Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von martini168868, 28. SSW am 12.02.2007, 20:06 Uhr

Wo wird Elternzeit für den Mann beantragt?

...ich hab da mal ne Frage:
Mein Mann nimmt die 2 Monate Elternzeit gleich nach der Geburt. Wo muss er das beantragen?

Er müsste ja dann 2 Monate lang die 67% vom Netto bekommen. Vom AG bekommt er ja dann keinen Lohn, aber krankenversichert ist er trotzdem, oder wie sieht es damit aus? Er zahlt ja die 2 Mon. keine Beiträge und wie ist das mit der Rentenversicherung??

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Das ist irgendwie alles so kompliziert und neu für mich...ist ja auch mein/unser 1.Kind :-)

Ich wünsche euch allen noch ne schöne angenehme Kugelzeit!!!

 
2 Antworten:

Re: Wo wird Elternzeit für den Mann beantragt?

Antwort von Diana2911, 8. SSW am 12.02.2007, 20:22 Uhr

Hallo,

also der Mann muss bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit beantragen.

Er ist dann beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung usw. weiterversichert, so wie du auch, wenn du in Elternzeit gehst. Da hat sich zum bisher geltenden Recht noch nichts geändert.

Das Elterngeld selbst wird bei den bisherigen Stellen für das Erziehungsgeld beantragt. Seht mal beim Bundesminsterium für Soziales nach, dort sind die Stellen für jedes Bundesland aufgezeigt und außerdem kann man sich schon mal das Elterngeld ausrechnen.

Wichtig ist noch, dass das Elterngeld innerhalb von drei Monaten nach der Geburt beantragt werden muss!

Das ist ein kluger Schritt von Euch, dass dein Mann die ersten zwei Monate EZ macht. Sonst würde euch etwas Geld verlorengehen, weil du ja erst nach MuSchu Eltergeld bekommen würdest, aber das Eltergeld ab Geburt gezahlt wird. Da du ja in der Zeit noch Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom Ag bekommst, würde ja nichts rauskommen.

Alles Gute für Euch!

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@Diana2911

Antwort von martini168868, 28. SSW am 14.02.2007, 14:22 Uhr

Vielen Dank für deine Hilfe. Jetzt bin ich um einiges schlauer :-)
Wünsche euch auch alles Gute und noch eine schöne Zeit!

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