Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mini-mama1989, 34. SSW am 26.04.2008, 13:16 Uhr

Wisch vom arzt...??für die KK??

hey leute,
am 30.4 beginnt bei mir der mutterschutz..muss ich für das mutterschaftsgeld einen antrag von der KK bekommen?
oder welchen zettel bekommt ihr vom FA,für die KK??
ich bin total verzeiffelt,blicke da einfach nicht durch....mein arzt hat mir noch nichts gegeben,muss aber auch erst am 14.mai wieder hin....und wie heißt der zettel für die KK??
wer kennt sich aus und könnte mich aufklären...

überforderte grüße
die bibi+leonie inside

 
4 Antworten:

Re: Wisch vom arzt...??für die KK??

Antwort von Lucylu am 26.04.2008, 13:27 Uhr

Ich glaube ich hab gar nichts vom Arzt bekommen, sondern hab bei der KK angerufen, denen gesagt das ich schwanger bin und was mein ET ist und die haben mir die Sachen zugeschickt (die dann der AG ausfüllen sollte, bzw. ich glaub mein AG hat es dann direkt zur KK geschickt). Das ist ja eine Sache zwischen dem AG, dir und der KK. Da hat ja der Arzt nichts mit zu tun...

LG Lucy

Ps: Das du schwanger bist, weiß ja deine KK durch die Abrechnungen vom Arzt!

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Re: Wisch vom arzt...??für die KK??

Antwort von kat.ren am 26.04.2008, 14:03 Uhr

Ich habe eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes einen Zettel vom Arzt fuer die Krankenkasse gekriegt, auf dem der voraussichtliche ET stand. Auf der Rueckseite hab ich meine Kontoverbindung eingetragen und den Zettel an die KK geschickt. Frueher als eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes darf Dir der Arzt glaube ich diesen Zettel gar nicht ausstellen.

Falls Du Dir unsicher bist, ruf doch einfach mal bei Deiner KK an, die helfen bestimmt weiter.

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Re: Wisch vom arzt...??für die KK??

Antwort von Heike 74, 33. SSW am 26.04.2008, 14:06 Uhr

Entweder Arbeitgeber od. KK brauchen den ET Termin.Den läßt du dir beim FA ausstellen.Vielleicht muß man einige daran erinnern,weil ja nicht jede berufstätig ist.Geht aber recht flott-ruf einfach an,die sollen dir den fertig machen.lg Heike

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Re: Wisch vom arzt...??für die KK??

Antwort von wolke76, 31. SSW am 26.04.2008, 16:39 Uhr

Hallo,

frühestens 7 Wochen vor ET darf die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" ausgestellt sein. Da du jetzt grad 34. SSW bist, ist ja noch nix verloren. Der Schein ist so groß wie ein normales Rezept und ist i.d.R. gelb.

Auf der RÜckseite ist gleich der Antrag fürs Mutterschaftsgeld. Das füllst du aus und gibst es zur KK.

Liebe Grüße

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