Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mini1987, 41. SSW am 04.11.2012, 21:19 Uhr

Wohngeld

Hallo ihr lieben

weiss einer von euch in welchen Fällen Wohngeld beantragt werden kann ?
Also zum Beispiel ab welchem Gehalt?

Vorab, bitte verurteilt mich nicht als Schmarotzer, ich will es euch erklären

Also werde so ca. nur 650€ Elterngeld bekommen und das obwohl ich vollzeit gearbeitet habe Mein Lohn bestand leider hauptsächlich aus Prämien die nicht angerechnet werden
Tja sagen wir mal so den Vater gibt es nicht bzw, werde ich auch nicht angeben. somit auch kein Unterhalt von ihm aber auch beim Amt nicht beantragen! Tja dann bleiben nur noch die 180€ Kindergeld die monatlich hizu kommen
sonst habe ich bisweilen nichts beantragt irgendwo.

Weiß einer ab wohn einer Alleinerziehende Wohngeld zusteht und wo ich es ggf. beantrage würde?

Bitte, bitte nicht böse verurteilen es ist eine hypothetische Frage und auch nur während des Elternjahr für mich relevant

 
16 Antworten:

Re: Wohngeld

Antwort von katsix2903 am 04.11.2012, 21:22 Uhr

http://www.wohngeldrechner.biz/

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Re: Wohngeld

Antwort von xIntirax, 14. SSW am 04.11.2012, 21:37 Uhr

Nun ja, man wird darauf bestehen, dass du zumindest Unterhaltsvorschuss beantragst (vorab natürlich Unterhalt).
Ohne einen Nachweis darüber, dass der Vater zb. nicht zahlungsfähig ist oder einen Nachweis darüber, dass man aus verschiedenen Gründen keinen Unterhaltsvorschuss bekommt, sieht es mau aus mit einer Zusage.

Ansonsten geh zu deiner Wohngeldstelle und erkundige dich, die wissen es genauer.

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Re: Wohngeld

Antwort von kitkat170583 am 04.11.2012, 21:45 Uhr

versuch es doch mal mit zuschuss zum kindergeld! das könnte im höchstfall 140 euro monatlich geben! ich habe nur 202 euro elterngeld und 180 kindergeld. also monatlich 380 euro mit denen ich miete, versicherungen, strom und einkauf bezahlen soll! mein freund verdient auch nicht viel aber wir kratzen gerade so am hartz4 betrag vorbei! zuschuss zum kindergeld ist für genau solche fälle. wenn das ne absage gibt versuch ich es mit wohngeld! warte aber gerade auf eine zu oder absage der kindergeldstelle!

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Re: Wohngeld

Antwort von mf4 am 04.11.2012, 21:58 Uhr

kein Amt wird dir Geld zahlen, was vom Kindsvater kommen müsste

wenn du keine Unterstützung beantragst musst du keinen Vater angeben

möchtest du von einem Amt Geld wird es wissen wollen, vom es das zurück bekommt

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Re: Wohngeld

Antwort von mf4 am 04.11.2012, 21:59 Uhr

auch bei H4 gilt:

das Jobcenter wird H4 nur ersatzweise für Unterhalt zahlen, wenn es weiß von wem es das Geld zurück bekommt

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Re: Wohngeld

Antwort von Mini1987, 41. SSW am 04.11.2012, 22:19 Uhr

MH hab ich mir schon gedacht deswegen habe ich bisweilen mich auch garnicht weiter darum gekümmert ist mir nur jetzt nochmal in den Sinn gekommen und ich dachte vlt geht es einem Ähnlich und mhhh Von 830€ inkl. ki-Geld kann man auch leben und ist In nur 1 J. so

Trotzdem Danke für eure Antworten

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Re: Wohngeld

Antwort von Mini1987, 41. SSW am 04.11.2012, 22:24 Uhr

PS: H4 noch ALGI oder sonst was musste ich und werde ich wohl auch hoffentlich nie beantragen - müssen.

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Re: Wohngeld

Antwort von mf4 am 04.11.2012, 22:29 Uhr

830€ minus
Miete
Strom
Versicherungen
Nahrung
Telefon
und das waren jetzt nur die wirklich nötigen Dinge... wenn deine Miete höher ist als 250€ dann sehe ich schwarz

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Re: Wohngeld

Antwort von mf4 am 04.11.2012, 22:33 Uhr

wenn du es würdest (das ist keine Schande)

Ich weiß nicht wo du wohnst und wie hoch die Miete ist aber wenn ich mal 400€ Warmmiete nehme würdest du etwa 300€ H4 bekommen.

Das alles lehnst du ab, weil du den Vater deckst?

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Re: Wohngeld

Antwort von ChoCoCat am 04.11.2012, 22:44 Uhr

ich muss selbst mit Unterhaltsvorschuss vom amt Wohngeld beantragen. nach meiner berechnung sind es 150 Euro.das ist schon nochma was. aber Wohngeld ist abhängig von stadt und bundesland.da musst dich bei deiner Wohngeldstelle erkundigen.

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Re: Wohngeld

Antwort von Mini1987, 41. SSW am 04.11.2012, 22:51 Uhr

Ich hab eine 400€ Warmmiete der Mietspiegel ist hiernicht ganz so hoch
Zudem habe ich noch ein wenig erspartes werde davonwohl leben können. Und meiner kleinen wird es ganz sicher an nichts fehlen. Es war nur nicht geplant das es so„wenig" Elterngeld ist, ist eben doof das mein Lohn zu 45% aus Prämien bestand.
TjR die Sache mit dem Vater ist schwierig und für viele aussenstehende nicht nachvollziehbar.
Sollte es aber ganz hart auf hart Kommen, kann ich das immer noch einklagen zur Not. Ach wird Schon

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Re: Wohngeld

Antwort von Fuchsina am 04.11.2012, 22:54 Uhr

Wenn Dir der Vater bekannt ist, dann sehe ich keinen Grund und auch keine Berechtigung ihm nicht anzugeben. Erstens hat Dein Kind das Recht zu wissen wer der Vater ist, zweitens at es das Recht auf Unterhalt, Erbe etc.

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Re: Wohngeld

Antwort von mf4 am 04.11.2012, 22:57 Uhr

Ich denke es wird schwerwiegende Gründe geben, dass du ihn nicht angibst aber eines ist fakt: wenn du jemals in finanzielle Not gerietst und mal auf H4 angewiesen sein wirst hast du ein Problem und ein weiterer Fakt ist, dass dann ein Vater am Start wäre, der sicher nicht nur zahlen soll sondern auch Rechte geltend machen wird (die er auch einklagen kann)... das Recht sein Kind kennen zu lernen, Recht auf Umgang...
denk mal so weit. Vielleicht ist es die bessere Lösung ihn jetzt anzugeben und Unterhalt zu verlangen als eine böse Überraschung später. Will oder kann er nicht zahlen dann bekommst du UH-Vorschuss und/oder H4...

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Fuchsina

Antwort von mf4 am 04.11.2012, 22:57 Uhr

Ich nehme an es wird schwerwiegende Gründe geben, Gewalt vielleicht...

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Re: Wohngeld

Antwort von Missy27, 26. SSW am 05.11.2012, 0:14 Uhr

Also beantragen kannst du es auf jeden Fall. Was du alles belegen musst und ob du was kriegst ist eine andere Sache. Hier bekommst du Wohngeld nicht rückwirkend. Also auch wenn der Antrag nicht vollständig mit Belegen und so ist, so schnell wie möglich einreichen.
Wie das bei Alleinerziehende etc. ist weiß ich leider nicht.

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Re: Wohngeld

Antwort von Mini1987, 41. SSW am 05.11.2012, 0:44 Uhr

Ich enthalte mein Kindnicht Ihren Vater oder sonstiges
Ohne genaue defintion verstehe ich eure Bedenken aber ich versichere euchdas diese alle völlig unbegründet sind, ich möchte auchar nicht weiter darauf eingehen. Aber dessen könnt ihr unbedacht sein.

Danke an alle für die Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen

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