker hat es falsch ausgedruckt. Am Anfang hab ich dann immer ein neues angefordert, inzwischen kennt mich mein Apotheker schon und macht dann selbst das Kreuzchen an der richtigen Stelle.#

Wenn die Medikamente also wegen der Schwangerschaft nötig sind, müsstest du nichts zahlen müssen. Ich würde mal beim Arzt oder deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von Christine70 am 04.11.2014, 12:25 Uhr

also mir wurde damals gesagt, es kommt auch drauf an, welcher arzt die medikamente verschreibt.

ich hatte in der schwangerschaft sehr oft blasenentzündung und bekam mehrfach antibiotika. wenn es mein frauenarzt verschrieben hat, bekam ich das ohne zuzahlung. dann hat es aber einmal mein hausarzt verschrieben, da mußte ich zuzahlen.
anruf bei der krankenkasse hat mir das auch bestätigt.

ist allerdings schon paar jahre her, ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von JaMe am 04.11.2014, 13:45 Uhr

Auch Hilfsmittel stehen einem umsonst zu, sofern sie zum Erhalt der Schwangerschaft oder zur Erleichterung der negativen Begleiterscheinungen nutzen. Daher habe ich vor 2 Jahren bei meiner ersten Schwangerschaft auch den Symphysengurt (immerhin über 300 Euro teuer) komplett bezahlt bekommen. Auf der Rechnung stand zwar eine Eigenzahlung von 10 Euro drauf, aber die Frau im Sanitätshaus hat die gar nicht haben wollen, da die falsch auf der Rechnung des Herrstellers drauf steht, eben aus oben genanntem Grund. Sie hat mir den Gurt komplett umsonst mitgegeben und das Problem mit der falsch ausgestellten Rechnung persönlich mit dem Hersteller und meiner KK geregelt. Ich habe nie wieder was gehört, dass ich die 10 Euro doch hätte zahlen müssen und auch in diversen Rechtstexten (die ich damals aus Interesse rausgesucht habe) steht definitiv drin, dass man in den oben genannten Fällen NICHT zuzahlen muss. Leider gibt es nur immer wieder Ärzte und Apotheker, die einem da was falsches erzählen, was ich reichlich unverschämt finde.

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von Unglaubliches Wunder, 28. SSW am 04.11.2014, 19:22 Uhr

Clexane ist kostenfrei, L-Thyroxin musst du auch in der Schwangerschaft zahlen

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von blattlaus am 04.11.2014, 21:57 Uhr

Vielen lieben Dank für die vielen Kommentare....
Ja, ich hab mir schon gedacht, dass ich einfach schusselig war... , Naja - DAS passiert mir nicht nochmal....

Dass ich das Thyroxin anteilig zahlen muss, wusste ich; mir ging's in erster Linie auch um das Clexane.

Einen schönen Abend wünsch ich Euch!

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Re: Zuzahlung Apotheke

Antwort von KatzeKira am 05.11.2014, 8:02 Uhr

Ich muss seit Beginn der SS auch Clexane spritzen, habe dann auch immer die Rezepte dafür bekommen. Einmal habe ich fast nur eine Packung bekommen statt, zwei weil angeblich nur eine bekommen kann. Der Apotheker hatte dann telefoniert und habe doch beides bekommen. Letzte Woche habe ich wieder ein Rezept bekommen, mein Mann sollte es dann für mich abholen und sollte dann 20€ Zahlen, vorher habe ich nie dafür bezahlt. Habe zu meinen Mann gesagt das es auch auf dem Rezept stand Bereit wegen Schwangerschaft. Er hatte es dann bezahlt, mal sehen ob wir das Geld von der Krankenkasse wieder bekommen.

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