Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nala1202, 9. SSW am 04.02.2020, 16:10 Uhr

Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Hallöchen ihr lieben, ich versuch mich so einfach wie möglich auszudrücken und hoffe dass es keinen shit Storm gibt, ich Weiss das Thema BV ist umstritten.

Ich arbeite in einer ZA Praxis direkt am Patienten, mit Blut, Aerosol, kontaminierten Instrumenten und Röntgenstrahlen. Mein Chef wurde bereits über die SS in Kenntnis gesetzt, ist wohl aber nicht dazu bereit diese zu melden, eine Gefährdungsbeurteilunf zu erstellen und mich einem sicheren Arbeitsplatz zuzuweisen (z. B. Anmeldung) mein Gyn meinte es sei aber keine Option mich weiter im Zimmer zu beschäftigrn. An der Anmeldung gibt es aber keinen Platz für mich. Ich frage mich jetzt wie ich meinem Chef am besten beibringe dass ich nicht weiter am Patienten arbeiten Sollte.
Mir ist natürlich klar dass es vor 20 Jahren keinen Interessiert hat wer wo was arbeitet und es mittlerweile zuvirle BV gibt... Aber das MuSchu Gesetz gibt es ja nicht ohne Grund. Und ich wäre ja durchaus bereit an der Anmeldung zu arbeiten..
War jemand von euch schon in der selben Situation und hat Tipps für mich wie ich am besten vorgehen kann? Ich möchte nach der Eltern zeit weiter dort arbeiten also bin ich nicht unbedingt auf Stress aus danke ihr lieben

 
27 Antworten:

Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Jojolino, 18. SSW am 04.02.2020, 16:38 Uhr

Es ist aber dein gutes Recht. Und gerade in den ersten Schwangerschaftswochen ist die Gefahr für dich bzw. dein Baby doch am größten.
Außerdem schütz das Mutterschutzgesetz nicht nur euch, sondern indirekt auch deinen AG. Oder will er das Risiko eingehen später verklagt zu werden, wenn das Kind irgendwelche Fehlbildungen aufweist, weil er sich nicht an Gesetze hält.

Ich würde ihn in einer ruhigen Minute nochmal drauf ansprechen. Evtl vorher nochmal ein paar Informationen einholen und deinen Standpunkt klar machen, dass du die Arbeit ja nicht verweigern willst. Und wenn er sich weiter quer stellt, dann würde ich zunächst die Frauenärztin/arzt mit ins Boot holen, dort die Situation schildern und dich dann ggf krank schreiben lassen.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von nita83, 8. SSW am 04.02.2020, 17:25 Uhr

Du kannst sollte dein Chef uneinsichtig sein auch die Behörden einschalten sag das der Arbeitgeber sich nicht an die Gesetzgebung halten möchte du aber dein Kind nicht gefährden willst dann kommt von Amts wegen jemand und prüft den Arbeitsplatz. LG nita

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von noah220819 am 04.02.2020, 17:37 Uhr

Ich würde nochmal mit deinem Chef das Gespräch suchen.
Ändert sich auch danach rein garnichts, würde ich die entsprechenden Behörden einschalten.
Kann er dir keinen anderen Arbeitsplatz zuweisen, muss er dich ins BV schicken.
Ansonsten sprech nochmal mit deiner Gyn, ob sie dir noch weitere tipps geben kann.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Sangara am 04.02.2020, 17:37 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat?
Wenn ja, würde ich mich an diesen wenden.
Sonst auch Termin mit Betriebsarzt machen und mit ihm abklären, was du tun darfst und was nicht. Diese Liste dann deinem Chef zukommen lassen.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Meyla am 04.02.2020, 17:37 Uhr

Sprich ihn nochmal an. Er MUSS diese Beurteilung machen, ob er will oder nicht.

Habt ihr einen BA? Melde dich dort. Dann muss dein Chef offiziell werden.

Solange er keinen Druck hat wird es wohl keine Reaktion geben.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Nala1202, 9. SSW am 04.02.2020, 17:43 Uhr

Danke für die vielen Antworten.
Betriebsrat haben wir keinen sind nur ne kleine Praxis.
Die Behörden einschalten wäre natürlich eine Option aber dann brauch ich nach der Eltefnzeit nicht zurück in die Praxis.. Das ist auch klar.
Also werde ich mir Informationen zusammen suchen und das ruhige Gespräch mit ihm. Suchen.
Danke
Lg

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von BalticSea am 04.02.2020, 17:51 Uhr

Ich würde ihm sachlich und freundlich erklären, dass du jetzt nicht mehr als Behandlungsassistenz arbeiten darfst, und ihn gleichzeitig fragen, ob du die Kollegin an der Anmeldung unterstützen sollst. Auch arbeiten im Steri kommen für dich natürlich nicht mehr infrage, ausser die sterilen Sachen wegräumen.

Ich würde auch konsequent nicht mehr mit in die Behandlungen gehen. Bis er die Gefährdungsbeurteilung gemacht hat, gibt es bestimmt auch ein paar geeignete Aufgaben für dich.

Übrigens, ER kommt in "Teufels Küche", wenn er dich weiterhin in der Behandlung einsetzt. Ich glaube, das ist vielen Chefs gar nicht klar.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Jojolino am 04.02.2020, 17:51 Uhr

Hier ist ein Leitfaden zum MuSchG und falls du bei Facebook bist kannst du mal nach der Dentista Gruppe Stillen + BV suchen. Dort könntest du dann auch nochmal ein paar Fragen stellen, dort sind auch alle sehr hilfsbereit

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/3b87a5363865637dd3bf2dd6e8ec87e0/mutterschutzgesetz-data.pdf

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von mirage am 04.02.2020, 18:21 Uhr

Wende dich an die Landeszahnärztekammer deines Bundeslandes.
Sie schicken dann alle Fragebögen in die Praxis.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Nala1202 am 04.02.2020, 18:21 Uhr

Danke!

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Katy_und_Dean, 5. SSW am 04.02.2020, 18:35 Uhr

Hallöchen. Bei meiner ersten SS wollte mir mein Arbeitgeber auch kein BV ausstellen. Meiner Gyn ging das damals zu weit und sie hat mir eines ausgeschrieben, mit der Begründung, dass meine SS gefährdet sei und man mir keine körperliche Belastung in jeglicher Form zumuten kann. Sie sagte aber auch, dass sie das eigentlich nicht einfach so machen darf. Allerdings sah sie mich deutlich gefährdet und wollte meiner Chefin wohl eine klare Ansage machen damit. Weiß ja nicht, wie "cool" dein Arzt ist.

Jetzt ist es bei mir so, wo ich im KH mit gefährlichen Keimen und starken Chemikalien wie Bleiche arbeite, dass mir der Amtsarzt ein BV ausstellen wird, sobald ich meine SS gemeldet habe. Hast du keine Möglichkeit zu einem Amtsarzt zu gehen oder ähnliches? Ich weiß ja nicht, wie das bei euch ist.

LG und viel Glück.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Nala1202, 9. SSW am 04.02.2020, 18:44 Uhr

Wir haben leider keinen Betriebsarzt :(
Mein gyn meinte er stellt keins aus, nur wenn aufgrund von gesundheitlichen Problemen die Schwangerschaft gefährdet ist.

Lg

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Meyla am 04.02.2020, 19:24 Uhr

Betriebsarzt meinte ich an sich auch

Er wird alle notwendigen Untersuchungen machen und deinem Arbeitgeber danach eine förmliche Einschätzung zukommen lassen. Solange würde ich mich im Zweifelsfall auch einfach krank melden.

Setze deinen Chef doch schriftlich per Mail mit gynäkologisch bestätigten Geburtstermin in Kenntnis. Klar, er weiss das schon. Aber im Zweifelsfall wird er bestimmt was anderes behaupten.... was schriftlich nicht mehr geht.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Pebbie am 04.02.2020, 21:00 Uhr

Betriebsrat ? Ein Zahnarzt ?
Der wird wohl kaum genügend Mitarbeiter für einen Betriebsrat beschäftigen

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Sangara am 04.02.2020, 21:29 Uhr

Sorry so genau hatte ich's jetzt nicht gelesen. War nur ne Idee die mir spontan kam.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Sangara am 04.02.2020, 21:32 Uhr

Irgendeinen Amtsarzt muss es doch geben.
Du wirst ja auch sicherlich eine Einstellungsuntersuchung beim beginn des Arbeitsverhältnisses gemacht haben oder zu jährlichen Checks gehen müssen?
Da würde ich mich mal informieren.
Ich hatte mal einen Nebenjob in einem kleinen Unternehmen, die hatten auch keinen eigenen Betriebsarzt. Das wurde dann extern geregelt. Lg

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Inena am 04.02.2020, 22:11 Uhr

Das gewerbeaufsichtsamt ist hier dein Ansprechpartner.
Natürlich würde ich es erstmal noch einmal beim Chef versuchen, um guten Willen zu zeigen. Immerhin willst du ja wieder dort arbeiten.
Aber dein Chef macht sich halt strafbar, wenn er sich nicht ans muschug hält. Das muss ihm klar sein.
Kann er dich nicht an die Anmeldung setzen, weil da kein Platz frei ist, muss er (und nur er und nicht dein Frauenarzt!) dir ein BV ausstellen.

Zum Thema Krankschreibung, das würde ich lassen wenn ich nicht krank bin. Du erwartest von deinem Chef rechtskonformes Verhalten, da solltest du auch fair sein und dich genauso verhalten.

Alles Gute

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Inena am 04.02.2020, 22:13 Uhr

Stimmt, eigentlich muss es einen Betriebsarzt geben. Das kann auch ein externer sein, der halt nebenbei noch BA für Kleinbetriebe macht.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Nala1202, 9. SSW am 05.02.2020, 7:15 Uhr

Hlo! Weder AmtsRzt noch jährliche gesundheitliche Checks. Wir haben keinen Betriebsarzt. Da wird tatsächlich an der falschen Stelle gespart, scheint mir jedoch nichts "neues" zu sein. Die meisten Zahnärzte bei denen ich gearbeitet hab hatten sowas nicht.. Mir ist bewusst das es Pflicht ist.

Lg

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von uriah am 05.02.2020, 16:17 Uhr

Alle die hier geschrieben haben, sollten mal halblang machen.

1. Soooo gefährlich ist es nun auch wieder nicht in der Zahnarztpraxis. Das was aus dem Mund spritzt, kann man zum großen Teil mit Mundschutz, Brille, PSA von sich fernhalten. Röntgenstrahlung ist man wohl kaum bei der Röntgenaufnahme ausgesetzt: 2 m entfernt vom Stuhl ist da keine Strahlung mehr, und draußen vor dem Röntgenraum auch nicht. Kontaminierte Instrumente sind nur dann problematisch, wenn man sich damit verletzen sollte, dann kann es nämlich zum Blutkontakt kommen. Und dann ist es auch nur dann gefährlich, wenn der Patient eine gefährliche blutübertragbare Krankheit hatte.

2. Betriebsrat gibts nicht in Zahnarztpraxen, und Betriebsärzte meistes auch nicht.

3. Schwangere Zahnärztinnen arbeiten oft die ganze Schwangerschaft weiter, wenn sie selbstständig sind. So unwahrscheinlich ist eine Gefährdung.

4. Wenn der Arbeitgeber nicht seinen Pflichten im MuSchG nachkommt, kann man sich telefonisch bei der Aufsichtsbehörde beraten lassen.

5. Umsetzungsmöglichkeiten können genutzt werden. Einige Tätigkeiten in der Praxis sind trotz Schwangerschaft ja möglich, u.a. die Arbeit mit den sauberen Instrumenten, die Dokumentation der Durchsicht der Zähne, Beratungen, Anleitungen zum Zähneputzen, evlt. Abdrücke anfertigen und auch Röntgen außerhalb des Kontrollbereichs.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Elli 1985, 25. SSW am 05.02.2020, 19:48 Uhr

Bei einem BV ersetzt die Krankenkasse dem Arbeitgeber auch den Verdienst meines Wissens nach, so dass der AG Ersatz einstellen kann. Schau das doch nochmal nach um eine Argumentation für ein BV zu haben, wenn kein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung steht...

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von uriah am 05.02.2020, 20:44 Uhr

Die Krankenkasse erstattet längst nicht alle Kosten, und zudem nur dann, wenn die Erstattungsbedingungen erfüllt sind. Dazu müssen alternative Einsatzmöglichkeiten erst mal ausgeschöpft werden.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Nala1202 am 06.02.2020, 7:25 Uhr

So, dann sag ich hier auch mal was dazu.
1. Trotz PSA kann man nicht 100prozentigen Schutz gewährleisten, ist klar.
Röntgen außerhalb des Kontroll Bereichs ist laut neuem MuSchu Gesetz ja in Ordnung. Finde trotzdem es muss nicht unbedingt provoziert werden. Vorallem wenn es sich um gefühl 15 Aufnahmen am Tag handelt.
Betriebsärzte sind übrigens Pflicht. Wir haben keinen. Gerade für die ganzen Vorsorgeuntersuchungen. Nur so nebenbei.
Schwangere Zahnärztinnen die SELBSTSTÄNDIG sind arbeiten weiter. Angestellte ZÄ fallen genauso unters MuSchu gesetzt.
Die einzige Umsetzungsmöglichkejt wäre die Versetzung an die Anmeldung. KEIN Chef holt seine angestellte nur für Befund Aufnahmen alle 30 Minuten mal ins Zimmer, das ergibt KEINEN Sinn wenn ständig Kolleginnen wechseln müssen. Sollte man auch im im Hinterkopf behalten.

Lg

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Meyla am 06.02.2020, 9:37 Uhr

Immer lassen. Leute die die Materie nur in der Theorie und vom Papier kennen sabbern gerne mal bisschen Unfug dazwischen. Nit den Augen rollen und aufs wesentliche konzentrieren

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Nala1202 am 06.02.2020, 10:34 Uhr

Sind leider meistens Kolleginnen aus dem selben Berufszweig vom alten Schlag die damals bis zur Entbindung AM Patienten gearbeitet haben und es nicht einsehen wollen das sich das MuSchu Gesetz geändert hat. Das macht mich wirklich wütend. Es wird gleich als arbeitsverweigerung angesehen.

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von Meyla am 06.02.2020, 13:48 Uhr

Damit hatte ich noch nie Berührungspunkte. Mal die eine oder andere die es erwähnte und im nächsten Atemzug ganz deutlich Neid auf aktuelle situation bekundete.
Bis auf eine Ausnahme.... fällt mir so ein.

Bürostuhljockeys hatte ich aber jede Menge, die mir erklären wollten, was ich in MEINEM Beruf wohl alles machen kann.
Lächeln und winken.....

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Re: Zum Thema BV bzw neuer Arbeitsplatz

Antwort von uriah am 06.02.2020, 21:04 Uhr

Du verzapfst da ganz schönen Unsinn.

Egal wie oft du draußen den Röntgenknopf drückst, es kommt draußen keine Röntgenstrahlung an. 15 mal oder 30 mal spielt gar keine Rolle. Nur in deinem Kopf ist das gefährlich, nicht in Wirklichkeit.

Und noch was: 100% igen Schutz gibt es nirgends auf der Welt, und das verlangt das Mutterschutzgesetz gar nicht. Nur unverantwortbare Gefährdungen müssen abgestellt werden. Das ist ganz was anderes.

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