Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von juchee, 35. SSW am 12.10.2006, 16:32 Uhr

wo ichs gerad lese!

wegen der vaterschaftsanerkennung und nachnamen.

ich wollte es wohl gerne so machen, dass unsere kleine den nachnamen von mir UND den nachnamen von meinem freund hat.

praktisch: doppelter nachname.

sollt doch gehen oder?! seiner soll ja auch der rufname sein. ist ja nur so, dass auch jeder weiß, das sie auch zu mir gehört *g

lg juchee

 
10 Antworten:

Re: wo ichs gerad lese!

Antwort von anjal , 29. SSW am 12.10.2006, 16:34 Uhr

hallo, soweit ich weiß können kinder keine doppelnachnamen haben!man muss sich für einen entscheiden. aber hab ich nur mal so gehört, keine ahnung ob es wirklich stimmt.

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Re: wo ichs gerad lese!

Antwort von SilkeJulia am 12.10.2006, 16:39 Uhr

Hallo,

nein, das geht nicht.
Laut geltendem deutschen Recht dürfen Kinder keine Doppel-Nachnamen tragen, es sei denn, dieser ist bereits Familienname (kommt nur sehr sehr selten vor).
Also: Euer Kind darf entweder deinen ODER den Nachnamen deines Freundes bekommen.
Selbst wenn ihr heiratet und beide auch den Namen des anderen annehmt, muss EIN Name zum Familiennamen bestimmt werden und nur den bekommen die gemeinsamen Kinder.

LG,

Silke

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Re: wo ichs gerad lese!

Antwort von MamaLuna06, 32+5:-). SSW am 12.10.2006, 16:39 Uhr

Hallo,

wenn du in Deutschland lebst, geht das mit dem doppelten Nachnamen leider nicht.
Entweder deinen Nachnamen oder den des Papas.
Wenn ihr heiratet, kannst entweder du oder dein Mann einen Doppelnamen annehmen.
Dafür müsst ihr euch dann auf einen gemeinsamen Familiennamen festlegen. Ist dies deiner, kann dein Mann den Doppelnamen führen und euer Kind heißt wie du mit Geburtsnamen
Sollte euer Familienname der des Mannes sein, kannst du den Doppelnamen annehmen, dann heißt das Kind wie dein Mann mit Geburtsnamen.
Hat das jemand verstanden? ;-) *kopfkratz*
Hier mal ein Beispiel.

Du heißt mit Geburtsnamen Schneider
Dein zukünftiger heißt mit Geburtsnamen Berg.
Legt ihr euch auf den Familiennamen Schneider fest, kann dein Mann entweder auch Schneider heißen, oder Berg-Schneider oder sogar Schneider-Berg. Das Kind heißt aber Schneider und Du dann auch.
Oder ist euer Familienname dann Berg
Kannst du Berg heißen, Berg-Schneider oder Schneider-Berg. Das Kind heißt dann Berg!
Hoff das wahr jetzt nicht sooo kompliziert

Lieben Gruß
Kerstin

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Re: wo ichs gerad lese!

Antwort von juchee, 35. SSW am 12.10.2006, 16:44 Uhr

hmmm, das ist ja doof!

dann wirds wohl meiner werden. hatte ja schließlich die ganze arbeit und er nur das vergnügen.

und mamaLuna: *g*
das muss ich mir nochmal in ruhe durchlesen..

aber vielen dank. gut das ich mal nachgefragt habe.

lg juchee

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Re: wo ichs gerad lese!

Antwort von Janetwins+1 am 12.10.2006, 18:30 Uhr

Hallo,

also vorab, ich kenne es auch nur so das Kinder keine Doppelnamen erhalten dürfen.
Doch eine Bekannte von mir ist geschieden und sie selbst trägt einen Doppelnamen. Das Baby von neuem Vater träft nun laut ihrer Aussage ihren Doppelnamen obwohl das neue kind mit dem alten namen der Mutter gar nichts verbindet.
Das hab ich von Anfang an nicht verstanden- vorallem das das erlaubt sein soll.
Also zu deutsch: sie heißt. Müller-Fischer (geschieden)
Das Baby nach Scheidung von neuen vater heißt angeblich jetzt auch
Müller-Fischer obwohl sag ich mal der Vater Freiag heißt.
Sie hat wohl auf dem Standesamt unterschiedliche Antworten bekommen.
Sie hat das alleinige Sorgerecht-

Ich wundere mich sehr.

LG Jane

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nur nach ausländischem namensrecht.....

Antwort von gatubella, ausgekugelt seit 08.09.20 am 12.10.2006, 18:49 Uhr

ist ein doppelter nachname möglich....

mein schatzi ist aus südamerika - da ist der nachname üblich -

somit haben meine beiden jüngsten seinen ersten nachnamen und meinen vorangestellten mädchennamen
mein sohn aus erster ehe hat den ehenamen, den ich hintenan führe...

eine andere möglichkeit gibts meines wissens nicht

liebe grüße aus münchen,
maggy (www.gatubella.homepageprogramme.de)

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vielen Dank für eure Antworten

Antwort von juchee, 35. SSW am 12.10.2006, 19:03 Uhr

vielen dank für die antworten.

also wir sind beide deutsche und waren vorher auch noch nie verheiratet o. ä.

ich bzw. wir dachten nur, dass es fair wäre, wenn das kind sowohl seinen, als auch meinen nachname tragen könnte.

denn es "gehört" ja weder nur mir, noch nur ihm... versteht ihr was ich meine.

es sollte somit also dann eigentlich:
sarah-leonie arndt kastens heißen. zumindest solange bis er sich traut... *g*

lg

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@janetwins+1

Antwort von MamaLuna06, 32+5 :-). SSW am 12.10.2006, 20:11 Uhr

Hallo,

also das das Kind deiner geschiedenen Freundin einen Doppelnamen trägt ist ok. Denn das Kind bekommt immer!!!! automatisch den Namen den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt trägt.

LG Kerstin

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kenne auch einen Fall

Antwort von SilkeJulia am 12.10.2006, 20:19 Uhr

Ein Freund von mir hat auch einen Doppelnamen - seit der Geburt.
Allerdings deswegen, weil der Vater einen Doppelnamen tragt (ebenfalls schon seit Geburt) und dieser Doppelnamen dann Familienname geworden ist.

In dem Fall geht das auch.

Aber mehr als zwei Namen dürfen nie hintereinander stehen.

Deine Freundin dürfte also nicht zusätzlich zu ihrem Doppelnamen noch den ihres neuen Partners annehmen *gg*

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Re: vielen Dank für eure Antworten

Antwort von Aprilscherz am 12.10.2006, 22:12 Uhr

Hi, muss auch noch mal eben meinen Senf dazu geben: Uns wurde bei der Hochzeit gesagt, dass das Kind in jedem Fall (auch bei unverheirateten Paaren) den Namen der Mutter bekommt - und zwar nur! Also muss man wohl heiraten, wenn das Kind beide Namen bekommen soll. Und dann muss die Mutter auch den Doppelnamen tragen. Der Vater hat also in diesem Namenswirrwar sozusagen nix zu melden...

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